60 Jahre BWI-Bau: Ihre Gewinnchance im Oktober
10
Okt
2024
Seit Januar 2024 feiern wir unser 60-jähriges Betriebsbestehen, indem wir jeden Monat eine Aktion zum Nutzen unserer Kunden ausloben. Im Oktober würdigen wir unsere Leistungssäule Information, indem wir unter all denjenigen, die im Oktober Produkte aus unserem Shop beziehen, eine Veröffentlichung gratis verlosen. Zur Auswahl stehen: Ökonomie des Bauens, Teil I: Volkswirtschaftliche Grundlagen – Der […]
Seit Januar 2024 feiern wir unser 60-jähriges Betriebsbestehen, indem wir jeden Monat eine Aktion zum Nutzen unserer Kunden ausloben.
Im Oktober würdigen wir unsere Leistungssäule Information, indem wir unter all denjenigen, die im Oktober Produkte aus unserem Shop beziehen, eine Veröffentlichung gratis verlosen.
Zur Auswahl stehen:
- Ökonomie des Bauens, Teil I: Volkswirtschaftliche Grundlagen – Der zweipolige Baumarkt
Hierbei handelt es sich um ein fundiertes Grundlagenwerk zur Ökonomie des Bauens, das die Marktmechanismen unter Berücksichtigung der bauwirtschaftlichen Besonderheiten ausführlich darstellt und ihre Unterschiede im Vergleich zur allgemeinen Volkswirtschaftslehre (Teil I) und Betriebswirtschaftslehre (Teil II) aufzeigt. Die praxisbezogene Darstellung unterstützt Unternehmen und Verbände der Bauwirtschaft bei der Optimierung ihrer strategischen Entscheidungskompetenzen. Sowohl durch den inhaltlichen Aufbau als auch durch die Einbindung des bauspezifischen Fachvokabulars werden darüber hinaus bereits Studierende und Lehrende unterstützt, die Hintergründe der Bauökonomie zu verstehen und Konsequenzen für das spätere Management von Unternehmen entlang der Wertschöpfungs-kette Bau zu ziehen.
- Bauvertragsrecht für die Praxis
Um rechtssicher und effektiv in der Baubranche agieren zu können, hat das BWI-Bau als Institut der Bauwirtschaft jetzt eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: Die Broschüre „Bauvertragsrecht für die Praxis“ soll Baupraktikern, aber auch neu in der Branche tätig werdenden Juristen gleichermaßen helfen, ihre alltäglichen Baurechtsprobleme besser einschätzen zu können. Im Vordergrund steht das aktuell geltende Bauvertragsrecht, aber es werden auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie Architektenhonorarecht, Bauvergaberecht oder Bauprozessrecht behandelt. Mit der nun vorgelegten Veröffentlichung „Bauvertragsrecht für die Praxis“ gibt der renommierte Autor, Prof. Dr. Günter Schmeel, einen Überblick über eine Vielzahl an bauvertragsrechtlichen Sachverhalten, die bisher Gegenstand der Rechtsprechung geworden sind, und erläutert die daraus resultierende Rechtsfolge für die Praxis. Anhand eines detaillierten Stichwortverzeichnisses wird der Zugriff auf relevante Themen erleichtert, zumal dabei sowohl juristische Fachtermini als auch Begriffe aus der baupraktischen Umgangssprache berücksichtigt werden. - KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen
Die KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen stellt ein praxisorientiertes Rahmenwerk dar, aus dem die Unternehmen die für sie je nach Unternehmens- oder Projektgröße und Projektdauer geeigneten Instrumente zur Planung, Steuerung und Ergebniskontrolle von Baustellen ableiten können. Sie beschreibt die für kleine und große Unternehmen gleichermaßen geltenden, grundlegenden Kalkulationsmethoden. Die hier vorgelegte achte, vollständig überarbeitete Auflage spiegelt den Diskussionsstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im März 2016 wider. Demgemäß liegen den Berechnungen der Tarifstand Januar 2016 sowie die Werte der Baugeräteliste 2015 zugrunde. Entsprechend der Konzeption als Grundlagenwerk finden sich keine Literaturhinweise, lediglich für als Großzitat übernommene Abbildungen werden die Quellen angegeben. - Leitfaden für die Praxis: Kaufmännische Abwicklung von Bau-Arbeitsgemeinschaften
Der Leitfaden ermöglicht einen Einblick in die Funktionsweise einer ARGE und vermittelt nicht nur den Baukaufleuten in einer ARGE, sondern auch Quereinsteigern ein Verständnis für die buchhaltungsspezifischen Besonderheiten der Bauwirtschaft. Grundsätzlich basiert dieser Praxis-Leitfaden in Teilen auf der KLR Bau (8. Auflage 2016), dem Baukontenrahmen 2016, dem ARGE-Ergänzungsmodul zum Kontenrahmen von 2016 sowie der Baugeräteliste 2015. Im Vergleich zu dem in der BWI-Bau-Schriftenreihe „Leitfaden für die Praxis“ von 1992 bis zur Auflage im Jahr 2006 erschienenen Heft 2 „Buchhaltung, Zwischenabschluss und Schlussbilanz der Bau-Arbeitsgemeinschaften“ wurde die hier vorliegende Arbeitshilfe grundlegend neu bearbeitet und erweitert.
Dazu zählen u. a. Ausführungen zum Konzernrechnungswesen, die Berücksichtigung von Workflows sowie die Themen Steuern und Sozialkosten.
Hochschulzertifikat Baukalkulation startet!
13
Sep
2023
Wie gut kennen Ihre Kalkulator:innen die Kostenstruktur Ihres Unternehmens? Und: Sind Sie sicher, dass Ihre Kalkulator:innen auch mit diesen echten Kosten kalkuliert haben? Oder laufen Sie Gefahr, mit Unterkostenangeboten Ihre Unternehmenssubstanz zu verbrennen? Sie sind Auftraggeber? Wie sichern Sie Ihre Kompetenz in der Ausschreibung von Bauleistungen? Wie stellen Sie sicher, wirklich den wirtschaftlich fähigsten Bieter […]
Wie gut kennen Ihre Kalkulator:innen die Kostenstruktur Ihres Unternehmens?
Und: Sind Sie sicher, dass Ihre Kalkulator:innen auch mit diesen echten Kosten kalkuliert haben? Oder laufen Sie Gefahr, mit Unterkostenangeboten Ihre Unternehmenssubstanz zu verbrennen?
Sie sind Auftraggeber? Wie sichern Sie Ihre Kompetenz in der Ausschreibung von Bauleistungen? Wie stellen Sie sicher, wirklich den wirtschaftlich fähigsten Bieter zu finden?
Wie problematisch eine Konzentration auf den Preis der angebotenen Bauleistung als alleiniges Entscheidungskriterium ist, wird auch Thema des neuen Hochschulzertifikates Baukalkulation sein, das die BWI-Bau GmbH in Kooperation mit der Hochschule Ruhr West, Mülheim, ab dem 19. Oktober 2023 anbietet.
Prinzipiell soll durch die Vergabevorschriften der VOB/A sichergestellt werden, dass die Auswahlentscheidung für einen Bieter allein nach Wirtschaftlichkeitsmaßstäben getroffen wird. In der Praxis hat sich jedoch der Preis als nahezu alleiniges Entscheidungskriterium etabliert, nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Restriktionen der öffentlichen Nachfrager und weil die Wertung anderer Kriterien als des Preises zumeist nicht rechtssicher dargestellt werden kann.
Regelmäßig kommt es zu Klagen unterlegener Bieter, wenn nicht das preisgünstigste Angebot ausgewählt wurde. Der öffentliche Auftraggeber muss in diesem Fall umfangreich darlegen, warum er ein bestimmtes Angebot bevorzugt hat. Um diesen Aufwand und das Risiko, dass die Vergabe angefochten wird, zu umgehen, wird im Regelfall das preisgünstigste Angebot den Zuschlag erhalten.
Die Ressourcenknappheit betrifft nicht nur die allgemeine Haushaltslage. Zunehmend verringert sich auch die Qualität der Ausschreibungen: Bei immer weiter reduzierten Personalkapazitäten wird es immer schwieriger, den steigenden Anforderungen auf Grund vielfältiger Vorschriften aus Gesetzen, Umweltauflagen und limitierten Budgets an die Qualität von Ausschreibungen zu genügen.
Wenn es um den Preis für ein konkretes Bauprojekt geht, gibt es auf Bauleistungs-Märkten einen Nachfrager, der bei mehreren Bauunternehmen Angebote einholt. Im Ringen um Aufträge sind die einzelnen Bauunternehmen jedoch in unterschiedlichen Ausgangssituationen. Die Bieter wissen nicht, ob, und wenn ja, wie viele und in welcher Höhe andere Bieter neben ihnen ein Gebot abgeben werden.
Der Bieter steht damit vor folgender Wahl: Entweder er gibt ein hohes Gebot ab, das bei Erfolg (Zuschlag) einen hohen Preis und einen entsprechenden Gewinn bringt. Damit mindert er jedoch seine Chancen, als Niedrigstbieter zum Zuge zu kommen. Oder er gibt ein niedriges Gebot ab, das die Chancen auf einen Zuschlag erhöht, allerdings (wenn überhaupt) im Erfolgsfall nur einen geringen Erlös oder sogar einen Verlust mit sich bringt.
Wer genug Aufträge im Auftragsportfolio hat, um seine Ressourcen und Kapazitäten auszulasten, kann bei der Kalkulation des Angebots alle seine Kosten einschließlich Risikokosten, Abschreibungen und Kapitalkosten genau abwägen und dann dem Nachfrager einen Preis nennen, in dem auch noch ein komfortabler Gewinn einkalkuliert ist.
In einer Zwangslage ist dagegen ein Anbieter, der den Auftrag dringend benötigt. Da ein Bauleistungsanbieter nicht auf Lager produzieren kann, drohen Stillstandskosten aus nicht beschäftigten Ressourcen und Kapazitäten. Wer in dieser Situation ist, muss abwägen, ob er einen Preis nennt, der nicht alle Kosten und Risiken abdeckt.
Insofern treten immer wieder Fälle auf, bei denen im Preiswettbewerb einzelne Kostenbestandteile in der Angebotsphase bei einzelnen Bietern keine Berücksichtigung finden. Denn durch die hohen Kosten des Stillstands bzw. der Nicht-Beschäftigung vorhandener Kapazitäten droht ein noch höherer Verlust. Bei der Vergabe von Bauprojekten steht unter allen Bietern fast immer ein Bauunternehmen unter dem Zwang zum Anschlussauftrag. Es unterscheidet sich nur, je nach Konjunkturlage, wie viele dies jeweils sind.
Gerade bei solchen Konstellationen verschärft sich die Situation für die Bauunternehmen noch weiter: Obwohl jedes Bauprojekt in Abhängigkeit von seiner spezifischen Ausgestaltung mehr oder weniger von Risiken betroffen ist, ist die Versuchung, diese zu vernachlässigen, außerordentlich hoch. Bauunternehmen übernehmen im Rahmen der Bauprojektrealisation so teils bewusst, teils unbewusst eine Vielzahl von Risiken, ohne diese angemessen vergütet zu bekommen. Der dem Submissionswettbewerb zu Grunde liegende Preisbildungsmechanismus verhindert (oder erschwert zumindest) eine intensive Auseinandersetzung mit den Projektrisiken im Rahmen der Kalkulation.
In einem vom Preiswettbewerb dominierten Baumarkt ist die Ermittlung und Bewertung der Risikotragfähigkeit eine zentrale Handlungsmaxime. Dazu ist die exakte Kenntnis aller Kosten der Bauprojektrealisation – also sowohl der Produktionskosten als auch der Risikokosten – und ihre Dokumentation in der Kalkulation unumgänglich notwendig.
Der Zertifikatskurs Baukalkulation findet statt, es sind aber noch Plätze frei.
Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr.-Ing. Peter Vogt (Peter.Vogt@hs-ruhrwest.de)
Dipl.-Kfm. Elvira Bodenmüller (e.bodenmueller@bwi-bau.de)
Unser Buchtipp: Ökonomie des Bauens, Teil 1: Volkswirtschaftliche Grundlagen – Der zweipolige Baumarkt. 2. Auflage, Wiesbaden 2022
BWI-Bau-Schulungen zum Projektmanagement: Der Bauleiter als Manager seiner Baustelle
14
Jul
2022
Die Aufgaben der Bauleitung sind in Deutschland mit Intuition und Tatendrang allein schon lange nicht mehr zu bewältigen. Vielmehr erwarten die unterschiedlichen Anspruchsgruppen einen Generalisten, der nicht nur technisch gut aufgestellt ist, sondern auch noch juristisch auf dem Laufenden und nebenbei fit in der baubetrieblichen Welt des Rechnungswesens ist. Aus diesem Grunde hat das BWI-Bau […]
Die Aufgaben der Bauleitung sind in Deutschland mit Intuition und Tatendrang allein schon lange nicht mehr zu bewältigen. Vielmehr erwarten die unterschiedlichen Anspruchsgruppen einen Generalisten, der nicht nur technisch gut aufgestellt ist, sondern auch noch juristisch auf dem Laufenden und nebenbei fit in der baubetrieblichen Welt des Rechnungswesens ist.
Aus diesem Grunde hat das BWI-Bau zwei Qualifizierungsangebote auf dem Markt, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten sind:
1. Bauvertragsrecht für Ingenieure (und Kaufleute)
Fernkurs, 8 bis 9 Monate
Seit 1995 ununterbrochen am Start, permanent den aktuellen Entwicklungen im Baurecht angepasst und bundesweit einmalig: In nahezu 80 bisher durchgeführten Kursen hat das BWI-Bau u. a. Generationen von Bauleitern geprägt.
Als Autoren der Lehrtexte und Referenten der insgesamt 4 eintägigen Übungsseminare haben Ulf-Rüdiger Klaus und Dr. Detlef Lupp sich den Respekt von Hunderten Kursteilnehmern und -teilnehmerinnen mehr als verdient! Beide, sowohl Klaus als selbständiger Rechtsanwalt in einer Kanzlei als auch Dr. Lupp als Verbandsjurist der Bayerischen Bauindustrie, verfügen über einen fundierten Einblick in die praktischen Problemstellungen der Unternehmen. Dr. Lupp steht darüber hinaus als Vorsitzender des EMB Wertemanagement Bau e. V. auch und insbesondere für eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Auftraggebern und Auftragnehmern, ein Geist, der auch in den interdisziplinäre zusammengesetzten Teilnehmergruppen – Ingenieure und Kaufleute, Auftraggeber und Auftragnehmer immer wieder als besonders positiv herausgehoben wird – bis hin zu einer 100prozentigen Weiterempfehlungsquote.
Schlussendlich ist auch das Bau(vertrags)recht nur ein Werkzeug, eine Bewertungshilfe. Technisch wie kaufmännisch können Bauleiter*innen ihr Bauvorhabend nur unzureichend einordnen, wenn ihnen die juristischen Grundkenntnisse fehlen. Wie hoch ist der Auftragswert, ist ein Nachtrag werthaltig, wie geht man mit Grenzfällen bzw. Grauzonen um? Viele andere Normen wie z. B. das Umsatzsteuerrecht bzw. das Ertragssteuerrecht sind an bauvertragliche Ausformulierungen geknüpft. Eine falsche Entscheidung und schon entstehen hohe Verluste oder steuerliche Risiken, ganz abgesehen davon, dass ggf. die Kalkulation als Folge die falschen Parameter bei Folgeprojekten nutzt. Dies zeigt aber auch, dass das Denken in Zusammenhängen ohne bauvertragsrechtliches Know-how gar nicht möglich ist. Deshalb ist das Bauvertragsrecht ein guter Kompass, vielleicht sogar eher noch ein komplexes Navigationsgerät, auf das die Bauleitung beim ergebnisorientierten Managen ihrer Baustellen nicht verzichten können.
Auch im 76. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute, der am 14. September 2022 mit dem Versand des ersten Lehrbriefes startet, werden die Teilnehmer*innen durchgängig betreut. Unter Leitung einer erfahrenen Ingenieurin wird sichergestellt, dass nicht einfach nur Wissen vermittelt, sondern auch ein optimaler Kursverlauf für die Teilnehmenden sichergestellt wird. Vorteil des Fernunterrichts ist auch hier eine strikte Lernsteuerung: Der Kompetenzerwerb wird nicht dem Zufall überlassen. Mittels einer abschließenden Prüfung weisen die Teilnehmenden nach, dass ihr Kompetenzerwerb auch erfolgreich war.
2. Hochschulzertifikat Bauleitung
5 Module jeweils jahresübergreifend Herbst/Winter
Baurechtliche Kompetenz ist das eine, Persönlichkeit das zweite, aber ohne Managementkompetenz ist ein Bauprojekt-Controlling nicht denkbar. Gewinne werden in der Bauwirtschaft über die Optimierung der Organisation erwirtschaftet. Das fängt – wenig verwunderlich – bei der eigenen Fähigkeit zur Selbststrukturierung an und endet bei der Projekt- und Unternehmensorganisation. Egal, auf welcher Ebene: Fehler führen in der Regel schnell zu Renditeverlusten. Es gibt kaum einen besseren Hebel zur Optimierung als der Kompetenzausbau der bauleitenden Führungskräfte.
Mit dem Hochschulzertifikat Bauleitung hat das BWI-Bau in Kooperation mit der TH Köln seit nahezu 10 Jahren ein erfolgreiches Qualifizierungsprodukt am Markt, in dem allein 2022 über 20 Bauleiter und Bauleiterinnen erfolgreich die Abschlussklausur gemeistert haben.
In den insgesamt 5 Modulen werden die Teilnehmenden befähigt, von der Kalkulation bis hin zur Abrechnung auch ein Verständnis für handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit ihrem täglichen Tun zu entwickeln. Durch eine praxisnahe Verknüpfung erkennen sie, mit welchen Entscheidungen sie Deckungsbeiträge signifikant schmälern. Dann verstehen sie fast schon automatisch die bilanziellen Konsequenzen aus einer Über- oder Unterbewertung einer Baustelle und weshalb sie welche Fehler in der Leistungsermittlung verhindern müssen. Qualitativ saubere Leistungsmeldungen und eine korrekte Arbeitskalkulation werden so zu einem sanften Ruhekissen – und zwei der besten Gegenmaßnahmen zu unproduktivem Baustellenstress.
Auch im Zertifikatskurs Bauleitung profitieren Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen von der umfassenden Fach- und Praxiskompetenz der Dozenten; die TH Köln sichert dabei das Hochschulniveau dieser Qualifizierungsmaßnahme, in der vom Polier aufwärts alle willkommen sind, die sich rund um Baubetrieb, Baubetriebswirtschaft und Baurecht fit für das Baustellenmanagement machen wollen. Der nächste Durchlauf startet am 22. September 2022 in Kerpen bei Köln.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Petra Vaut für den FK BVR und Elvira Bodenmüller für die Zertifikatskurse Bauleitung
AUSZEICHNUNG FÜR CHRISTIAN AUSTRUP: Absolvent des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
19
Mai
2022
Wir freuen uns mit Christian Austrup über seine Auszeichnung, die er für seine Masterthesis zum Thema „Ansprüche des Auftragnehmers bei Bauzeitverzögerungen – Die Prüfung der Nachtragsforderung im Rahmen eines konkreten Neubauprojektes“ am 27. April 2022 anlässlich des Baubetriebstages der FH Münster erhalten hat. In seiner Laudatio hob RA Christoph Stähler hervor, dass Herr Austrup bei […]
Wir freuen uns mit Christian Austrup über seine Auszeichnung, die er für seine Masterthesis zum Thema „Ansprüche des Auftragnehmers bei Bauzeitverzögerungen – Die Prüfung der Nachtragsforderung im Rahmen eines konkreten Neubauprojektes“ am 27. April 2022 anlässlich des Baubetriebstages der FH Münster erhalten hat. In seiner Laudatio hob RA Christoph Stähler hervor, dass Herr Austrup bei der Bearbeitung seiner Masterthesis die wesentlichen Schritte einer professionellen juristischen Problemlösung in herausragender Qualität erfüllt hat: 1. Die Identifikation des zugrundeliegenden juristischen Problems 2. Die Komprimierung auf einen zur Zielsetzung einer Masterthesis adäquaten Problemlösungsinhalt 3. Das Subsumieren der gefundenen Problemlösung(en) Besonders zu würdigen war, wie er das typische Problem vieler Nicht-Juristen, von einer technisch-geprägten Problembeschreibung zu einer juristischen Fallgestaltung zu kommen, gelöst hat, und dies auch auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Stähler Rechtsanwälte unterstützen unseren LL.M.-Masterstudiengang „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ an der FH Münster sowohl mit Lehrbeiträgen als auch insbesondere bei der Betreuung der Projektarbeiten im 3. Semester sowie einzelner Masterthesen im 4. Semester. Aktuell läuft die Bewerbungs- und Registrierungsphase für den 7. LL.M.-Studiengang, der im September 2022 startet. Ihre Ansprechpartner: Patrick Gerberding (Tel.: 0211/6703-298; E-Mail: P.Gerberding@BWI-Bau.de) und Elvira Bodenmüller (Tel.: 0211/6703-290; E-Mail: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de). Details und Registrierung |
25 Jahre Fernkurs Bauvertragsrecht: Ehrenwürfel für RA Ulf Rüdiger Klaus und Dr. Detlef Lupp
16
Feb
2021
Seit der staatlichen Zulassung des BWI-Bau-Fernkurses zum Bauvertragsrecht 1995 stehen Klaus und Lupp sowohl als Autoren als auch als Referenten für die Qualität dieses ca. achtmonatigen umfassenden Qualifizierungsangebotes. AnlässIich des 25-jährigen Durchführungsjubiläums in Verbindung mit dem Abschluss des 70. Kurses Ende Januar würdigte das BWI-Bau dieses anspruchsvolle Engagement mit der Übergabe je eines Ehrenwürfels an […]
Seit der staatlichen Zulassung des BWI-Bau-Fernkurses zum Bauvertragsrecht 1995 stehen Klaus und Lupp sowohl als Autoren als auch als Referenten für die Qualität dieses ca. achtmonatigen umfassenden Qualifizierungsangebotes. AnlässIich des 25-jährigen Durchführungsjubiläums in Verbindung mit dem Abschluss des 70. Kurses Ende Januar würdigte das BWI-Bau dieses anspruchsvolle Engagement mit der Übergabe je eines Ehrenwürfels an die beiden Juristen. Im Rahmen eines Übungsseminars des 71. Fernkurses, das aufgrund der Corona-Pandemie digital stattfand, überreichte Institutsleiter und Geschäftsführer des BWI-Bau, Dipl. Kfm. Sascha Wiehager, CISA, die Ehrenwürfel an Dr. Detlef Lupp und Ulf Rüdiger Klaus.
In seiner Laudatio hob Wiehager nicht nur die engagierte langjährige Pflege, Aktualisierung und Fortschreibung der Lehrunterlagen hervor, sondern insbesondere auch die praxisbezogene Wissensvermittlung in den vier Übungsseminaren, in denen der Lehrstoff anhand von zahlreichen Praxisfällen anschaulich vertieft wird. Ob Schuldrechtsreform oder neues gesetzliches Bauvertragsrecht – Klaus und Lupp verbanden und verbinden jederzeit schnell sowohl als Autoren als auch als Referenten altes und neues Wissen für den kompetenten Transfer in die Praxis.
Klaus und Lupp vermitteln die auf den ersten Blick sperrigen juristischen Inhalte des Bauvertragsrechts und der VOB in einer für Praktiker, Bauleiter*innen und Baukaufleute eingängigen Art. Im Alltag schwierige Themenfelder wie das Nachtragsmanagement, die Bedenkenanmeldung, der Umgang mit Behinderungen, die Abnahme und Gewährleistung, Abschlagszahlungen oder die Schlussrechnung sowie nicht zuletzt die Beurteilung von AGB-Klauseln werden von beiden Referenten so aufbereitet, dass die Kursteilnehmer*innen in die Lage versetzt werden, das Erlernte sofort in ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die investierte Zeit zahlt sich für alle Teilnehmenden unmittelbar durch einen Gewinn an Souveränität und Sicherheit im Umgang mit ihren Vertragspartnern aus. Aus den schriftlichen Lehrtexten entsteht so ein Handbuch, in dem das erworbene Wissen auch in Zukunft immer wieder präsent verfügbar ist.
25 Jahre waren nur möglich, weil die Unternehmen und Mitarbeiter*innen, sei es auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite, seien es Ingenieure oder Kaufleute, diese berufsbegleitende Art der Qualifizierung mittels Fernunterricht in der Kombination mit praxisnahen Präsenzveranstaltungen als effiziente Fortbildungsmöglichkeit mit langanhaltendem Schulungserfolg schätzen.
Der 73. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute beginnt am 28. April 2021. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie unter
https://www.bwi-bau.de/weiterbildung/fernkurse/bauvertragsrecht-vob
Ebenfalls staatlich zertifiziert und langjährig bewährt:
BWI-Bau-Kombi-Studium Baufachwirt*in, Start des 48. Kurses am 11. März 2021 – es sind noch Plätze frei:
https://www.bwi-bau.de/weiterbildung/fernkurse/baufachwirt/
BWI-Bau-ARGE-Fernkurs „Rechnungswesen und kaufmännische Abwicklung von Bau-Arbeitsgemeinschaften, Start des 41. Lehrganges am 1. April 2021:
https://www.bauakademie-west.de/uploads/tx_baw/Ausschreibung_41._FK_ARGE_21032141.pdf
Der Corona-Krise trotzen: Sicher lernen von zu Hause aus!
29
Apr
2020
Die räumliche und zeitliche Flexibilität von Fernstudiengängen ermöglicht eine breitgefächerte berufliche Weiterbildung auch während der Krisenzeit. Während alle Präsenzveranstaltungen in der Corona-Krise ausfallen oder verschoben werden müssen, funktioniert Fernlernen auch weiterhin und erhält durch den verstärkten Einsatz digitaler Medien noch zusätzlichen Schwung. Ob akademisches Fernstudium, Fernlehrgang oder Weiterbildung – das Angebot im Fernstudienbereich ist breit […]
Die räumliche und zeitliche Flexibilität von Fernstudiengängen ermöglicht eine breitgefächerte berufliche Weiterbildung auch während der Krisenzeit.
Während alle Präsenzveranstaltungen in der Corona-Krise ausfallen oder verschoben werden müssen, funktioniert Fernlernen auch weiterhin und erhält durch den verstärkten Einsatz digitaler Medien noch zusätzlichen Schwung.
Ob akademisches Fernstudium, Fernlehrgang oder Weiterbildung – das Angebot im Fernstudienbereich ist breit aufgestellt. Maximale Flexibilität ermöglicht eine optimale Vereinbarkeit von beruflicher und privater Situation. In der aktuellen Krisenzeit lässt sich das Fernstudium bequem von Zuhause aus weiterführen. Und es ist zum Teil sogar förderfähig!
Unser Kooperationspartner im Bereich Fernunterricht, die Studiengemeinschaft Darmstadt -SGD- hat verschiedene auch für Fernunterricht mögliche Förderinstrumente auf seinen Internetseiten dargestellt, z. B. das Aufstiegs-BAföG. Dort finden Sie auch generelle Infos zum Qualifizierungschancengesetz.
Dies gilt natürlich insbesondere für die Fernlehrgänge des BWI-Bau, betrifft aber auch unsere Erfahrungsaustausch-Kreise oder den LL.M.-Studiengang zum Master Baurecht.
So führen wir auch bereits Online-Prüfungen durch, z. B. in unseren Zertifikatskursen BIM-Basis in Kooperation mit der TH Köln oder bei der Hausaufgabenbearbeitung in unserem Kombi-Studium Baufachwirt*in.
Sowohl mit unseren langjährigen Erfahrungen mit Fernlernen als auch mit unserem immer umfangreicher werdenden Angebot an E-Learning / Webinaren beweisen wir unsere Zukunftsfähigkeit.
So können wir einen uneingeschränkten Teilnehmersupport gewährleisten, auch für unseren Master-Studiengang, im Gegensatz zu reinen Präsenzhochschulen, die mit der Umstellung auf Online-Lehre teilweise doch zu kämpfen haben.
Aktuell haben jeder und jede die Chance, sich durch ein Fernstudium für die Zeit nach Corona optimal am Arbeitsmarkt zu positionieren.
Fernlernen ist also auch in Krisenzeiten eine ideale Alternative, um sich mittels beruflicher Weiterbildung für die Zeit danach zu rüsten. Denn gerade dann schlägt die Stunde für die Krisenmanager, die hinterher aufräumen, Schaden begrenzen und neue Wege finden müssen.
Hervorragend geeignet für diese Art von Krisenmanagement sind die erfolgreichen Absolventen des BWI-Bau-Kombi-Studiums Baufachwirt*in. Sie behalten als Generalisten den Überblick und beherrschen die Instrumente, um mittels solider Analysen die unternehmens- ebenso wie die projektbezogenen Problemlösungen zu finden. Nähere Informationen zu dieser nachweislich erfolgreichen Aufstiegsqualifizierung finden Sie hier.
Der 47. Kurs beginnt am 19. November 2020. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Innovationen in der Weiterbildung – BWI-Bau-Know-how auf den Punkt gebracht
16
Mai
2017
Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind: – Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017 – Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und […]
Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind:
– Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017
– Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und vermeiden am 13. Juli 2017
– Kompaktkurs: Baubetriebliches Finanz- und Rechnungswesen im September 2017 (Fünf Tage in zwei Modulen)
– Das neue Bauvertragsrecht 2018 am 12. September 2017
– Zertifizierter Bauabrechner m/w – 28. September 2017 bis 21. April 2018 (11 Tage in fünf Modulen)
Alle Konzepte orientieren sich an den aktuellen Herausforderungen der Bauunternehmen und stehen auch für unser wichtigstes Markenzeichen: den Dreiklang von Beratung – Weiterbildung – Information. Eines der wichtigsten Instrumente zur Marktforschung, welche Themen, Problemstellungen, Fragen die Praxis umreiben, sind unsere Beurteilungsbögen, die wir bei unseren Seminarveranstaltungen austeilen und konsequenz auswerten – nicht nur im Interesse eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, sondern auch, um frühestmöglich neue Themen zu finden, für die wir dann Arbeitshilfen entwickeln können. Alle Themen, die wir in unseren regelmäßig fortgeschriebenen Veranstaltungskatalog aufnehmen, werden von unserer Kollegin, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Petra Vaut, koordiniert.
Wie intensiv unsere Zusammenarbeit mit den Praktikern in den Unternehmen ist, beweist auch die Ausweitung unserer Erfahrungsaustausche um die Themen Compliance und Personal (1. Sitzung am 19. Oktober 2017). Sie haben Interesse an einer Teilnahme an unseren Erfa-Kreisen? Dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de
Kompetenznetzwerk BWI-Bau: Juristen an der Spitze
5
Okt
2015
Aus der Praxis mit der Praxis für die Praxis – die Arbeit mit einer Vielzahl an externen Arbeitspartnern ermöglicht dem BWI-Bau eine fachlich und methodisch breitgestreute Leistungspalette. Unsere Kernkompetenz liegt dabei im Weiterdenken strategischer und prozessualer Entwicklungen und der konzeptionellen Erarbeitung von Theorien, Methoden und Werkzeugen, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis zu bringen. Beispiel […]
Aus der Praxis mit der Praxis für die Praxis – die Arbeit mit einer Vielzahl an externen Arbeitspartnern ermöglicht dem BWI-Bau eine fachlich und methodisch breitgestreute Leistungspalette.
Unsere Kernkompetenz liegt dabei im Weiterdenken strategischer und prozessualer Entwicklungen und der konzeptionellen Erarbeitung von Theorien, Methoden und Werkzeugen, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis zu bringen.
Beispiel Seminarfolge Bauvertragsrecht: In Kooperation mit Kapellmann Rechtsanwälte haben wir ein modulares Schulungskonzept entwickelt, in dem wir in vier separat buchbaren Veranstaltungen von der Angebotsphase bis hin zur Gewährleistungsphase praxisrelevante Fragestellungen aus der Abwicklung von Bauverträgen behandeln. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir dabei auf das Nachtragsmanagement: Getrennt nach harten und weichen Nachträgen werden die Besonderheiten geänderter/zusätzlicher Leistungen einerseits und bei Behinderungen andererseits thematisiert und anhand zahlreicher Beispiele anschaulich belegt. Durchweg erhalten die Referenten Spitzenwerte in der Beurteilung ihrer juristischen Kompetenz ebenso wie für die Kurzweiligkeit ihrer Seminarführung.
Für alle diejenigen, die sich noch intensiver mit dem Baurecht auseinandersetzen möchten, haben wir den Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute entwickelt, der seit seiner Zulassung (Produktzertifizierung!) 1995 ununterbrochen mit mindestens zwei Startterminen pro Jahr durchgeführt wird. Die unschlagbar hohe Weiterempfehlungsquote von nahezu 100 % spricht für sich: Ingenieure und Kaufleute gewinnen hier einen unschätzbaren Wissensfundus, der ihnen Sicherheit in Verhandlungen, in ihren Argumentationen und in ihren Entscheidungen, Handlungen und Abrechnungen gibt, so dass sich die Kursgebühr innerhalb kürzester Zeit bereits für das Unternehmen amortisiert.
Doch damit nicht genug! Seit Anfang September kooperieren wir mit der Fachhochschule Münster bei einem berufsbegleitenden Studiengang zum „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“. Zugelassen für Juristen, Ingenieure und Kauleute, haben im 1. Studiengang vor allem Ingenieure die Chance ergriffen, einen Masterabschluss zu erwerben. Dies ist nicht verwunderlich, denn als Ingenieure haben sie vom Anfang ihrer Berufslaufbahn an erfahren dürfen, dass Bauen ohne Baurechtskenntnisse kaum mehr möglich ist.
Insgesamt nähern wir uns damit allein unter den juristischen Arbeitspartnern in unserem Netzwerk der 100er Grenze und damit einem unangefochtenen Spitzenplatz!
Weiterbildungsmaster Baurecht für Ingenieure, Kaufleute und Juristen: Start im SS 2015
25
Nov
2014
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster bietet das BWI-Bau erstmals ab Sommersemester 2015 einen Weiterbildungsstudiengang mit dem Abschluss als LL.M. an. Dieser Masterstudiengang berücksichtigt die baurechtlichen Besonderheiten von Bauwerken über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die juristische Federführung liegt bei RA Prof. Thomas Thierau von der angesehenen Kanzlei Redeker – Sellner – Dahs in Bonn. Hervorstechendes […]
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster bietet das BWI-Bau erstmals ab Sommersemester 2015 einen Weiterbildungsstudiengang mit dem Abschluss als LL.M. an.
Dieser Masterstudiengang berücksichtigt die baurechtlichen Besonderheiten von Bauwerken über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die juristische Federführung liegt bei RA Prof. Thomas Thierau von der angesehenen Kanzlei Redeker – Sellner – Dahs in Bonn. Hervorstechendes Merkmal dieses Weiterbildungsstudiums ist die Vernetzung zwischen Planern/Architekten/Projektentwicklern, Bau- und Fachingenieuren sowie Betriebswirten. Auf diese Weise ermöglicht der Master Baurecht eine ganzheitliche Sicht auf das Bauwerk, ein Blickwinkel, der angesichts der zunehmenden Fehlerquellen isolierter Einzelbetrachtungen immer dringlicher wird.
Ideal ist dieser Weiterbildungsmaster z. B. für alle diejenigen Ingenieure, die nach ihrem Bachelorabschluss in die Praxis gegangen sind und nun mit zunehmender Berufserfahrung wissen, welch wichtige Rolle baurechtliche Sachverhalte in allen Phasen eines Bauprojektes spielen und die nun auf der Suche sind, wie sie berufsbegleitend nicht nur hier ihre Qualifikationen ausbauen können, sondern dies auch mit einem anerkannten Masterabschluss verbinden können.
Ob Bauherrenseite, Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite: Dieser Studiengang ist bewusst breit aufgestellt und fördert damit auch die Zusammenarbeit und das Verständnis füreinander über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerkes hinweg – von der Idee bis hin zur Umnutzung bzw. zum Abbruch.
Erfahren Sie mehr im Flyer oder auf unserer neuen Internetseite „Hochschulprojekte“ bzw. der Spezialseite „Master-Baurecht„.
Nicht verpassen: Bundesweiter Fernstudientag am 21. Februar 2014
30
Dez
2013
Am 21. Februar 2014 ist es wieder soweit: Alle Anbieter von Fernunterricht sind an diesem Tag aufgerufen, mit verschiedenen Sonderaktionen für den Nutzen der Methode Fernunterricht zu werben. BWI-Bau-seitig unterstützen wir diese Aktion sehr gerne, weil Fernunterricht für Mitarbeiter in Bauunternehmen eine unschlagbar günstige Methode zur qualifizierten Fortbildung ist. Einschlägige Tagesseminare haben ihre Vorteile in […]
Am 21. Februar 2014 ist es wieder soweit:
Alle Anbieter von Fernunterricht sind an diesem Tag aufgerufen, mit verschiedenen Sonderaktionen für den Nutzen der Methode Fernunterricht zu werben.
BWI-Bau-seitig unterstützen wir diese Aktion sehr gerne, weil Fernunterricht für Mitarbeiter in Bauunternehmen eine unschlagbar günstige Methode zur qualifizierten Fortbildung ist. Einschlägige Tagesseminare haben ihre Vorteile in der kurzfristigen Aneignung von Aktualisierungs- und Ergänzungswissen. Wenn es aber um den Erwerb komplexer und umfassender Lerninhalte geht, ist dies zeitlich, räumlich und finanziell nur sehr begrenzt über reine Präsenzschulungen zu schaffen.
Deshalb bietet das BWI-Bau schon seit über 30 Jahren Fernunterricht an und vertritt hier bezogen auf baubetriebswirtschaftliche Inhalte eine einzigartige Kompetenz:
Deshalb gewähren wir bei allen Anmeldungen bis zum 21. Februar 2014 zusätzliche Vergünstigungen (mindestens 5 % zusätzlichen Nachlass auf den Frühbucherpreis) zum
1. 42. Kombi-Studium Baufachwirt (Start: 6.11.2014)
2. 58. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute (Start: 13.5.2014)
3. 35. Fernkurs Rechnungswesen und Kaufmännische Abwicklung der Bau-ARGEn (Start: November 2014; Vormerkungen zur Sicherung der Konditionen möglich!)
Nutzen Sie diese Aktion und sparen Sie – am besten, indem Sie gleichzeitig auch – zumindest in NRW – noch den Bildungsscheck nutzen. Speziell beim Kombi-Studium Baufachwirt haben Sie die Möglichkeit, ca. 2.000,00 € zu sparen.
Dies gilt unabhängig davon, ob man sich privat oder über das Unternehmen anmeldet.
Sie haben hierzu Fragen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de