Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost

24

Nov

2021

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]

ebodenmueller 11:22

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?

Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.

Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?

Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).

Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.

Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.

Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.

Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.

Compliance-Hinweise des BWI-Bau (Auszug)

24

Mrz

2021

Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als […]

ebodenmueller 10:50

Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als eher geringes Risiko betrachten. Letzten Endes ist eine regelkonforme Arbeitsweise im Interesse aller, da im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten entstehen können bzw. strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die folgenden Hinweise gelten für alle Personen, die in unserem Auftrag auftreten sowie selbstverständlich auch für alle Teilnehmer*innen in unseren Veranstaltungen und unsere Mitarbeiter*innen. Sie sollen zur Sicherheit sowohl der Handelnden als auch unserer Kunden beitragen. Wir wollen zu einem offenen und vor allem bewussten Umgang mit dieser Herausforderung anregen. Deshalb konzentrieren wir uns auf folgende wesentlichen Punkte:

  1. Sollten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit / Teilnahme an einer BWI-Bau-Veranstaltung Kenntnis von firmeninternen Informationen erhalten, so behandeln Sie diese Informationen vertraulich.
  2. Die Schulungsunterlagen aller unserer Arbeitspartner*innen müssen frei von Rechten Dritter sein.
  3. In unseren Veranstaltungen werden nur Verfahren oder Verhaltensweisen beschrieben, die in Einklang zum geltendem Recht stehen. Negativ-Beispiele sind möglichst so zu beschreiben, dass diese nicht zu einer Handlungsweise umformuliert werden können.
  4. Das BWI-Bau steht für Vielfalt. Sollten Personen gegen diesen Maßstab verstoßen und rechts- bzw. linksextreme Äußerungen in unseren Veranstaltungen tätigen, so werden diese Personen auf Dauer von BWI-Bau-Veranstaltungen ausgeschlossen. Tatbestände wie z. B. Volksverhetzung werden sofort zur Anzeige gebracht.
  5. Alle Personen, die für, mit und bei uns auftreten bzw. teilnehmen, werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  6. Datenschutz und Datensicherheit sind einzuhalten. Es werden keine Softwarelösungen eingesetzt, die nicht den Anforderungen der DSGVO genügen. Zweifelsfragen sind mit dem jeweils verantwortlichen Betreuer der Veranstaltung zu klären.
  7. Unternehmensindividuelle Daten/Informationen (insbesondere preisliche Informationen) werden in BWI-Bau-Veranstaltungen grundsätzlich nicht ausgetauscht, um jegliche Rückschlüsse auf Geschäftsstrategien anderer Unternehmen auszuschließen. Auch wenn es sich um öffentlich zugängliche Daten/Informationen handelt, werden diese nicht erwähnt, um keine Situation zu erzeugen, die dann ggf. wettbewerbs- bzw. kartellrechtlich kritisch wird.
  8. Kalkulationsverfahren und -grundlagen können in abstrakter Art und Weise diskutiert werden; jegliche Diskussion, die zu einer Koordinierung oder Angleichung des Marktverhaltens der Teilnehmer führen kann, ist zu unterlassen, insbesondere werden Systeme einzelner Unternehmen nicht erfragt oder diskutiert. Sollte es augenscheinlich zu einem kritischen Informationsaustausch kommen, so ist dieser sofort zu unterbrechen.
  9. Bei Veranstaltungen mit Bezug auf Kalkulationsgrundlagen wird hierzu bereits zu Beginn eine Warnung ausgesprochen, um allen Anwesenden die Problematik von Verstößen bewusst zu machen und diese zu vermeiden.

Das BWI-Bau behält sich vor, Teilnehmer*innen von Sitzungen auszuschließen und im Schadensfall Regress zu nehmen. Bei einem Verdacht eines Verstoßes ist Kontakt zu Frau Bodenmüller oder Herrn Wiehager aufzunehmen.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Zum Thema Compliance empfehlen wir zudem den Endbericht zum Forschungsprojekt Compliance Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft.

Innovationen in der Weiterbildung – BWI-Bau-Know-how auf den Punkt gebracht

16

Mai

2017

Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind: – Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017 – Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und […]

ebodenmueller 12:36

Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind:

Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017

Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und vermeiden am 13. Juli 2017

Kompaktkurs: Baubetriebliches Finanz- und Rechnungswesen im September 2017 (Fünf Tage in zwei Modulen)

Das neue Bauvertragsrecht 2018 am 12. September 2017

Digitale Unternehmenskultur: Anforderungen an Mitarbeiter, Strukturen und Prozesse am 27. September 2017

Zertifizierter Bauabrechner m/w – 28. September 2017 bis 21. April 2018 (11 Tage in fünf Modulen)

 

Alle Konzepte orientieren sich an den aktuellen Herausforderungen der Bauunternehmen und stehen auch für unser wichtigstes Markenzeichen: den Dreiklang von Beratung – Weiterbildung – Information. Eines der wichtigsten Instrumente zur Marktforschung, welche Themen,  Problemstellungen, Fragen die Praxis umreiben, sind unsere Beurteilungsbögen, die wir bei unseren Seminarveranstaltungen austeilen und konsequenz auswerten – nicht nur im Interesse eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, sondern auch, um frühestmöglich neue Themen zu finden, für die wir dann Arbeitshilfen entwickeln können. Alle Themen, die wir in unseren regelmäßig fortgeschriebenen Veranstaltungskatalog aufnehmen, werden von unserer Kollegin, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Petra Vaut, koordiniert.

Wie intensiv unsere Zusammenarbeit mit den Praktikern in den Unternehmen ist, beweist auch die Ausweitung unserer Erfahrungsaustausche um die Themen Compliance und Personal (1. Sitzung am 19. Oktober 2017). Sie haben Interesse an einer Teilnahme an unseren Erfa-Kreisen? Dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de

 

Forschungsauftrag Compliance: Entwicklung eines Best-Practice-Modells für Bauunternehmen

5

Dez

2016

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen […]

ebodenmueller 14:26

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen geprägt ist, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Initiative Forschung Bau einen Forschungsauftrag vergeben, den das BWI-Bau für sich entscheiden konnte. Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsauftrages mit dem Titel: „Compliance-Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft“ ist deshalb u. a. herauszufinden, wie es mit den Themen Compliance-Management und Unternehmensethik in der Baubranche bestellt ist.

Vor dem Hintergrund, dass Korruption und illegale Beschäftigung in der Baubranche weiterhin ein erhebliches Problem darstellen, können neben unternehmensexternen Kontrollmaßnahmen auch unternehmensinterne Präventionsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Compliance-Management-Systeme (CMC) und Werte-Management-Systeme (WMS) sind solche geeigneten Präventivmaßnahmen, die das Handeln aller Mitarbeiter eines Unternehmens an ethischen Grundsätzen ausrichten. So wirken CMS und WMS auf die gesamte Unternehmenskultur und fördern so grundsätzlich das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken.

In den vergangenen Jahren sind verschiedene standardisierte Compliance-Management-Systeme (CMS) und Werte-Management-Systeme (WMS) entwickelt worden, z. B. das EMB-Wertemanagement Bau des Bayerischen Bauindustrieverbandes, das Hamburger Compliance-Modell, die Zertifizierung Bau Compliance/Integrität sowie das Werte- und Compliance-Management-System der Immobilienwirtschaft.

Fraglich ist jedoch, ob diese CMS und WMS im Bauhauptgewerbe flächendeckend Einzug gehalten haben, ob sie das Einhalten von unternehmensethischen Grundsätzen wirklich sicherstellen können und welche Lösungen sich überhaupt für die Bauunternehmen unterschiedlicher Größe und Organisationsstruktur als Best-Practice-Lösung anbieten könnten.

Ziel des Projekts ist es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes, über eine Bewertung vorhandener Compliance- und Werte-Management-Systeme (dies auch im Branchenvergleich) Best-Practice-Modelle aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Baubranche – wie z. B. die oft geringe Wertschöpfungstiefe mit entsprechender Verflechtung in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmen oder die starke Atomisierung mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen.

Das Forschungsprojekt mit einer Laufzeit bis Ende Januar 2018 gliedert sich in vier zentrale Arbeitsschritte:
1.    Bestandsaufnahme zur Einführung und Umsetzung von CMS und WMS in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mittels Online-Umfrage.
2.    Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf das „Gelebt werden“ von CMS und WMS in der Unternehmenswirklichkeit durch Einzelinterviews.
3.    Analyse und Bewertung der in der Bauwirtschaft eingesetzten CMS und WMS mit gleichzeitigem Blick in benachbarte Branchen.
4.    Entwicklung von Best-Practice-Lösungen im Hinblick auf bauspezifische Besonderheiten.

Für die Online-Befragung wird ein Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe fundierte Aussagen zu relevanten Compliance-Themen gewonnen werden können. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er einerseits aus lenkenden Fragen mit vordefinierten Auswahlantworten besteht und andererseits die Möglichkeit der Einfügung von Kommentaren (freie Formulierungen) seitens der Befragungsklientel zulässt. Um eine möglichst repräsentative Anzahl von Unternehmen zu erreichen, erfolgt die online-Umfrage mit Unterstützung der Spitzenverbände der Bauwirtschaft.

Da aber mit einer Online-Umfrage alleine nicht herausgefunden werden kann, ob Compliance-Regeln tatsächlich gelebt werden oder ob es sich eher nur um Lippenbekenntnisse handelt, werden in einzelnen Unternehmen Interviews durchgeführt. Diese sollen mit Geschäftsführern und Compliance-Verantwortlichen, aber auch mit einzelnen Mitarbeitern geführt werden, da nur so festzustellen ist, ob die Systeme auch tatsächlich gelebt werden.

Je mehr Unternehmen sich an der Online-Umfrage, die in der 4. oder 5. Kalenderwoche 2017 startet (in Abhängigkeit von der der Freigabe des Fragebogens durch das BBSR) beteiligen, umso besser. Wir werden über den Start der Online-Umfrage zeitnah und in einer Vielzahl an Medien berichten.

BWI-Bau-Veranstaltungsübersicht, Ausgabe Juni 2012 soeben erschienen

28

Jun

2012

Rechtzeitig vor der Sommerpause haben wir unser Veranstaltungsprogramm für das Herbst-/Winterhalbjahr 2012/2013 aktualisiert. Neben einer Vielzahl von bereits bekannten Veranstaltungen aus dem breiten Themenspektrum des BWI-Bau haben wir auch wieder mehrere neue Produkte für Sie konzipiert: 1. Am 15. November 2012 steht der Gesellschaftervertrag im Mittelpunkt, von dem man meist glaubt, er biete eine gute […]

ebodenmueller 08:21

Rechtzeitig vor der Sommerpause haben wir unser Veranstaltungsprogramm für das Herbst-/Winterhalbjahr 2012/2013 aktualisiert.

logobauakademiewest

Neben einer Vielzahl von bereits bekannten Veranstaltungen aus dem breiten Themenspektrum des BWI-Bau haben wir auch wieder mehrere neue Produkte für Sie konzipiert:

1. Am 15. November 2012 steht der Gesellschaftervertrag im Mittelpunkt, von dem man meist glaubt, er biete eine gute Absicherung, den man aber so selten tatsächlich daraufhin prüft, dass es aufgrund vieler kleiner Rechtsänderungen leicht zu einem Problem der Selbsttäuschung werden kann.

2. Am 27. November 2012 bieten wir ein Seminar zum Compliance-Management an, in dem es um Strategien geht, wie man Korruption vermeiden kann.

3. Am 29. November 2012 setzen wir unsere Veranstaltungen zum technisch-ökonomischen Schnittstellenmanagement fort, und zwar mit einer Veranstaltung zur auftragnehmerseitigen Bauüberwachung brandschutztechnischer Gewerke.

4. Am 5. Dezember 2012 zeigen wir auf, wie eine Unternehmensplanung aufgestellt und umgesetzt werden sollte, um wirksam zur Unternehmenssteuerung beizutragen.

5. Am 6. Dezember 2012 werden wir die Bewertung unfertiger Baustellen behandeln.

6. Am 13. März 2013 behandeln wir die wirkungsvolle Absicherung von Bauforderungen. (mehr …)