60 Jahre BWI-Bau: Ihre Gewinnchance im Oktober
10
Okt
2024
Seit Januar 2024 feiern wir unser 60-jähriges Betriebsbestehen, indem wir jeden Monat eine Aktion zum Nutzen unserer Kunden ausloben. Im Oktober würdigen wir unsere Leistungssäule Information, indem wir unter all denjenigen, die im Oktober Produkte aus unserem Shop beziehen, eine Veröffentlichung gratis verlosen. Zur Auswahl stehen: Ökonomie des Bauens, Teil I: Volkswirtschaftliche Grundlagen – Der […]
Seit Januar 2024 feiern wir unser 60-jähriges Betriebsbestehen, indem wir jeden Monat eine Aktion zum Nutzen unserer Kunden ausloben.
Im Oktober würdigen wir unsere Leistungssäule Information, indem wir unter all denjenigen, die im Oktober Produkte aus unserem Shop beziehen, eine Veröffentlichung gratis verlosen.
Zur Auswahl stehen:
- Ökonomie des Bauens, Teil I: Volkswirtschaftliche Grundlagen – Der zweipolige Baumarkt
Hierbei handelt es sich um ein fundiertes Grundlagenwerk zur Ökonomie des Bauens, das die Marktmechanismen unter Berücksichtigung der bauwirtschaftlichen Besonderheiten ausführlich darstellt und ihre Unterschiede im Vergleich zur allgemeinen Volkswirtschaftslehre (Teil I) und Betriebswirtschaftslehre (Teil II) aufzeigt. Die praxisbezogene Darstellung unterstützt Unternehmen und Verbände der Bauwirtschaft bei der Optimierung ihrer strategischen Entscheidungskompetenzen. Sowohl durch den inhaltlichen Aufbau als auch durch die Einbindung des bauspezifischen Fachvokabulars werden darüber hinaus bereits Studierende und Lehrende unterstützt, die Hintergründe der Bauökonomie zu verstehen und Konsequenzen für das spätere Management von Unternehmen entlang der Wertschöpfungs-kette Bau zu ziehen.
- Bauvertragsrecht für die Praxis
Um rechtssicher und effektiv in der Baubranche agieren zu können, hat das BWI-Bau als Institut der Bauwirtschaft jetzt eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: Die Broschüre „Bauvertragsrecht für die Praxis“ soll Baupraktikern, aber auch neu in der Branche tätig werdenden Juristen gleichermaßen helfen, ihre alltäglichen Baurechtsprobleme besser einschätzen zu können. Im Vordergrund steht das aktuell geltende Bauvertragsrecht, aber es werden auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie Architektenhonorarecht, Bauvergaberecht oder Bauprozessrecht behandelt. Mit der nun vorgelegten Veröffentlichung „Bauvertragsrecht für die Praxis“ gibt der renommierte Autor, Prof. Dr. Günter Schmeel, einen Überblick über eine Vielzahl an bauvertragsrechtlichen Sachverhalten, die bisher Gegenstand der Rechtsprechung geworden sind, und erläutert die daraus resultierende Rechtsfolge für die Praxis. Anhand eines detaillierten Stichwortverzeichnisses wird der Zugriff auf relevante Themen erleichtert, zumal dabei sowohl juristische Fachtermini als auch Begriffe aus der baupraktischen Umgangssprache berücksichtigt werden. - KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen
Die KLR Bau – Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen stellt ein praxisorientiertes Rahmenwerk dar, aus dem die Unternehmen die für sie je nach Unternehmens- oder Projektgröße und Projektdauer geeigneten Instrumente zur Planung, Steuerung und Ergebniskontrolle von Baustellen ableiten können. Sie beschreibt die für kleine und große Unternehmen gleichermaßen geltenden, grundlegenden Kalkulationsmethoden. Die hier vorgelegte achte, vollständig überarbeitete Auflage spiegelt den Diskussionsstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im März 2016 wider. Demgemäß liegen den Berechnungen der Tarifstand Januar 2016 sowie die Werte der Baugeräteliste 2015 zugrunde. Entsprechend der Konzeption als Grundlagenwerk finden sich keine Literaturhinweise, lediglich für als Großzitat übernommene Abbildungen werden die Quellen angegeben. - Leitfaden für die Praxis: Kaufmännische Abwicklung von Bau-Arbeitsgemeinschaften
Der Leitfaden ermöglicht einen Einblick in die Funktionsweise einer ARGE und vermittelt nicht nur den Baukaufleuten in einer ARGE, sondern auch Quereinsteigern ein Verständnis für die buchhaltungsspezifischen Besonderheiten der Bauwirtschaft. Grundsätzlich basiert dieser Praxis-Leitfaden in Teilen auf der KLR Bau (8. Auflage 2016), dem Baukontenrahmen 2016, dem ARGE-Ergänzungsmodul zum Kontenrahmen von 2016 sowie der Baugeräteliste 2015. Im Vergleich zu dem in der BWI-Bau-Schriftenreihe „Leitfaden für die Praxis“ von 1992 bis zur Auflage im Jahr 2006 erschienenen Heft 2 „Buchhaltung, Zwischenabschluss und Schlussbilanz der Bau-Arbeitsgemeinschaften“ wurde die hier vorliegende Arbeitshilfe grundlegend neu bearbeitet und erweitert.
Dazu zählen u. a. Ausführungen zum Konzernrechnungswesen, die Berücksichtigung von Workflows sowie die Themen Steuern und Sozialkosten.
Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost
24
Nov
2021
Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]
Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?
Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.
Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?
Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).
Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.
Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.
Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.
Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.
Neues aus der BWI-Bau-Bibliothek
7
Okt
2021
Das BWI-Bau verfügt über eine der besten Sammlungen baubetriebswirtschaftlicher Literatur! Ursprünglich nur als reine Präsenzbibliothek gedacht, veränderte sie sich zunehmend zu einem Wissensspeicher nicht nur für uns intern, sondern ebenso für Recherchen von Mitarbeiter*innen aus Unternehmen wie aus Unternehmensberatungen, Institutionen etc. Im Rahmen unserer Leistungssäule Information führen wir themenbezogene Recherchen durch, geben Quellenhinweise und gewähren […]
Das BWI-Bau verfügt über eine der besten Sammlungen baubetriebswirtschaftlicher Literatur! Ursprünglich nur als reine Präsenzbibliothek gedacht, veränderte sie sich zunehmend zu einem Wissensspeicher nicht nur für uns intern, sondern ebenso für Recherchen von Mitarbeiter*innen aus Unternehmen wie aus Unternehmensberatungen, Institutionen etc. Im Rahmen unserer Leistungssäule Information führen wir themenbezogene Recherchen durch, geben Quellenhinweise und gewähren Einblick in die verfügbaren Publikationen, die eben nicht vollinhaltlich im allgegenwärtigen Netz zur Verfügung stehen.
Auch unsere zahlreichen Arbeitspartner in unserem weitverzweigten Netzwerk stellen uns ihre Veröffentlichungen zur Verfügung. Aktuell freuen wir uns z. B. über eine Reihe von Neuzugängen aus dem Springer-Vieweg-Verlag. Mit einem der Autoren, Assoc. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Christian Hofstadler von der TU Graz, arbeiten wir aktuell zum Thema Digitalisierung: Datenmanagement und Datenqualität zusammen.
Im Einzelnen hat er uns folgende Titel für unsere Bibliothek überlassen:
- Aktuelle Entwicklungen in Baubetrieb, Bauwirtschaft und Bauvertragsrecht. 50 Jahre Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft der TU Graz, Wiesbaden 2019
- Chancen- und Risikomanagement in der Bauwirtschaft. Für Auftraggeber und Auftragnehmer im Projektmanagement, Baubetrieb und Bauwirtschaft. Wiesbaden 2017 (Mitautor: Markus Kummer)
- Chances an Risks in Construction Management and Economics. A Systemic Approach to Dealing with Models and Uncertainties, Chaim 2021 (Mitautor: Markus Kummer)
- Produktivität im Baubetrieb. Bauablaufstörungen und Produktivitätsverluste, Wiesbaden 2014
- Schalarbeiten. Technologische Grundlagen, Sichtbeton, Systemauswahl, Ablaufplanung, Logistik und Kalkulation. Berlin/Heidelberg 2008
- Bewehrungsarbeiten im Baubetrieb, hrsg. vom Verband österreichischer Biege- und Verlegetechnik VÖBV, Ratschendorf 2011 (Mitautor: Gerald Franzl)
Insbesondere die baubetriebswirtschaftlichen Publikationen werden wir in unseren verschiedenen Medien noch ausführlicher besprechen. An dieser Stelle bedanken wir uns jedoch bei Prof. Hofstadler, auch stellvertretend für alle unsere Kompetenzpartner, für Ihre Unterstützung unserer Sammlung und ihre Bereitschaft, die Zukunft des Bauens mitzudenken und voranzutreiben!
Prozesse analysieren – standardisieren – digitalisieren!
6
Aug
2021
Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“! Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das […]
Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“!
Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das Gefühl der Überforderung, Enttäuschung bis hin zur abwartenden Verweigerung und damit zu einer viel zu geringen Verwendungsintensität digitaler Methoden und Instrumente in den Bauunternehmen im Vergleich zu anderen Branchen. Damit vor allem der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.
Um aber erfassen zu können, was insbesondere bei der Prozessananlyse wichtig ist, haben wir ein Seminar zum Workflowmnagement konzipiert. In diesem Seminar lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Beispielen, wie man Arbeitsprozesse systematisch untersucht, so dass die Ergebnisse eine aussagefähige Basis für Ihre bzw. die Entscheidungen Ihres Unternehmens bilden. Wir betrachten insbesondere auch die bereichsübergreifenden Schnittstellen und erzielen so ganzheitliche Nutzeneffekte in der Digitalisierung bzw. in einem effizienten Workflowmanagement!
EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen
21
Jun
2021
Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]
Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.
Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.
In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.
Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.
Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.
Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.
Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.
Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.
Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.
Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.
BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.
Compliance-Hinweise des BWI-Bau (Auszug)
24
Mrz
2021
Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als […]
Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als eher geringes Risiko betrachten. Letzten Endes ist eine regelkonforme Arbeitsweise im Interesse aller, da im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten entstehen können bzw. strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Die folgenden Hinweise gelten für alle Personen, die in unserem Auftrag auftreten sowie selbstverständlich auch für alle Teilnehmer*innen in unseren Veranstaltungen und unsere Mitarbeiter*innen. Sie sollen zur Sicherheit sowohl der Handelnden als auch unserer Kunden beitragen. Wir wollen zu einem offenen und vor allem bewussten Umgang mit dieser Herausforderung anregen. Deshalb konzentrieren wir uns auf folgende wesentlichen Punkte:
- Sollten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit / Teilnahme an einer BWI-Bau-Veranstaltung Kenntnis von firmeninternen Informationen erhalten, so behandeln Sie diese Informationen vertraulich.
- Die Schulungsunterlagen aller unserer Arbeitspartner*innen müssen frei von Rechten Dritter sein.
- In unseren Veranstaltungen werden nur Verfahren oder Verhaltensweisen beschrieben, die in Einklang zum geltendem Recht stehen. Negativ-Beispiele sind möglichst so zu beschreiben, dass diese nicht zu einer Handlungsweise umformuliert werden können.
- Das BWI-Bau steht für Vielfalt. Sollten Personen gegen diesen Maßstab verstoßen und rechts- bzw. linksextreme Äußerungen in unseren Veranstaltungen tätigen, so werden diese Personen auf Dauer von BWI-Bau-Veranstaltungen ausgeschlossen. Tatbestände wie z. B. Volksverhetzung werden sofort zur Anzeige gebracht.
- Alle Personen, die für, mit und bei uns auftreten bzw. teilnehmen, werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
- Datenschutz und Datensicherheit sind einzuhalten. Es werden keine Softwarelösungen eingesetzt, die nicht den Anforderungen der DSGVO genügen. Zweifelsfragen sind mit dem jeweils verantwortlichen Betreuer der Veranstaltung zu klären.
- Unternehmensindividuelle Daten/Informationen (insbesondere preisliche Informationen) werden in BWI-Bau-Veranstaltungen grundsätzlich nicht ausgetauscht, um jegliche Rückschlüsse auf Geschäftsstrategien anderer Unternehmen auszuschließen. Auch wenn es sich um öffentlich zugängliche Daten/Informationen handelt, werden diese nicht erwähnt, um keine Situation zu erzeugen, die dann ggf. wettbewerbs- bzw. kartellrechtlich kritisch wird.
- Kalkulationsverfahren und -grundlagen können in abstrakter Art und Weise diskutiert werden; jegliche Diskussion, die zu einer Koordinierung oder Angleichung des Marktverhaltens der Teilnehmer führen kann, ist zu unterlassen, insbesondere werden Systeme einzelner Unternehmen nicht erfragt oder diskutiert. Sollte es augenscheinlich zu einem kritischen Informationsaustausch kommen, so ist dieser sofort zu unterbrechen.
- Bei Veranstaltungen mit Bezug auf Kalkulationsgrundlagen wird hierzu bereits zu Beginn eine Warnung ausgesprochen, um allen Anwesenden die Problematik von Verstößen bewusst zu machen und diese zu vermeiden.
Das BWI-Bau behält sich vor, Teilnehmer*innen von Sitzungen auszuschließen und im Schadensfall Regress zu nehmen. Bei einem Verdacht eines Verstoßes ist Kontakt zu Frau Bodenmüller oder Herrn Wiehager aufzunehmen.
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Zum Thema Compliance empfehlen wir zudem den Endbericht zum Forschungsprojekt Compliance Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft.
Tausende TGA-Ingenieure fehlen in der öffentlichen Bauverwaltung
15
Mai
2019
Seit Oktober 2017 bearbeiten wir im Auftrage zunächst des Bundesbauministerium (bis 2018: BMUB, ab 2018: BMI) ein Forschungsprojekt, in dem ein Konzept entwickelt werden sollte, wie man Ingenieurnachwuchs für die öffentliche Bauverwaltung gewinnen kann. Ein besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf das Aufgabengebiet der Technischen Gebäudeausrüstung gelegt werden. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden auch verschiedene Maßnahmen […]
Seit Oktober 2017 bearbeiten wir im Auftrage zunächst des Bundesbauministerium (bis 2018: BMUB, ab 2018: BMI) ein Forschungsprojekt, in dem ein Konzept entwickelt werden sollte, wie man Ingenieurnachwuchs für die öffentliche Bauverwaltung gewinnen kann. Ein besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf das Aufgabengebiet der Technischen Gebäudeausrüstung gelegt werden. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden auch verschiedene Maßnahmen budgetiert, die vom BWI-Bau als Forschungsnehmer bis Ende 2019 umgesetzt werden.
Eine dieser Maßnahmen ist die Verbreitung eines Fachartikels, in dem die Ergebnisse aus dem ersten Teil des Forschungsprojektes – einer Recherche zu Bestand und Bedarf einschl. einer 10-Jahres-Prognose des Ingenieurbedarfes bei der öffentlichen Bauverwaltung – beschrieben werden sollten.
Diese Erhebung wurde von Dr. Enno Paulsen, Ressortleiter Branchenanalyse / Baumarktökonomie im BWI-Bau, durchgeführt. Die Ergebniszusammenfassung finden Sie z. B. in den XING-Gruppen Bauwesen bzw. TGA sowie auch auf der BWI-Bau-Unternehmensseite in Xing oder auch unter diesem Link.
Machen Sie mit: Mini-Umfrage an junge Bauingenieure und alle, die es werden wollen
26
Jul
2018
Mit Hilfe von zwei kleinen Fragebögen wollen wir herausfinden, inwiefern – aktuell Bauingenieurwesen Studierende und – Absolventen des Bauingenieurwesens der letzten drei bis fünf Jahre sowie – Schulabgänger, die beabsichtigen zu studieren, einerseits bei der Recherche über die Berufsfelder auf die Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gestoßen sind bzw. andererseits über die Beschäftigungsoptionen bei […]
Mit Hilfe von zwei kleinen Fragebögen wollen wir herausfinden, inwiefern
– aktuell Bauingenieurwesen Studierende und
– Absolventen des Bauingenieurwesens der letzten drei bis fünf Jahre sowie
– Schulabgänger, die beabsichtigen zu studieren,
einerseits bei der Recherche über die Berufsfelder auf die Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gestoßen sind bzw. andererseits über die Beschäftigungsoptionen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Baubehörden der Städte, Kommunen, Länder und des Bundes) aufmerksam geworden sind.
Beide Umfragen dauern maximal fünf Minuten und wir würden uns über zahlreiche Rückmeldungen sehr freuen!
Studierende bzw. Absolventen nutzen bitte folgenden Link:
https://www.bwi-bau.de/fileadmin/media/bwi/bilder/Header/Umfrage_Alumni_Bauingenieurwesen.pdf
Schulabgänger nutzen bitte diesen Link:
Seit Mitte 2017 bearbeiten wir ein Forschungsprojekt des Bundesbauministeriums in der Forschungsinitiative Zukunft Bau zur „Entwicklung eines Konzeptes zur Gewinnung von Ingenieurnachwuchs für die öffentliche Bauverwaltung, insbesondere in dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)“.
Ein Baustein dieses Forschungsprojektes ist die Untersuchung des aktuellen Bestandes sowie des Bedarfes, u. a. in einer 10-Jahres-Prognose. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die Frage, inwiefern TGA im Bewusstsein junger Ingenieurabsolventen überhaupt verankert ist bzw. studierwilligen Schulabgängern hierzu Möglichkeiten vorgestellt werden. Dies wäre z. B. ein Ansatzpunkt für Maßnahmen zur stärkeren Verbreitung des Wissens über die zukünftig sicher noch wachsende Bedeutung der TGA.
Als zweiter Aspekt interessiert uns natürlich, wie die öffentliche Bauverwaltung ein Employer Branding gestalten kann, das junge Menschen anspricht und in der Konkurrenz zu den (monetär und angesichts des Arbeitskräftemangels zunehmend auch in Zeit und Privilegien) immer besser „zahlenden“ privatwirtschaftlichen Unternehmen bestehen kann.
Eine erste Auswertung würden wir gerne per Mitte September 2018 vornehmen. Unter allen Einsendungen, die wir bis dahin erhalten haben, verlosen wir drei Exemplare des Buches „Ökonomie des Baumarktes“ – sofern man uns eine Kontakt-E-Mail angegeben hat.
Haben Sie Fragen zu unserem Projekt? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Elvira Bodenmüller (Projektleitung, e.bodenmueller@bwi-bau.de) und Dr. Enno Paulsen (e.paulsen@bwi-bau.de).
Erfa-Kreis Baueinkauf: BIM in der Prozesskette Bau
13
Jun
2018
Am 10. April 2018 fand in Ratingen die 6. Sitzung des BWI-Bau-Erfahrungsaustausches Baueinkauf statt. Jede Sitzung steht unter einem Schwerpunktthema, das von den Teilnehmern jeweils selbst eingebracht wird. Aus den Diskussionen zu den Konsequenzen von BIM für den Baueinkauf bzw. für die Funktion des Baueinkäufers bei der 5. Sitzung entstand der Wunsch, sich den Einsatz […]
Am 10. April 2018 fand in Ratingen die 6. Sitzung des BWI-Bau-Erfahrungsaustausches Baueinkauf statt. Jede Sitzung steht unter einem Schwerpunktthema, das von den Teilnehmern jeweils selbst eingebracht wird. Aus den Diskussionen zu den Konsequenzen von BIM für den Baueinkauf bzw. für die Funktion des Baueinkäufers bei der 5. Sitzung entstand der Wunsch, sich den Einsatz von BIM einmal über die gesamte Kette der Bauvertragsabwicklung anzusehen, also vom auftraggeberseitigen Entwurf bis hin zum Betrieb des Bauwerks.
Als fachkompetente Ansprechpartner standen uns seitens der Formitas AG, Aachen, Herr Shahin Farahzadi (Architekt, Standortleiter der Formitas AG in Köln) und Herr Alexander Dellen (BIM-Manager) zur Verfügung.
Ein kleiner Auszug aus der Diskussion:
– Die Abbildung konkreter Gebäude zunächst als sog. Digitale Zwillinge führt dazu, die Standardisierungspotentiale in der Bauausführung transparent zu machen. Für die Auftraggeber und Planer ergibt sich daraus aber auch der angenehme Effekt, dass sie regelrechte Kataloge von Bauteilen und Bauleistungen und damit eine höhere Vergleichbarkeit erhalten.
– Wenn Bauunternehmen generell eine Mitbestimmung über die für die auszuführenden Projekte zu erstellenden BIM-Modelle erlangen wollen, um auch Kompetenzvorteile ausspielen zu können, müssen sie ganz vorne in den Projekten mitwirken. Damit ergibt sich jedoch erstens das Problem, dass sich BIM zunächst nur in den Vertragswerken zwischen Auftraggeber und Planer abspielt. Zweitens stellt sich die Frage, wieviel Spielraum bei einer modellbasierten Kalkulation noch übrigbleibt, wenn die Parameter nicht vom Bauunternehmen beeinflusst werden.
– Vorteile liegen natürlich darin, dass aus der Ausschreibungssoftware die Leistungsverzeichnisse automatisch generiert werden, ebenso wie Bauteillisten für den Einkauf – Beispiel Türliste.
– Ein weiterer zentraler Vorteil der BIM-Methode resultiert aus der dahinterliegenden Datenbank: Nicht nur können an dieser immer mehr (Teil-)Modelle angedockt werden, sondern in dieser Datenbank können auch benötigte Zertifikate, z. B. Brandschutz, Sicherheitsnachweise etc. vorgehalten werden.
– Die Kommunikation über das gesamte Projekt hinweg gesehen ändert sich signifikant, da alle Parteien einen wesentlich transparenteren Zugriff auf die Daten im Modell haben.
– Aus Sicht eines Generalunternehmers liefert BIM Ansatzpunkte zur Optimierung, insbesondere auch im Hinblick auf Sondervorschläge. Aber: Wer übernimmt bei Sondervorschlägen die Planungshaftung?
– Generell entstehen im Zuge von BIM neue Berufsbilder / Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte, deren Integration in die Unternehmensstrukturen und -prozesse sich jedoch noch durchsetzen muss.
– Naturgemäß verwalten die Baustoffhändler / Lieferanten einen enormen Anteil der in den Modellen verwendeten Daten. Was passiert also, wenn sich diese Parteien dominanter im gesamten Prozess aufstellen?
– Wenn die Daten wiederum im Modell transparent fortgeschrieben werden, welche Auswirkungen hat dies dann auf das Nachtragsmanagement? Woraus könnte dann ein Claim-Management noch seine Margen ziehen?
– Die aktuelle Marktsituation als Kombination von erhöhter Baunachfrage und massivem Ressourcenmangel (Fach- und Führungskräfte ebenso wie Baustoffe) erschwert insbesondere im Nachunternehmermanagement den Einkauf, da man froh ist, wenigstens noch einen NU zu bekommen, fast egal für welchen Preis, von Auswahl ganz zu schweigen.
– Aber: Die Frage, warum sich der Einkauf überhaupt strategisch aufstellen sollte, wenn ihm der Markt eh keine Wahl lässt, wurde im Teilnehmerkreis einfach und pragmatisch beantwortet: Gerade in schwierigen Marktsituationen zahlt sich jede Investition in Einkaufsstrategien aus, denn z. B. der Aufbau von Nachunternehmerpools verhilft einem jetzt zu Nachunternehmern in Gewerken, die bei Unternehmen, die sich in früheren Jahren eher unkooperativ verhalten haben, keine Angebote mehr abgeben.
– Ebenfalls ein Grund, die eigenen Prozesse und Denkstrukturen – nicht nur im Einkauf – zu hinterfragen, resultiert aus der Veränderung der Einstellungen und Arbeitswerte der nachfolgenden Generationen. In einem Arbeitnehmermarkt kommt einer Work-Life-Balance eine weitreichende Bedeutung zu.
– Das Selbstverständnis des Einkäufers steht u. U. auch auf dem Prüfstand: Klinken putzen und Netzwerken zählten bisher nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen. Aber die Trends für den Baueinkauf sprechen ihre eigene Sprache:
1. Wenn es im Moment nicht opportun ist, das Nachunternehmergeschäft zu professionalisieren, so fängt man eben bei den Materialien an – Abwarten ist keine Option.
2. Wenn über der Markt eine Leistung nicht mehr gesichert werden kann, kann die Entscheidung „eigen oder fremd“ auch wieder für ein Insourcing ausfallen.
3. Grundlegender partnerschaftlicher Umgang im Verhältnis zu den eigenen Marktpartnern stärkt die Eigenattribution als fairer Arbeitspartner.
4. Der Grad der Vorfertigung wird weiter erhöht.
5. Das Lieferkettenmanagement wird professionalisiert.
Da während dieser Sitzung auch immer mal wieder die Themen CSR/Compliance- und Wertemanagement sowie Datenschutz zur Sprache kamen, werden wir uns bei der 7. Sitzung im Herbst 2018 mit dem Lieferkettenmanagement befassen und darin die o. g. Themen einbinden.
Der Erfahrungsaustausch Baueinkauf ist prinzipiell offen; Interessenten können sich gerne bei uns registrieren lassen. Oder Sie abonnieren unseren Newsletter. Ihre Ansprechpartnerin im BWI-Bau: Dipl.-Kfm. Elvira Bodenmüller (e.bodenmueller@bwi-bau.de)
Kennen Sie die Risikomühle? Oder anders gefragt: Wie identifiziert man ein echtes Risiko?
28
Apr
2018
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit damit, ein Risk-Management-System einzuführen oder ihr bestehendes System in Richtung operationaler Risiken, Risiken aus Prozessen, Personen, Technik sowie externen Einflüssen, zu erweitern. Die ISO 31000 ist hierfür ein guter Leitfaden. Nach ihr ist eine Einführung gut strukturiert möglich, standardisiert durchführbar und somit kein Hexenwerk mehr. Umso mehr verwundert es, dass […]
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit damit, ein Risk-Management-System einzuführen oder ihr bestehendes System in Richtung operationaler Risiken, Risiken aus Prozessen, Personen, Technik sowie externen Einflüssen, zu erweitern. Die ISO 31000 ist hierfür ein guter Leitfaden. Nach ihr ist eine Einführung gut strukturiert möglich, standardisiert durchführbar und somit kein Hexenwerk mehr.
Umso mehr verwundert es, dass es manchen Unternehmen schwer fällt, ein aktiv gelebtes und aktuelles Risikoinventar zu etablieren, mit Risiken, die aktuell identifiziert, realistisch bewertet und steuerbar sind sowie schrittweise minimiert werden.
Ein Grund mag sein, dass die eingesetzten Systeme eher eine Alibifunktion erfüllen und zur Befriedigung regulatorischer Anforderungen benutzt werden. Oftmals werden Risk-Management-Systeme aber auch zunächst mit viel Elan gestartet, um dann, einige Monate später, mit gleicher Geschwindigkeit zurückgeschraubt zu werden, weil die Risiken, die in das System eingepflegt wurden, zu Dauermeldungen verkommen, nicht mehr regelmäßig aktualisiert werden oder weil sie seit der Aufnahme unverändert ohne eingeleitete Gegenmaßnahmen „in der Luft“ hängen.
Im Extremfall wird das Risikoinventar ein Kummerkasten für Mitarbeiter, die nicht mehr wissen, wohin mit Ihren Sorgen. Beispielhafte Risikomeldungen aus solchen Systemen können dann sein:
1. Eine mangelhafte Projektplanung verursacht Folgekosten.
2. Es entstehen IT-Sicherheitslücken durch fehlenden Kauf der Software xy.
3. Personalausfall kann zu Verzögerungen im Projekt führen.
4. Die neue Baustelle auf der Autobahnbrücke kann zu Verzögerungen im Lieferprozess führen.
5. Das Kantinenessen ist ein einziges Risiko.
6. Unser First-Level-Support ist ein Risiko, da erreiche ich nie jemanden.
Nehmen wir das einmal das zweite Beispiel des fehlenden Software-Kaufs. Schaut man sich dieses „Risiko“ einmal genauer an, stellt man schnell fest, dass es sich hier gar nicht um ein echtes Risiko handelt! Zunächst einmal ist das Ereignis bereits aufgetreten, liegt also in der Gegenwart. Risiken liegen immer in der Zukunft. Das wahre Risiko bzw. vielmehr die Risiken sind: „Produktionsausfälle …“ oder „Erpressbarkeit aufgrund einer Attacke auf die IT-Systeme von außen.“ Das Fehlen der Software ist demnach eine fehlende Gegenmaßnahme gegen das eigentliche Risiko. Und vor allem: Es ist nur eine von mehreren möglichen Gegenmaßnahmen. Eventuell gibt es organisatorische, prozessuale, strukturelle Lösungen oder noch andere Softwarepakete. Vielleicht liegen mögliche Maßnahmen auch in der Nutzung (oder Nicht-Nutzung) von Cloud-Systemen und weiteren, neuen Sicherheitsstufen. Somit liegt hier nur eine Information vor, aus der erst die eigentlichen Risiken extrahiert werden müssen.
Der Risikomelder gibt nicht die einzige Lösung vor, sondern wird zu einem Teil der Lösungsfindung.
Dieses Beispiel zeigt, wie eine falsch verstandene „Risikomeldung“ den gesamten Risk-Management-Prozess aushebeln kann und letztendlich zu einer Blockierung des Prozesses führen können.
Frank Moritz, zertifizierter Auditor zur ISO 20000eit und seit 15 Jahren im den Themenfeldern Risikomanagement und Projektmanagement unterwegs, u. a. als Interim Manager, als Trainer und Coach hat unter dem Schlagwort „Die Risikomühle“ ein Modell zur strukturierten Formulierung von Risiken entwickelt.
Bei den o. g. Beispielen für Risikomeldungen handelt es sich bei genauerem Hinsehen z. B. um etwas anders formulierte Schäden (Beispiele 1 und 5), globale Allgemeinplätze (Beispiel 3), Meldungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Risk Managements liegen (Beispiel 4) etc.
Um aus den „Risikomeldungen“ die echten Risiken herauszuarbeiten, hat sich in der Praxis ein Tool bewährt, dass durch die richtigen Fragestellungen die relevanten Daten aus der Risikomeldung zieht und für den Risikomanagement-Prozess vorbereitet: Wie in einer Mühle werden die Risikomeldungen als „Körner“ in den Trichter gefüllt und dann in sechs Schritten so lange „gemahlen“, bis klar ist, ob, und wenn ja, welche Risiken sich in der Risikomeldung tatsächlich verbergen. Wie diese 6 Schritte im Einzelnen aussehen, erfahren Sie hier.
In diese Risikomühle werden Ad-hoc-Risiko-Meldungen genauso eingefüllt wie Risiken aus dem Reporting. Alle Risikomelder sollten darüber hinaus die 6 Schritte der Risikomühle kennen, damit sie eine sinnvolle Vorauswahl treffen und somit auch den Zeitbedarf für die weitere Analyse reduzieren zu können. Im Risk Management-Prozess ist die Risikomühle somit ein zentrales Tool der Risikoanalyse.
Ihr Ansprechpartner für Risikomanagement im BWI-Bau: Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, CISA