25 Jahre Fernkurs Bauvertragsrecht: Ehrenwürfel für RA Ulf Rüdiger Klaus und Dr. Detlef Lupp

16

Feb

2021

Seit der staatlichen Zulassung des BWI-Bau-Fernkurses zum Bauvertragsrecht 1995 stehen Klaus und Lupp sowohl als Autoren als auch als Referenten für die Qualität dieses ca. achtmonatigen umfassenden Qualifizierungsangebotes. AnlässIich des 25-jährigen Durchführungsjubiläums in Verbindung mit dem Abschluss des 70. Kurses Ende Januar würdigte das BWI-Bau dieses anspruchsvolle Engagement mit der Übergabe je eines Ehrenwürfels an […]

ebodenmueller 12:30

Seit der staatlichen Zulassung des BWI-Bau-Fernkurses zum Bauvertragsrecht 1995 stehen Klaus und Lupp sowohl als Autoren als auch als Referenten für die Qualität dieses ca. achtmonatigen umfassenden Qualifizierungsangebotes. AnlässIich des 25-jährigen Durchführungsjubiläums in Verbindung mit dem Abschluss des 70. Kurses Ende Januar würdigte das BWI-Bau dieses anspruchsvolle Engagement mit der Übergabe je eines Ehrenwürfels an die beiden Juristen. Im Rahmen eines Übungsseminars des 71. Fernkurses, das aufgrund der Corona-Pandemie digital stattfand, überreichte Institutsleiter und Geschäftsführer des BWI-Bau, Dipl. Kfm. Sascha Wiehager, CISA, die Ehrenwürfel an Dr. Detlef Lupp und Ulf Rüdiger Klaus.

BWI-Bau-Ehrenwürfel

In seiner Laudatio hob Wiehager nicht nur die engagierte langjährige Pflege, Aktualisierung und Fortschreibung der Lehrunterlagen hervor, sondern insbesondere auch die praxisbezogene Wissensvermittlung in den vier Übungsseminaren, in denen der Lehrstoff anhand von zahlreichen Praxisfällen anschaulich vertieft wird. Ob Schuldrechtsreform oder neues gesetzliches Bauvertragsrecht – Klaus und Lupp verbanden und verbinden jederzeit schnell sowohl als Autoren als auch als Referenten altes und neues Wissen für den kompetenten Transfer in die Praxis.

Klaus und Lupp vermitteln die auf den ersten Blick sperrigen juristischen Inhalte des Bauvertragsrechts und der VOB in einer für Praktiker, Bauleiter*innen und Baukaufleute eingängigen Art. Im Alltag schwierige Themenfelder wie das Nachtragsmanagement, die Bedenkenanmeldung, der Umgang mit Behinderungen, die Abnahme und Gewährleistung, Abschlagszahlungen oder die Schlussrechnung sowie nicht zuletzt die Beurteilung von AGB-Klauseln werden von beiden Referenten so aufbereitet, dass die Kursteilnehmer*innen in die Lage versetzt werden, das Erlernte sofort in ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die investierte Zeit zahlt sich für alle Teilnehmenden unmittelbar durch einen Gewinn an Souveränität und Sicherheit im Umgang mit ihren Vertragspartnern aus. Aus den schriftlichen Lehrtexten entsteht so ein Handbuch, in dem das erworbene Wissen auch in Zukunft immer wieder präsent verfügbar ist.

25 Jahre waren nur möglich, weil die Unternehmen und Mitarbeiter*innen, sei es auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite, seien es Ingenieure oder Kaufleute, diese berufsbegleitende Art der Qualifizierung mittels Fernunterricht in der Kombination mit praxisnahen Präsenzveranstaltungen als effiziente Fortbildungsmöglichkeit mit langanhaltendem Schulungserfolg schätzen.

Der 73. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute beginnt am 28. April 2021. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie unter
https://www.bwi-bau.de/weiterbildung/fernkurse/bauvertragsrecht-vob

Ebenfalls staatlich zertifiziert und langjährig bewährt:

BWI-Bau-Kombi-Studium Baufachwirt*in, Start des 48. Kurses am 11. März 2021 – es sind noch Plätze frei:
https://www.bwi-bau.de/weiterbildung/fernkurse/baufachwirt/

BWI-Bau-ARGE-Fernkurs „Rechnungswesen und kaufmännische Abwicklung von Bau-Arbeitsgemeinschaften, Start des 41. Lehrganges am 1. April 2021:
https://www.bauakademie-west.de/uploads/tx_baw/Ausschreibung_41._FK_ARGE_21032141.pdf

Verzugszinsen liegen seit dem 1. Juli 2013 bei 7,63 %

8

Aug

2013

Pünktlich zur Jahresmitte wurden die Verzugszinsen neu festgelegt. Unsere Kurzinfo dazu fasst die wissenswerten Fakten für den schnellen Überblick zusammen: Zahlt der Auftraggeber auf eine Abschlags- oder Schlussrechnung unberechtigterweise nicht, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber Verzugszinsen verlangen. Die Voraussetzungen und der Zeitpunkt für den Eintritt des Verzuges sind im BGB in § 286 Abs. 3 […]

ebodenmueller 09:36

Pünktlich zur Jahresmitte wurden die Verzugszinsen neu festgelegt. Unsere Kurzinfo dazu fasst die wissenswerten Fakten für den schnellen Überblick zusammen:

Zahlt der Auftraggeber auf eine Abschlags- oder Schlussrechnung unberechtigterweise nicht, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber Verzugszinsen verlangen. Die Voraussetzungen und der Zeitpunkt für den Eintritt des Verzuges sind im BGB in § 286 Abs. 3 und in der VOB/B in § 16 Nr. 5 Abs. 3 bis 5 genannt.

Die Höhe der Verzugszinsen, die ein Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mindestens ansetzten kann, richtet sich nach § 288 BGB. Dabei ist es unerheblich, ob die VOB/B Vertragsbestandteil geworden ist oder nicht.

Zur Berechnung der Verzugszinsen greift § 288 auf den in § 247 Abs. 1 BGB genannten, sich halbjährlich ändernden Basiszinssatz zurück. Zum Stichtag 1. Juli 2013 ist der Basiszinssatz nochmals gesunken und liegt weiterhin im negativen Bereich bei nun -0,38 %.

Der Verzugszinssatz liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser Wert ist immer dann maßgeblich, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 1).

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Somit ergibt sich ein Prozentsatz für die Verzugszinsen

§  mit Verbraucherbeteiligung von      (5 % + (-0,38 %) =)   4,62 % und

§  ohne Verbraucherbeteiligung von   (8 % + (-0,38 %) =)   7,62 %.

Davon unbenommen kann der Auftragnehmer einen höheren Verzugsschaden nachweisen (§ 16 Nr. 5 Abs. 3 und 4 VOB/B) oder aus anderem Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen bzw. weiteren Schaden geltend machen (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).

Sie wollen ihr baurechtliches Wissen generell vertiefen? Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Weiterbildung zum Bauvertragsrecht mit dem Fernkurs Bauvertragsrecht, unserer Schulungsfolge zum Bauvertragsrecht oder unseren vielfältigen Einzelseminaren.

BWI-Bau-Fernkurs Bauvertragsrecht: 100 % Erfolg beim Abschlusstest!

4

Jul

2013

Der 55. BWI-Bau-Fernkurs „Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute“ endete im Juni 2013 mit einer 100-prozentigen Erfolgsquote: Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen bewältigten den Abschlusstest und erhielten somit das qualifizierte Zertifikat! Wir gratulieren den Absolventen zum erfolgreichen Erwerb bauvertragsrechtlicher Kompetenz! Auch den Unternehmen gratulieren wir: Ihre Mitarbeiter konnten nur deshalb erfolgreich sein, weil sie einen enormen Anteil […]

ebodenmueller 08:12

Der 55. BWI-Bau-Fernkurs „Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute“ endete im Juni 2013 mit einer 100-prozentigen Erfolgsquote: Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen bewältigten den Abschlusstest und erhielten somit das qualifizierte Zertifikat!

Wir gratulieren den Absolventen zum erfolgreichen Erwerb bauvertragsrechtlicher Kompetenz!

Auch den Unternehmen gratulieren wir: Ihre Mitarbeiter konnten nur deshalb erfolgreich sein, weil sie einen enormen Anteil an „Lern-Arbeit“ nebenberuflich bewältigen mussten und damit eine außerordentliche Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt haben. Aus diesem Grunde haben auch schon viele Unternehmen den BWI-Bau-Fernkurs als interne Schulungsmaßnahme mit Langzeiterfolg genutzt.

Die mit diesem bundesweit einmaligen Konzept erworbenen baurechtlichen Kenntnisse und die dadurch steigende Sicherheit im Umgang mit den bauvertragsrechtlichen Themen ihres Berufsalltags werden die Teilnehmer mit Sicherheit gewinnbringend in der Praxis einsetzen können. Über 80 % der Teilnehmer haben sich aufgrund von Empfehlungen von Vorgesetzten oder Kollegen für dieses Weiterbildungsangebot entschieden – und alle Teilnehmer würden ihrerseits dieses Programm wiederum weiterempfehlen.

Am 9. Oktober 2013 startet der nächste Kurs: Wer mitmacht, profitiert schon während des Kurses von dem laufend erworbenen Wissen und nach erfolgreichem Abschluss von einer nachweislich dauerhaften positiven Langzeitwirkung!

Detaillierte Informationen zu Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:

56. Fernkurs BVR: Letzte Chance auf Konditionen 2012

5

Mrz

2013

Alle Interessenten für den Fernkurs zum Bauvertragsrecht können nur den im April startenden 56. Kurs noch zu den Konditionen aus 2012 buchen. Deshalb haben wir den Frühbucherrabatt verlängert bis Freitag, 8. März 2013! Am 23. April 2013 startet der achtmonatige Fernkurs, mit dem Ingenieure und Kaufleute sowohl von Auftragnehmer- als auch von Auftraggeberseite einen systematischen […]

ebodenmueller 08:14

Alle Interessenten für den Fernkurs zum Bauvertragsrecht können nur den im April startenden 56. Kurs noch zu den Konditionen aus 2012 buchen. Deshalb haben wir den Frühbucherrabatt verlängert bis Freitag, 8. März 2013!

Am 23. April 2013 startet der achtmonatige Fernkurs, mit dem Ingenieure und Kaufleute sowohl von Auftragnehmer- als auch von Auftraggeberseite einen systematischen Überblick über alle für die Bauausführung wichtigen Regelungen des Bauvertragsrechts erhalten.

Der BWI-Bau-Fernkurs zum Bauvertragsrecht übertrifft Ihre Erwartungen, weil

•    er eine umfassende und vertiefende Schulung bauvertragsrechtlicher Grundlagen bietet, die praxisgerecht dargestellt und bearbeitet werden;

•    er auf den VOB-Vertrag eingeht und dabei die erforderlichen BGB-Grundlagen berücksichtigt – Themen sind u. a. der Abschluss von Bauverträgen, die gesamte Nachtragsthematik, Abnahme und Mängelansprüche sowie die Abrechnung und Zahlung von Bauleistungen, um nur einige Themengebiete zu nennen;

•    die Kursinhalte durch die Erarbeitung des Lernstoffes in Eigenarbeit nachhaltig verinnerlicht werden.

Im Gegensatz zu einschlägigen Tagesveranstaltungen erwerben die Teilnehmer des BWI-Bau-Fernkurses im Umgang mit dem Bauvertragsrecht eine wesentlich höhere Sicherheit im Umgang mit bauvertraglichen Themenstellungen und können somit gezielter Entscheidungen treffen.

Unsere Absolventen bestätigen immer wieder übereinstimmend, dass sie allein durch das frühzeitige Erkennen möglicher Fallstricke viel besser in die Lage versetzt wurden, rechtzeitig handeln bzw. Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.

Dass die Teilnahme am BWI-Bau-Fernkurs zum Bauvertragsrecht ohne Einschränkung sinnvoll für die praktische Arbeit ist, bestätigt z. B. eine Weiterempfehlungsquote des im Januar abgeschlossenen 54. Fernkurses von annähernd 100 %.

Alle BWI-Bau-Fernkurse sind zertifiziert:

Das staatliche Zulassungssiegel der ZFU gewährleistet, dass der jeweilige Fernkurs in der Lage ist, das mit ihm verbundene Leistungsversprechen zu erfüllen.

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Für Auftragnehmer und Auftraggeber: Besuchen Sie den BWI-Bau-Fernkurs zum Bauvertragsrecht

28

Aug

2012

„Ich fand den gesamten Kurs sehr angenehm und habe sehr viel mitgenommen. Daher habe ich den Kurs auch […] weiterempfohlen. Machen Sie weiter so !!“ Jochen Gierich, Karlsruhe (per mail) Machen Sie es wie Jochen Gierich: Nutzen Sie den BWI-Bau-Fernkurs zum „Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute“, um sich gezielt juristisch fundierte Kenntnisse anzueignen und gewinnen […]

ebodenmueller 14:38

„Ich fand den gesamten Kurs sehr angenehm und habe sehr viel mitgenommen. Daher habe ich den Kurs auch […] weiterempfohlen. Machen Sie weiter so !!“

Jochen Gierich, Karlsruhe (per mail)

Machen Sie es wie Jochen Gierich: Nutzen Sie den BWI-Bau-Fernkurs zum „Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute“, um sich gezielt juristisch fundierte Kenntnisse anzueignen und gewinnen Sie in Ihrem Berufsalltag nicht nur wertvolle Zeit, sondern sichern Sie auch wichtige Ansprüche! Am 25. September 2012 haben Sie die nächste Chance – beim Start des mittlerweile 55. Kurses.

Unternehmen, die einmal ihre Mitarbeiter im Fernkurs Bauvertragsrecht geschult haben, tun es immer wieder: 100 Prozent Weiterempfehlungsquote allein in dem im Juni 2012 abgeschlossenen 53. Kurs! Kein Wunder, dass diese Schulungsmaßnahme auch als Inhouse-Schulung ausgesprochen beliebt ist.

Ziel dieser sinnvollen Ergänzungsqualifikation ist es, den Teilnehmern das notwendige Wissen zu vermitteln, um im Umgang mit bauvertragsrechtlichen Fragestellungen in der täglichen Berufspraxis sicherer zu werden, mögliche Fallstricke zu erkennen und rechtzeitig handeln zu können. Die Teilnehmer bestätigen immer wieder, dass dieses Ziel in den bisher 53 abgeschlossenen Kursen erreicht worden ist. Sie berichten zudem, dass sich die Kosten für den Fernkurs mehr als bezahlt machen.

Dabei geht der Kurs nicht nur auf die Vorschriften der VOB/B ein, sondern berücksichtigt – als Grundlage eines jeden Bauvertrags – das Werkvertragsrecht des BGB.

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Sicheres Auftreten in Verhandlungssituationen

26

Mrz

2012

Verhandlungen zu führen, gehört zum täglichen Aufgabenpensum einer jeden Führungskraft im Unternehmen. Intern müssen verschiedene Bereichsinteressen, extern Unternehmens- und Auftrageber-  oder Nachunternehmer-Interesse miteinander vereinbar gemacht werden. Wie setzt man aber die eigenen Ziele erfolgreich durch, wenn verschiedene, meist einander entgegengesetzte Zielsysteme in Einklang gebracht werden müssen? Diese Frage diskutierten am 21. März 2012 die  Teilnehmer […]

ebodenmueller 11:27

S1054144

Verhandlungen zu führen, gehört zum täglichen Aufgabenpensum einer jeden Führungskraft im Unternehmen. Intern müssen verschiedene Bereichsinteressen, extern Unternehmens- und Auftrageber-  oder Nachunternehmer-Interesse miteinander vereinbar gemacht werden.

Wie setzt man aber die eigenen Ziele erfolgreich durch, wenn verschiedene, meist einander entgegengesetzte Zielsysteme in Einklang gebracht werden müssen?

Diese Frage diskutierten am 21. März 2012 die  Teilnehmer eines BWI-Bau-Seminars in Düsseldorf, unter der fachkundigen Leitung von Olaf Scholz von Scholz Consulting & Training in Osnabrück.

Alle Teilnehmer würden das Seminar weiterempfehlen. Insbesondere das „Durchspielen“ von Praxisbeispielen wurde positiv hervorgehoben, so dass wir für die Wiederholung im 2. Halbjahr 2012 sicherlich  die Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis noch intensiver aufnehmen werden. Sehr guten Anklang haben auch die Formulierungsvorschläge von Herrn Scholz für bestimmte Verhandlungssituationen sowie die zahlreichen rhetorischen Hilfestellungen gefunden.

Die intensiven Diskussionen innerhalb des Teilnehmerkreises haben deutlich gezeigt, dass diese exklusiv für das BWI-Bau entwickelte Veranstaltung einen akuten Bedarf der Zielgruppe getroffen hat. Auch wenn während der Veranstaltung der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt stand, so ermöglichen die ausgehändigten Arbeitsblätter, Übersichten und Checklisten nicht nur eine vertiefende Nachbereitung, sondern auch ein immer wieder mal schnelles Reaktivieren.

Wir freuen uns auf die Wiederholungen, zu denen Sie hier mehr erfahren.