Bauvertragsrecht - VOB für Ingenieure und Kaufleute

Nächste Schulung:
80. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute | 13.03.2024 - 15.11.2024
 

Sicherer Umgang mit der VOB und dem neuen Bauvertragsrecht

Ein Bauprojekt kann nur dann erfolgreich abgewickelt werden, wenn die Projektbeteiligten sicher mit den vertraglichen Grundlagen umgehen können. Dazu benötigen Bauleiter, Projektleiter und Baukaufleute ein fundiertes Wissen der rechtlichen Grundlagen. Sowohl die Praktiker auf Seiten der Auftragnehmer und Auftraggeber als auch in Ingenieur- und Architekturbüros sollten die VOB/B-Regelungen beherrschen und sich im neuen Bauvertragsrecht im BGB auskennen, um sicher agieren zu können.

Erst wenn der Projektbeteiligte sattelfest im Baurecht ist, kann er aktiv gestalten, statt nur zu reagieren.

Lernziel: Fundiertes VOB- und Baurechtswissen für Nichtjuristen

Ziel dieser Schulung ist es, dem juristisch nicht oder wenig vorgebildeten Praktiker das notwendige Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, um unabdingbare rechtliche Verpflichtungen der Bauvertragspartner, die rechtlich zulässigen Handlungsspielräume und die wechselseitigen vertraglichen Ansprüche erkennen, ausschöpfen und sichern zu können. Dabei wird nicht nur kurzfristig vorzuhaltendes Wissen, sondern auch nachhaltig aktive Problemlösungsfähigkeit vermittelt.

Nur eine VOB/B-Schulung oder mehr?

Mehr! Sehr viel mehr als ein VOB-Seminar leisten kann.

Der Fernkurs bietet eine umfassende Grundlagen-Schulung, die alle Aspekte des Bauvertragsrechts berücksichtigt. Dieser Kurs geht damit weit über das hinaus, was in einem einzelnen VOB-Seminar vermittelt werden kann.

Sie lernen, wie man systematisch an rechtliche Fragestellungen und Probleme herangeht (und löst). Wir schulen mit dem Fernkurs die Methodenkompetenz, damit die Absolventen neue rechtliche Regelungen oder BGH-Urteile direkt richtig einordnen können. Das Lernprogramm beschränkt sich nicht auf in die Fernseminar-Methodik transformierte Inhalte von Kommentaren und Fachzeitschriften, sondern dringt zu den konkreten, unabdingbaren Pflichten und dem zweckmäßigen Handeln bei der praktischen Arbeit vor.

Lerninhalte: Anwendungsgerechte Schulung bauvertragsrechtlicher Grundlagen

Die beiden sehr erfahrenen Baurechtsexperten besprechen nicht einfach nur die einzelnen Paragrafen und Regelungen der VOB/B, sondern gehen auch auf die rechtlichen Grundlagen für Bauverträge ein. Selbstverständlich ist das gesetzliche Werkvertragsrecht mit dem neuen Bauvertragsrecht Inhalt, darüber hinaus beschäftigen wir uns z. B. mit den AGB-rechtlichen Relevanzen der VOB/B.

Diese Schulung berücksichtigt alle Themengebiete, die für die praktische Abwicklung von Bauprojekten wichtig sind - von der Vertragsanbahnung und dem Abschluss eines Bauvertrages über die Projektrealisation mit allem was man über Nachträge / Nachtragsmanagement wissen sollte, die Abnahme, Abschlagszahlungen und Schlussrechnung, Sicherheitsleistungen bis hin zur Gewährleistungsabwicklung und Mängelbeseitigung.

Dazu schauen wir über den Tellerrand der VOB/B und des Bauvertragsrechts hinaus und erläutern neben dem allgemeinen Werkvertragsrecht auch die relevanten Inhalte aus der VOB/A und VOB/C sowie wichtige andere Rechtsgebiete. So wird der rechtliche Umgang z. B. mit Nachträgen oder die Abnahme bei einem VOB-Vertrag und einem reinen BGB-Bauvertrag eingehend besprochen.

Mit den beiden Rechtsanwälten Ulf Rüdiger Klaus und Dr. Detlef Lupp sind zwei versierte Baujuristen als Autoren der Lehrtexte und Referenten bei den Übungsseminaren aktiv.

Für wen eignet sich der Fernkurs Bauvertragsrecht?

Unerheblich, ob alter Hase oder Frischling: Alle, die in ihrer täglichen Berufspraxis mit der Beauftragung oder Abwicklung von Bauverträgen in Berührung kommen, erhalten ein stabiles Gerüst für den Umgang mit Bauverträgen.

Berufseinsteiger lernen die rechtlichen Besonderheiten am Bau fundiert kennen. Jungingenieure vertiefen das evtl. schon vorhandene theoretische Wissen und sind so gerüstet für ihre Karriere.

Berufserfahrene geben ihrem Praxiswissen ein solides Fundament, das die einzelnen Wissenshappen einordnet und zusammenführt und so gewinnbringend einsetzbar macht.

Seiteneinsteigern in Bauunternehmen werden grundlegende Fragen beantwortet, wie z. B. Was ist die VOB? Wann gilt die VOB? So können sie sich effizient in die rechtlichen Branchenspezifika einarbeiten.

Der Fernlehrgang richtet sich in erster Linie an Bauingenieure und Kaufleute (Nichtjuristen), die auf Auftragnehmer- oder Auftraggeberseite tätig sind, insbesondere an

  • Ingenieure und Architekten (z. B. Bauleiter, Abrechner, Kalkulatoren, Arbeitsvorbereiter, Bauüberwacher),
  • Kaufleute, die nach dem Studium ihre erste Arbeitsstelle in einem Bauunternehmen gefunden haben,
  • Fach- und Führungsnachwuchskräfte, die bislang in einer anderen Branche tätig waren und dann in ein Bauunternehmen gewechselt sind (Seiteneinsteiger),
  • Berufserfahrene, die neuerdings verstärkt mit bauvertragsrechtlichen Problemen konfrontiert werden,
  • Mitarbeiter aus Baubehörden (Bauämter, Landesbetriebe, Rechnungsprüfungsämter)
  • Architekten / Fachplaner,
  • Mitarbeiter aus Ingenieur- und Planungsbüros,
  • Mitarbeiter aus Bau- und Immobilienabteilungen der Industrie, des Handels, der Dienstleistungsbranche und der öffentlichen Hand
  • Ingenieure aus "verwandten" baunahen Disziplinen (z. B. Vermessungsingenieure oder Anlagenbauingenieure),
  • Trainees in kaufmännischen und technischen Bereichen,
  • versierte Techniker und Baufachwirte.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Selbstverständlich sind unsere Unterlagen immer auf den neuesten Stand! So haben wir z. B. bereits 2017 das neue seit dem 01.01.2018 geltenden gesetzlichen Bauvertragsrecht in die Lehrtexte eingearbeitet.

Der Lehrstoff ist in neun thematisch abgegrenzte Kapitel unterteilt:

  1. Grundlagen des Bauvertragsrechts und die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten (Lehrbrief 1)

  2. Der Abschluss des Bauvertrages und vorvertragliche Rechte und Pflichten (Lehrbrief 2)
    • Privatautonomie und Bauvertragsrecht
    • Zustandekommen und Wirksamkeit von Bauverträgen
    • Vorvertragliche Rechte und Pflichten sowie Rechtsfolgen bei diesbezüglichen Verstößen
    • Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag
    • Grundzüge der ungerechtfertigten Bereicherung
  3. Bauvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lehrbrief 3)
    • Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abgrenzung zur Individualvereinbarung
    • VOB/B und Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 ff. BGB)
    • Einbeziehung von AGB in den Bauvertrag
    • Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit von AGB
    • Inhaltskontrolle von AGB
  4. Art und Umfang der Leistung und Vergütung (Lehrbriefe 4 und 5)
    • Ansprüche bei Mengenänderungen ohne nachträglichen Eingriff des Auftraggebers in den Leistungsumfang (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
    • Übernahme von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (§ 2 Abs. 4 VOB/B)
    • Ansprüche bei Änderungen des Bauentwurfs oder anderen Anordnungen des Auftraggebers (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
    • Ansprüche bei im Vertrag nicht vorgesehenen Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
    • Pauschalvertrag (§ 2 Abs. 7 VOB/B)
    • Auftragslose oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausgeführte Leistungen (§ 2 Abs. 8 VOB/B)
    • Vergütung für besondere Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen (§ 2 Abs. 9 VOB/B)
    • Vergütung von Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 VOB/B)
  5. Durchführung des Bauvertrages (Lehrbriefe 6 und 7)
    • Ausführungsunterlagen, Ausführung und Ausführungsfristen (§ 3, § 4, § 5 VOB/B)
    • Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (§ 6 VOB/B)
    • Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B)
    • Kündigung durch Auftraggeber und Auftragnehmer (§ 8, § 9 VOB/B)
    • Haftung der Vertragsparteien (§ 10 VOB/B)
    • Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
  6. Abnahme und Mängelansprüche (Lehrbriefe 8 und 9)
    • Begriff, Wesen und Arten der Abnahme (§ 12 VOB/B)
    • Verweigerung der Abnahme (§ 12 Abs. 3 VOB/B) und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung
    • Umfang der Mängelbeseitigungspflicht des Auftragnehmers (§ 13 VOB/B)
    • Befreiung des Auftragnehmers von der Mängelbeseitigungspflicht (§ 13 Abs. 3 VOB/B)
    • Verjährungsfrist für die Mängelansprüche (§ 13 Abs. 4 VOB/B)
    • Mängelbeseitigungs-, Minderungs- und Schadensersatzanspruch (§ 13 Abs. 5, 6 und 7 VOB/B)
  7. Abrechnung, Zahlung und Sicherheitsleistung (Lehrbrief 10)
    • Prüfbarkeit der Rechnung, Schlussrechnungsfristen und Rechnungsaufstellung durch den Auftraggeber (§ 14 VOB/B)
    • Zahlungsarten, Voraussetzungen für den Zahlungsanspruch und Zahlungsverzug des Auftraggebers (§ 16 VOB/B)
    • Sicherheitsarten, Frist zur Sicherheitsleistung und Folgen der Fristüberschreitung (§ 17 VOB/B)
    • Rückforderungen öffentlicher Bauauftraggeber
  8. Rechtliche Sicherung von Bauforderungen (Lehrbrief 11, Teil 1)
    • Bauhandwerkersicherungsgesetz (§ 650 f BGB n. F. / § 648 a BGB a. F.)
    • Sicherungshypothek des Bauunternehmers (§ 650 e BGB n. F. / § 648 BGB a. F.)
    • Bauforderungssicherungsgesetz
  9. Wichtige Verfahrensfragen bei Rechtsstreitigkeiten (Lehrbrief 11, Teil 2)
    • Grundzüge des Zivilprozessrechts und des Mahnverfahrens
    • Selbständiges Beweisverfahren
    • Grundzüge des Schiedsgerichtsverfahrens und des Schiedsgutachtens
    • Alternative Streitbeilegungsverfahren

Wie läuft der BWI-Bau-Fernkurs zum Bauvertragsrecht ab?

Der Fernkurs ist eine Kombination von gelenkter Hausarbeit und obligatorischem Seminarunterricht.

Die Teilnehmenden erhalten in regelmäßigen Abständen Lehrbriefe zugesandt, die berufsbegleitend durchgearbeitet werden. Zu jedem Lehrbrief gibt es Selbstkontrollaufgaben und Hausaufgaben.

Es gibt insgesamt 11 Lehrbriefe.

Begleitet wird der Kurs durch 4 obligatorische eintägige Übungsseminare, die jeweils an einem FFreitag bzw. Samstag stattfinden. Während der gesamten Zeit des Kurses steht für Rückfragen immer ein Ansprechpartner bereit.

Der Fernkurs erstreckt sich über ca. 8 Monate: Er umfasst vier Lernabschnitte, die jeweils mit einem Übungsseminar abschließen.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen?

Nein! Es gibt keine Zulassungsbeschränkung.

Der Fernkurs steht allen offen, die sich in ihrer täglichen Berufspraxis mit Bauverträgen umgehen und juristisch sattelfester werden möchten - und entsprechende Lernbereitschaft mitbringen.

Wozu dienen die Übungsseminare?

Der Direktunterricht in den vier eintägigen Übungsseminaren dient

  • der Lenkung des Lernens und
  • der Sicherung des Lernerfolgs.

Deswegen konzentriert er sich auf die übende Anwendung des Lehrstoffs, er hat Trainingscharakter. Die eigentliche Stoffvermittlung erfolgt über die Lehrbriefe.

Wieviel Zeit muss ich investieren?

Hier kommt es ein Stück weit auf die individuelle Lernfähigkeit an. Zur Bearbeitung des Lehrbriefs sollten pro Woche ca. 5 - 10 Stunden eingeplant werden.

Die vier Übungsseminare finden samstags ganztägig in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. So ist weitestgehend gewährleistet, dass ein kurzfristiger Termin einen Besuch des Übungsseminars nicht gefährdet.

Wie groß sind die Gruppen?

Wir möchten den Teilnehmenden genügend Raum für Fragen und Diskussionen geben, daher beschränken wir die Teilnehmerzahl auf 25 Personen.

Gibt es eine Prüfung?

Im Rahmen des Fernkurses werden beim 3. Übungsseminar ein Zwischentest und beim 4. Übungsseminar ein Abschlusstest geschrieben.

Welchen Leistungsnachweis kann ich erlangen?

Die Teilnehmer/innen erhalten bei erfolgreich absolviertem Fernkurs ein qualifiziertes BWI-Bau-Zertifikat.

Welche Langzeitwirkung hat die Teilnahme?

Die Lehrunterlagen bauen sich zu einem Handbuch Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute auf, das ca. 1000 Seiten umfasst und als wichtiges Nachschlagewerk dient - gespickt mit vielen Beispielen, die sich aus der OLG- und BGH-Rechtsprechung zusammensetzten.

Nach Beendigung des Fernkurses kann ein Aktualisierungsdienst zum Handbuch abonniert werden.

Exklusiv für die Absolventen veranstaltet das BWI-Bau einmal im Jahr eine Fachtagung, die das zuvor erarbeitete Wissen auf dem aktuellen Stand hält.

Ist der BWI-Bau-Fernkurs zertifiziert?

Diese Bauvertragsrechtsschulung wurde von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach dem Fernunterrichtsgesetz geprüft und zugelassen. Das gewährleistet, dass der Lehrstoff vollständig, fachlich einwandfrei und pädagogisch aufgebaut ist.

Der obligatorische Abschluss eines Fernunterrichtsvertrags sichert den Teilnehmenden Verbraucherrechte zu.

Der Fernkurs "Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute" ist als Fortbildungsveranstaltung bei der Architektenkammer NRW für die Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur und bei der Ingenieurkammer Bau NRW für Beratende Ingenieure, Ingenieure und bauvorlageberechtigte Ingenieure als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

Seit wann gibt es den Fernkurs?

Der erste Fernkurs ist im Sommer 1995 gestartet. Seitdem wurden um die 70 Fernkurse mit über 1.000 Teilnehmenden erfolgreich durchgeführt.

In der Regel startet der Fernkurs zum Bauvertragsrecht zweimal jährlich - im Frühjahr und im Herbst.

Gibt es eine Variante als Inhouse-Schulung?

Der Fernkurs kann auch komplett als Inhouse-Schulung gebucht werden. Die Inhalte sind identisch mit denen der offenen Kurse. Leichte Variationen in den Abläufen (z. B. häufigere oder längere Übungsseminare) sind möglich.

Sie haben sich entschlossen, sicherer im Umgang mit den VOB-Verträgen und dem BGB-Bauverträgen zu werden:

Hier geht es zur Online-Anmeldung für den 80. Fernkurs zum Bauvertragsrecht über die Bauakademie-West.

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Dazu können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen oder direkt unseren Ansprechpartner kontaktieren.

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