Liquiditätssicherung für Bauunternehmen
7
Feb
2024
Die Projektfinanzierung, speziell die Liquiditätsversorgung während der Ausführung von Bauaufträgen ist eine der wichtigsten Aufgaben eines effizienten und vorausschauenden Projektmanagements. Je besser die Liquiditätssteuerung funktioniert, desto weniger belasten Finanzierungskosten (im Gegensatz zu Kosten gem. § 255 Abs. 2 HGB) als Leerkosten die Projekte. Nicht nur müssen allen handelnden Personen die Liquiditätswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein. […]
Die Projektfinanzierung, speziell die Liquiditätsversorgung während der Ausführung von Bauaufträgen ist eine der wichtigsten Aufgaben eines effizienten und vorausschauenden Projektmanagements. Je besser die Liquiditätssteuerung funktioniert, desto weniger belasten Finanzierungskosten (im Gegensatz zu Kosten gem. § 255 Abs. 2 HGB) als Leerkosten die Projekte.
Nicht nur müssen allen handelnden Personen die Liquiditätswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein. Wichtig ist auch die Kompetenz, sich z. B. über eine intelligente Bürgschaftsgestaltung finanzielle Spielräume zu sichern bzw. zu eröffnen, ebenso wie eine ordnungsgemäße, prüfbare und zeitnahe Abrechnung eine Selbstverständlichkeit in einem wirksamen Liquiditätsmanagement ist. Dabei müssen sich rechtliche, baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Aufgaben und Instrumente gegenseitig unterstützen und ergänzen.
Am 19. April 2024 findet an der FH Münster eine öffentliche Sonderveranstaltung im Rahmen des Masterstudienganges „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ statt, in der wir verschiedene Aspekte der Liquiditätssicherung thematisieren werden:
Dipl.-Kfm. CISA Sascha Wiehager, Geschäftsführer des BWI-Bau, befasst sich mit der Liquidität als Erfolgsindikator einschl. Instrumenten zur Umsetzung einer effektiven Liquiditätsplanung, Abweichungsanalyse und Plananpassung.
Jens Klompmaker, Kaufmännischer Geschäftsführer eines Bauunternehmens, geht auf das Erkennen von Liquiditätsrisiken durch kaufmännische Vertragsprüfung ein, z. B. durch eine Risikoanalyse verschiedener Verträge (u. a. ARGE, Versicherungen), und auf die Tücken von Folgeverträgen.
Als juristischer Leiter des LL.M.-Studienganges übernimmt RA Prof. Thomas Thierau das Thema der Unwirksamkeit von Sicherungsabreden bei Vorauszahlungsbürgschaften, Mängelsicherheiten und Vertragserfüllungs-bürgschaften.
Über die Durchsetzung von Nachtragsforderungen spricht Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am OLG Köln. Er geht u. a. auf Fragen der Änderungsanordnung und Bauzeit, der Berechnung des Nachtrages nach BGB und VOB/B sowie die Abschlagszahlung für Nachträge und ihre Durchsetzung ein.
Schlussendlich behandelt dann Dr. Tobias Rodemann, Richter am OLG Düsseldorf, die Frage, ob § 650d BGB einen effektiven Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten kann.
Als Zielgruppen für diese Veranstaltung kommen generell alle interessierten Mitarbeiter*innen aus Bauunternehmen, Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros, aus Behörden sowie den Bauabteilungen großer gewerblicher Auftraggeber in Frage. Bei Interessenten, die sich anhand dieser Veranstaltung einen Eindruck von der Qualität des Masterstudienganges verschaffen wollen und die sich für den nächsten Studiengang (Beginn WS 2024/25) anmelden, wird der Seminarpreis mit der Rate des 4. Semesters verrechnet.
Grundsätzlich kostenfrei ist die Teilnahme für alle aktuell Studierenden im Masterstudiengang „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“.
Neu: Zertifikatskurse Baurecht in Kooperation mit der FH Münster
7
Mrz
2023
Aufgrund von Nachfragen aus der Praxis bieten die FH Münster und das BWI-Bau ab sofort an, dass einzelne Module des berufsbegleitenden Masterstudienganges „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ separat belegt werden können. Die Module werden durchgeführt, sofern ein Studiengang startet oder für das jeweilige Modul die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Den Anfang macht das Modul „Öffentliches Baurecht“ […]
Aufgrund von Nachfragen aus der Praxis bieten die FH Münster und das BWI-Bau ab sofort an, dass einzelne Module des berufsbegleitenden Masterstudienganges „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ separat belegt werden können. Die Module werden durchgeführt, sofern ein Studiengang startet oder für das jeweilige Modul die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Den Anfang macht das Modul „Öffentliches Baurecht“ in der Zeit vom 27. bis 31.03.2023 (Prüfung: 22.04.2023).
Die Vorteile für die Teilnehmenden sind vielfältig:
Erwerb von vertieften Kenntnissen der Bau-, Rechts- und Wirtschaftspraxis ohne Immatrikulation im Studiengang
Hoher Praxisbezug durch ständige Einbeziehung aktueller Themen
Grundlagenvermittlung in den Modulen Recht, Wirtschaft und Technik, je nachdem, welcher Ausrichtung die bisherigen Ausbildungsabschlüsse entsprochen haben
Minimierung des Workloads im Vergleich zu einer direkten Teilnahme am Studiengang für diejenigen, die zwar den Abschluss als LL.M. anstreben, aber auch wissen, dass sie das in vier Semestern neben ihrer normalen Berufstätigkeit wahrscheinlich nicht schaffen werden
Ausgleich fehlender Berufserfahrung für diejenigen, die direkt im Anschluss an ihren Bachelorabschluss diesen Fortbildungsmaster anstreben und somit die Zulassungsvoraussetzung einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit noch nicht erfüllen
Erwerb von Credit Points zur Anrechnung ggf. in anderen Fortbildungsstudienangeboten
Alle Module entsprechen einem Workload von 5 Tagen bzw. 5 CP und beinhalten als Abschlussprüfung eine Klausur. Sollten Sie Interesse haben, so informieren Sie sich kostenfrei bei unserer nächsten Info-Veranstaltung sowohl zum Studiengang als auch den Hochschulzertifikatskursen. Diese findet online am Freitag, 28. April 2023 statt. Die Anmeldeformulare finden Sie hier.
Zahlreiche positive Statements unserer Absolventen, die wir in der Rubrik „Stimmen aus der Praxis“ zusammengefasst haben, belegen die Qualität unserer baurechtlichen Dozenten.
Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Elvira Bodenmüller (e.bodenmueller@bwi-bau.de) und Baufachwirt Patrick Gerberding (p.gerberding@bwi-bau.de)
BWI-Bau INTERN: Wie entwickeln wir unser Veranstaltungsprogramm?
18
Jan
2023
Die Gestaltung eines Veranstaltungsprogramms ist regelmäßig eine Herausforderung – aus vielerlei Gründen: 1. Unsere Veranstaltungen müssen sich an den drängenden Themen der Unternehmen orientieren. Wir müssen also Hypothesen darüber bilden, was in den kommenden Monaten die Unternehmen besonders umtreiben wird, um darauf unser Angebot abzustimmen. Je besser wir dabei die Anfragen, Rückmeldungen und Diskussionen in […]
Die Gestaltung eines Veranstaltungsprogramms ist regelmäßig eine Herausforderung – aus vielerlei Gründen:
1. Unsere Veranstaltungen müssen sich an den drängenden Themen der Unternehmen orientieren. Wir müssen also Hypothesen darüber bilden, was in den kommenden Monaten die Unternehmen besonders umtreiben wird, um darauf unser Angebot abzustimmen. Je besser wir dabei die Anfragen, Rückmeldungen und Diskussionen in unseren verschiedenen Leistungssäulen auswerten, umso näher sind wir dem Markt und können die Nachfrage nach Weiterbildung befriedigen. Dank der aktiven Mitarbeit unserer Referenten gelingt es uns dabei auch immer, jährlich neue Themen aufzugreifen und bewährte Seminare weiterzuentwickeln.
2. Anders als viele andere Seminaranbieter schreiben wir unser Veranstaltungsprogramm unterjährig zwei- bis dreimal fort. So können wir sehr flexibel auf die Anforderungen aus den Unternehmen reagieren. In 2022 waren z. B. aufgrund der Krise Themen wie Materialpreisentwicklung sowie Controlling, aber auch alles rund um Bau-ARGEn relevant. Generell haben wir im Jahr 2022 mehr Seminare als je zuvor durchgeführt. Sicherlich ist dies auch Ausdruck einer erhöhten Veränderungsnotwendigkeit angesichts der steigenden Dynamik einer digital getriebenen Vernetzung des gesamten unternehmerischen Umfeldes. Ein normales mittelständisches Unternehmen kann die Fülle allein an gesetzlichen Neuerungen – gerade auch auf europäischer Ebene – gar nicht mehr ohne eine breit aufgestellte Unterstützung meistern. Da bieten maßgeschneiderte Seminare für die Bauwirtschaft eine sehr gute Hilfestellung.
3. Einerseits führen nicht alle Themen, die gerade „in“ sind, auch zu einer echten Nachfrage, andererseits tauchen im wirtschaftlichen Alltag immer wieder Themen auf, die kurzfristig und unvorhergesehen zu Nachfrage führen, für die es aber vielleicht gerade zu diesem Zeitpunkt noch kein Seminarangebot gibt. Auch wenn das BWI-Bau vor allen in den traditionellen Themen wie z. B. Kalkulation, Controlling, Rechnungswesen, ARGEN aus Tradition sehr stark ist, so ist es doch eine unserer Kernkompetenzen, dass wir sehr flexibel auf solch kurzfristige Fragestellungen reagieren können – übrigens nicht nur in der Leistungssäule Weiterbildung, sondern genauso gut in der Beratung oder bei den Informationsdienstleistungen. Gerade diese Herausforderung und die Abwechslung macht auch die Freude am Arbeiten beim BWI-Bau aus!
4. Im BWI-Bau-Veranstaltungsprogramm findet sich von einstündigen Online-Schulungen über Halbtages und Tagesseminare und komplexen Schulungskonzepten, Fernkursen, Zertifikatskursen bis hin zu Studiengängen nahezu jegliches Veranstaltungsformat, immer zugeschnitten auf die Anforderungen der Lehrinhalte und der Zielgruppen. Als Team vom BWI-Bau arbeiten wir jederzeit in einem Netzwerk von 800 bis 1.000 freien Arbeitspartnern, davon mindestens mit 200 parallel. Das bedeutet aber auch, dass wir ganz genau wissen, was Koordination und Kooperation als wesentliche Elemente des Bauens an Kompetenz erfordern. Dies bildet quasi die BWI-Bau-DNA, mit der wir die Baubetriebswirtschaft an der Schnittstelle zwischen Lehre und Praxis weiterentwickeln, in Arbeitshilfen gießen und den Transfer in die tägliche Arbeit durch Qualifizierungsmaßnahmen vorantreiben – überbetrieblich ebenso wie unternehmensintern.
5. Jede/Jeder Schulungsteilnehmer*in gestaltet das Veranstaltungsprogramm des BWI-Bau mit: Da eine unserer Stärken in der intensiven Betreuung unserer Kunden liegt, und zwar unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung, sind die Fragen und Diskussionen ein enormer Fundus auch für unser eigenes Weiterlernen, für das Finden neuer Sichtweisen, neuer Verknüpfungen und Schwerpunkte, die dann auch wieder neue Seminarthemen befruchten. Zeit ist ein knappes Gut und über unsere Betreuungsleistungen stellen wir sicher, dass Lernen zielgerichtet bleibt und nicht nur einfach zufallsgesteuert ist.
Darauf bauen wir auch in der Zukunft, damit es weiterhin heißen kann: Aus der Praxis für die Praxis.
So helfen wir den Bauunternehmen nicht nur bei der Bewältigung ihrer krisenbedingten Herausforderungen, sondern können auch die höchst befriedigende Motivation abwechslungsreicher Aufgaben und interessanter Themenstellungen genießen.
AUSZEICHNUNG FÜR CHRISTIAN AUSTRUP: Absolvent des LL.M.-Studienganges Master Baurecht
19
Mai
2022
Wir freuen uns mit Christian Austrup über seine Auszeichnung, die er für seine Masterthesis zum Thema „Ansprüche des Auftragnehmers bei Bauzeitverzögerungen – Die Prüfung der Nachtragsforderung im Rahmen eines konkreten Neubauprojektes“ am 27. April 2022 anlässlich des Baubetriebstages der FH Münster erhalten hat. In seiner Laudatio hob RA Christoph Stähler hervor, dass Herr Austrup bei […]
Wir freuen uns mit Christian Austrup über seine Auszeichnung, die er für seine Masterthesis zum Thema „Ansprüche des Auftragnehmers bei Bauzeitverzögerungen – Die Prüfung der Nachtragsforderung im Rahmen eines konkreten Neubauprojektes“ am 27. April 2022 anlässlich des Baubetriebstages der FH Münster erhalten hat. In seiner Laudatio hob RA Christoph Stähler hervor, dass Herr Austrup bei der Bearbeitung seiner Masterthesis die wesentlichen Schritte einer professionellen juristischen Problemlösung in herausragender Qualität erfüllt hat: 1. Die Identifikation des zugrundeliegenden juristischen Problems 2. Die Komprimierung auf einen zur Zielsetzung einer Masterthesis adäquaten Problemlösungsinhalt 3. Das Subsumieren der gefundenen Problemlösung(en) Besonders zu würdigen war, wie er das typische Problem vieler Nicht-Juristen, von einer technisch-geprägten Problembeschreibung zu einer juristischen Fallgestaltung zu kommen, gelöst hat, und dies auch auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Stähler Rechtsanwälte unterstützen unseren LL.M.-Masterstudiengang „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ an der FH Münster sowohl mit Lehrbeiträgen als auch insbesondere bei der Betreuung der Projektarbeiten im 3. Semester sowie einzelner Masterthesen im 4. Semester. Aktuell läuft die Bewerbungs- und Registrierungsphase für den 7. LL.M.-Studiengang, der im September 2022 startet. Ihre Ansprechpartner: Patrick Gerberding (Tel.: 0211/6703-298; E-Mail: P.Gerberding@BWI-Bau.de) und Elvira Bodenmüller (Tel.: 0211/6703-290; E-Mail: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de). Details und Registrierung |
BIM – Bauleitung – Bauabrechnung: Durchstarten im September mit den BWI-Bau-Hochschulprojekten
22
Jun
2020
Rechtzeitig zum Beginn des Herbst-Halbjahres starten auch wir wieder mit zahlreichen Veranstaltungen, insbesondere natürlich unseren Premiumprodukten: 10. September 2020 – Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken, LL.M. 6. Masterstudiengang in Kooperation mit der FH Münster 10. September 2020 – Zertifikat BIM Basis Online-Veranstaltung in Kooperation mit der TH Köln 17. September 2020 – Zertifikat Bauabrechnung in […]
Rechtzeitig zum Beginn des Herbst-Halbjahres starten auch wir wieder mit zahlreichen Veranstaltungen, insbesondere natürlich unseren Premiumprodukten:
10. September 2020 – Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken, LL.M.
6. Masterstudiengang in Kooperation mit der FH Münster
10. September 2020 – Zertifikat BIM Basis
Online-Veranstaltung in Kooperation mit der TH Köln
17. September 2020 – Zertifikat Bauabrechnung in Kooperation mit der TH Köln
Das vom BWI-Bau und der TH Köln in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Bauabrechnung und Geoinformation“ des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie entwickelte Konzept vermittelt praxisorientiert die wichtigsten Aufgaben der Bauabrechnung vornehmlich im Tief-, Kanal- und Straßenbau und bereitet auf die Anforderungen einer zeitnahen, vollständigen und prüfbaren Bauabrechnung vor.
24. September 2020 – Zertifikat Bauleitung in Kooperation mit der TH Köln
Diese Qualifizierungsmaßnahme ist eine einzigartige Maßnahme, um sowohl gegenüber Auftraggebern als auch Kreditgebern die Management-Kompetenz des bauleitenden Personals, vom bauleitenden Polier an aufwärts, zu dokumentieren. Darüber hinaus fördert unser Konzept das Verständnis zwischen Kaufleuten einerseits und Techniker*innen und Ingenieur*innen andererseits im Sinne einer partnerschaftlich orientierten Projektabwicklung.
Selbstverständlich haben wir Vorsorge getroffen, dass die aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen während der Präsenzphasen eingehalten werden! Während der BIM-Basis-Kurs überdies komplett online stattfindet, zeichnen sich alle anderen Premiumprodukte des BWI-Bau dadurch aus, dass umfangreiche Selbstlernphasen in die Konzepte integriert sind, durch die nicht nur eine berufsbegleitende Fortbildung gewährleistet wird, sondern auch ein individuelles Lerntempo sowie eine Minimierung möglicher Ansteckungsrisiken auf dem Weg in eine „neue“ Normalität.
Starten Sie mit uns durch und investieren Sie sicher in Ihre Zukunft!
Kalkulation und VOB: Neues BGH-Urteil macht Fachtagung Baubetriebswirtschaft hochaktuell!
8
Sep
2019
Der BGH hat mit Urteil vom 8.8.2019 – Az.: VII ZR 34/18 (IBRRS 2019, 2648) bisher praktizierte Preisgestaltungen bei VOB-Verträgen grundlegend geändert: In seinem Grundsatzurteil hält er fest, dass die Preisbildung bei § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B den Vertragsparteien obliegt, mit der Konsequenz des Endes der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Bei Nichteinigung sind tatsächlich erforderliche […]
Der BGH hat mit Urteil vom 8.8.2019 – Az.: VII ZR 34/18 (IBRRS 2019, 2648) bisher praktizierte Preisgestaltungen bei VOB-Verträgen grundlegend geändert:
In seinem Grundsatzurteil hält er fest, dass die Preisbildung bei § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B den
Vertragsparteien obliegt, mit der Konsequenz des Endes der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Bei
Nichteinigung sind tatsächlich erforderliche Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich (§§ 133, 157 BGB; § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B).
Selbstverständlich berücksichtigen wir in allen unseren weiteren Baurechts-Seminaren dieses und weitere zentrale Urteile der aktuellen Rechtsprechung. Wie wir gestern auch bei der Auftaktveranstaltung des 5. Studienganges zum Master Baurecht an der FH Münster wieder feststellen konnten, ist im Moment so viel Bewegung in der baujuristischen Rechtsprechung, dass die Unternehmen kaum noch hinterher kommen mit der Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen.
Natürlich sind wir ganz aktuell dabei:
Am 27. September 2019 mit einem Wissens-Update „Kalkulation und VOB“ bei unserer Fachtagung Baubetriebswirtschaft, einer offenen Veranstaltung, zu der man sich auch weiterhin anmelden kann!
Am 19.9.2019 in dem 6. Kontaktseminar unseres 45. Baufachwirt-Kurses – und selbstverständlich auch in dem im November startenden 46. Kurs!
In unseren Zertifikatskursen Bauleitung und Bauabrechnung, die ebenfalls in Kürze starten.
Weiterbildungsmaster Baurecht für Ingenieure, Kaufleute und Juristen: Start im SS 2015
25
Nov
2014
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster bietet das BWI-Bau erstmals ab Sommersemester 2015 einen Weiterbildungsstudiengang mit dem Abschluss als LL.M. an. Dieser Masterstudiengang berücksichtigt die baurechtlichen Besonderheiten von Bauwerken über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die juristische Federführung liegt bei RA Prof. Thomas Thierau von der angesehenen Kanzlei Redeker – Sellner – Dahs in Bonn. Hervorstechendes […]
In Kooperation mit der Fachhochschule Münster bietet das BWI-Bau erstmals ab Sommersemester 2015 einen Weiterbildungsstudiengang mit dem Abschluss als LL.M. an.
Dieser Masterstudiengang berücksichtigt die baurechtlichen Besonderheiten von Bauwerken über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die juristische Federführung liegt bei RA Prof. Thomas Thierau von der angesehenen Kanzlei Redeker – Sellner – Dahs in Bonn. Hervorstechendes Merkmal dieses Weiterbildungsstudiums ist die Vernetzung zwischen Planern/Architekten/Projektentwicklern, Bau- und Fachingenieuren sowie Betriebswirten. Auf diese Weise ermöglicht der Master Baurecht eine ganzheitliche Sicht auf das Bauwerk, ein Blickwinkel, der angesichts der zunehmenden Fehlerquellen isolierter Einzelbetrachtungen immer dringlicher wird.
Ideal ist dieser Weiterbildungsmaster z. B. für alle diejenigen Ingenieure, die nach ihrem Bachelorabschluss in die Praxis gegangen sind und nun mit zunehmender Berufserfahrung wissen, welch wichtige Rolle baurechtliche Sachverhalte in allen Phasen eines Bauprojektes spielen und die nun auf der Suche sind, wie sie berufsbegleitend nicht nur hier ihre Qualifikationen ausbauen können, sondern dies auch mit einem anerkannten Masterabschluss verbinden können.
Ob Bauherrenseite, Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite: Dieser Studiengang ist bewusst breit aufgestellt und fördert damit auch die Zusammenarbeit und das Verständnis füreinander über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerkes hinweg – von der Idee bis hin zur Umnutzung bzw. zum Abbruch.
Erfahren Sie mehr im Flyer oder auf unserer neuen Internetseite „Hochschulprojekte“ bzw. der Spezialseite „Master-Baurecht„.