Krisenfestigkeit der Bauunternehmen stärken

17

Mai

2023

Am 18. und 19. September 2023 finden die 10. Petersberger Strategietage statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Resilienz, d. h. die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen, die nicht nur bei den Menschen gefragt ist, sondern auch für Unternehmen zum Überlebensfaktor schlechthin wird. Resilienz entsteht aber nur, wenn allgegenwärtige Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit zum Normalzustand wird. Ein wesentlicher Einflussfaktor […]

ebodenmueller 13:07

Am 18. und 19. September 2023 finden die 10. Petersberger Strategietage statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Resilienz, d. h. die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen, die nicht nur bei den Menschen gefragt ist, sondern auch für Unternehmen zum Überlebensfaktor schlechthin wird. Resilienz entsteht aber nur, wenn allgegenwärtige Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit zum Normalzustand wird. Ein wesentlicher Einflussfaktor dabei ist z. B. das Risikomanagement, dem wir uns im Perspektivvortrag widmen werden.

Wird Ihr Risikomanagement den aktuellen Herausforderungen gerecht? fragt Prof. Dr. Utz Schäffer, Professor für Controlling und Unternehmenssteuerung sowie Direktor des Instituts für Management und Controlling der WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar.

Das Risikomanagement steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig lässt der Status Quo in vielen Unternehmen eher zu wünschen übrig. Regeleinhaltung sowie die Quantifizierung, das Reporting und die Kontrolle bekannter operativer Risiken stehen im Mittelpunkt, werden allein den neuen Herausforderungen aber zunehmend weniger gerecht. In seinem Vortrag nimmt Utz Schäffer eine kritische Bestandsaufnahme des Risiko-Managements in deutschen Unternehmen vor und zeigt auf, was zu tun ist.

Utz Schäffer forscht vor allem zur Rolle von Controllern und der Transformation der Finanzfunktion. Er ist Autor zahlreicher Beiträge in führenden wissenschaftlichen Zeitschriften wie Accounting, Organizations and Society, Contemporary Accounting Research, European Accounting Review, Management Accounting Research, Management Science und Strategic Management Journal. Daneben hat er zahlreiche Artikel in praxisorientierten Fachzeitschriften veröffentlicht und ist Mitautor des erfolgreichsten deutschen Controlling-Lehrbuchs „Einführung in das Controlling“, das mittlerweile in der 17. Auflage vorliegt und zudem in die polnische, russische, chinesische und englische Sprache übersetzt wurde. Utz Schäffer ist Herausgeber der Controlling & Management Review und Mitherausgeber des Journal of Management Control.

Neben seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre hat er als Berater bei McKinsey & Company und der CTcon GmbH praktische Erfahrungen gesammelt. Bis heute ist Utz Schäffer eng mit der Praxis verbunden, unter anderem als Vorsitzender des Kuratoriums des Internationalen Controller Vereins (ICV).

Es ein bekanntes Phänomen, dass Risikoscheu umso schneller wächst, je stärker Gefühle des Kontrollverlusts werden. Kontrolle gewinnt jedoch nur, wer Entscheidungshintergründe und -prozesse versteht und die ihnen innewohnenden Spielregeln kennt. Somit ist der Vortrag von Prof. Schäffer der passende Auftakt, die Spielregeln zu diskutieren und uns erneut mit den strategischen Anforderungen der Zukunft des Bauens auseinanderzusetzen.

Ihre Ansprechpartnerin: Elvira Bodenmüller (e.bodenmueller@bwi-bau.de)

BWI-Bau INTERN: Wie entwickeln wir unser Veranstaltungsprogramm?

18

Jan

2023

Die Gestaltung eines Veranstaltungsprogramms ist regelmäßig eine Herausforderung – aus vielerlei Gründen: 1.    Unsere Veranstaltungen müssen sich an den drängenden Themen der Unternehmen orientieren. Wir müssen also Hypothesen darüber bilden, was in den kommenden Monaten die Unternehmen besonders umtreiben wird, um darauf unser Angebot abzustimmen. Je besser wir dabei die Anfragen, Rückmeldungen und Diskussionen in […]

ebodenmueller 10:08

Die Gestaltung eines Veranstaltungsprogramms ist regelmäßig eine Herausforderung – aus vielerlei Gründen:

1.    Unsere Veranstaltungen müssen sich an den drängenden Themen der Unternehmen orientieren. Wir müssen also Hypothesen darüber bilden, was in den kommenden Monaten die Unternehmen besonders umtreiben wird, um darauf unser Angebot abzustimmen. Je besser wir dabei die Anfragen, Rückmeldungen und Diskussionen in unseren verschiedenen Leistungssäulen auswerten, umso näher sind wir dem Markt und können die Nachfrage nach Weiterbildung befriedigen. Dank der aktiven Mitarbeit unserer Referenten gelingt es uns dabei auch immer, jährlich neue Themen aufzugreifen und bewährte Seminare weiterzuentwickeln.

2.    Anders als viele andere Seminaranbieter schreiben wir unser Veranstaltungsprogramm unterjährig zwei- bis dreimal fort. So können wir sehr flexibel auf die Anforderungen aus den Unternehmen reagieren. In 2022 waren z. B. aufgrund der Krise Themen wie Materialpreisentwicklung sowie Controlling, aber auch alles rund um Bau-ARGEn relevant. Generell haben wir im Jahr 2022 mehr Seminare als je zuvor durchgeführt. Sicherlich ist dies auch Ausdruck einer erhöhten Veränderungsnotwendigkeit angesichts der steigenden Dynamik einer digital getriebenen Vernetzung des gesamten unternehmerischen Umfeldes. Ein normales mittelständisches Unternehmen kann die Fülle allein an gesetzlichen Neuerungen – gerade auch auf europäischer Ebene – gar nicht mehr ohne eine breit aufgestellte Unterstützung meistern. Da bieten maßgeschneiderte Seminare für die Bauwirtschaft eine sehr gute Hilfestellung.

3.    Einerseits führen nicht alle Themen, die gerade „in“ sind, auch zu einer echten Nachfrage, andererseits tauchen im wirtschaftlichen Alltag immer wieder Themen auf, die kurzfristig und unvorhergesehen zu Nachfrage führen, für die es aber vielleicht gerade zu diesem Zeitpunkt noch kein Seminarangebot gibt. Auch wenn das BWI-Bau vor allen in den traditionellen Themen wie z. B. Kalkulation, Controlling, Rechnungswesen, ARGEN aus Tradition sehr stark ist, so ist es doch eine unserer Kernkompetenzen, dass wir sehr flexibel auf solch kurzfristige Fragestellungen reagieren können – übrigens nicht nur in der Leistungssäule Weiterbildung, sondern genauso gut in der Beratung oder bei den Informationsdienstleistungen. Gerade diese Herausforderung und die Abwechslung macht auch die Freude am Arbeiten beim BWI-Bau aus!

4.    Im BWI-Bau-Veranstaltungsprogramm findet sich von einstündigen Online-Schulungen über Halbtages und Tagesseminare und komplexen Schulungskonzepten, Fernkursen, Zertifikatskursen bis hin zu Studiengängen nahezu jegliches Veranstaltungsformat, immer zugeschnitten auf die Anforderungen der Lehrinhalte und der Zielgruppen. Als Team vom BWI-Bau arbeiten wir jederzeit in einem Netzwerk von 800 bis 1.000 freien Arbeitspartnern, davon mindestens mit 200 parallel. Das bedeutet aber auch, dass wir ganz genau wissen, was Koordination und Kooperation als wesentliche Elemente des Bauens an Kompetenz erfordern. Dies bildet quasi die BWI-Bau-DNA, mit der wir die Baubetriebswirtschaft an der Schnittstelle zwischen Lehre und Praxis weiterentwickeln, in Arbeitshilfen gießen und den Transfer in die tägliche Arbeit durch Qualifizierungsmaßnahmen vorantreiben – überbetrieblich ebenso wie unternehmensintern.

5.    Jede/Jeder Schulungsteilnehmer*in gestaltet das Veranstaltungsprogramm des BWI-Bau mit: Da eine unserer Stärken in der intensiven Betreuung unserer Kunden liegt, und zwar unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung, sind die Fragen und Diskussionen ein enormer Fundus auch für unser eigenes Weiterlernen, für das Finden neuer Sichtweisen, neuer Verknüpfungen und Schwerpunkte, die dann auch wieder neue Seminarthemen befruchten. Zeit ist ein knappes Gut und über unsere Betreuungsleistungen stellen wir sicher, dass Lernen zielgerichtet bleibt und nicht nur einfach zufallsgesteuert ist.

Darauf bauen wir auch in der Zukunft, damit es weiterhin heißen kann: Aus der Praxis für die Praxis.

So helfen wir den Bauunternehmen nicht nur bei der Bewältigung ihrer krisenbedingten Herausforderungen, sondern können auch die höchst befriedigende Motivation abwechslungsreicher Aufgaben und interessanter Themenstellungen genießen.

BWI-Bau-Schulungen zum Projektmanagement: Der Bauleiter als Manager seiner Baustelle

14

Jul

2022

Die Aufgaben der Bauleitung sind in Deutschland mit Intuition und Tatendrang allein schon lange nicht mehr zu bewältigen. Vielmehr erwarten die unterschiedlichen Anspruchsgruppen einen Generalisten, der nicht nur technisch gut aufgestellt ist, sondern auch noch juristisch auf dem Laufenden und nebenbei fit in der baubetrieblichen Welt des Rechnungswesens ist. Aus diesem Grunde hat das BWI-Bau […]

ebodenmueller 12:13

Die Aufgaben der Bauleitung sind in Deutschland mit Intuition und Tatendrang allein schon lange nicht mehr zu bewältigen. Vielmehr erwarten die unterschiedlichen Anspruchsgruppen einen Generalisten, der nicht nur technisch gut aufgestellt ist, sondern auch noch juristisch auf dem Laufenden und nebenbei fit in der baubetrieblichen Welt des Rechnungswesens ist.

Aus diesem Grunde hat das BWI-Bau zwei Qualifizierungsangebote auf dem Markt, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten sind:

1.   Bauvertragsrecht für Ingenieure (und Kaufleute)
      Fernkurs, 8 bis 9 Monate

Seit 1995 ununterbrochen am Start, permanent den aktuellen Entwicklungen im Baurecht angepasst und bundesweit einmalig: In nahezu 80 bisher durchgeführten Kursen hat das BWI-Bau u. a. Generationen von Bauleitern geprägt.

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Auszeichnung für Ulf Rüdiger Klaus mit dem 3. Platz beim Studienpreis Fernlehre in der Kategorie Autor des Jahres

Als Autoren der Lehrtexte und Referenten der insgesamt 4 eintägigen Übungsseminare haben Ulf-Rüdiger Klaus und Dr. Detlef Lupp sich den Respekt von Hunderten Kursteilnehmern und -teilnehmerinnen mehr als verdient! Beide, sowohl Klaus als selbständiger Rechtsanwalt in einer Kanzlei als auch Dr. Lupp als Verbandsjurist der Bayerischen Bauindustrie, verfügen über einen fundierten Einblick in die praktischen Problemstellungen der Unternehmen. Dr. Lupp steht darüber hinaus als Vorsitzender des EMB Wertemanagement Bau e. V. auch und insbesondere für eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Auftraggebern und Auftragnehmern, ein Geist, der auch in den interdisziplinäre zusammengesetzten Teilnehmergruppen – Ingenieure und Kaufleute, Auftraggeber und Auftragnehmer immer wieder als besonders positiv herausgehoben wird – bis hin zu einer 100prozentigen Weiterempfehlungsquote.

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Auszeichnung für Dr. Detlef Lupp mit dem Ehrenwürfel des BWI-Bau anlässlich des 25jährigen Jubiläums des Fernkurses Bauvertragsrecht 2020
Auszeichnung für Dr. Detlef Lupp mit dem Ehrenwürfel des BWI-Bau anlässlich des 25jährigen Jubiläums des Fernkurses Bauvertragsrecht 2020

Schlussendlich ist auch das Bau(vertrags)recht nur ein Werkzeug, eine Bewertungshilfe. Technisch wie kaufmännisch können Bauleiter*innen ihr Bauvorhabend nur unzureichend einordnen, wenn ihnen die juristischen Grundkenntnisse fehlen. Wie hoch ist der Auftragswert, ist ein Nachtrag werthaltig, wie geht man mit Grenzfällen bzw. Grauzonen um? Viele andere Normen wie z. B. das Umsatzsteuerrecht bzw. das Ertragssteuerrecht sind an bauvertragliche Ausformulierungen geknüpft. Eine falsche Entscheidung und schon entstehen hohe Verluste oder steuerliche Risiken, ganz abgesehen davon, dass ggf. die Kalkulation als Folge die falschen Parameter bei Folgeprojekten nutzt. Dies zeigt aber auch, dass das Denken in Zusammenhängen ohne bauvertragsrechtliches Know-how gar nicht möglich ist. Deshalb ist das Bauvertragsrecht ein guter Kompass, vielleicht sogar eher noch ein komplexes Navigationsgerät, auf das die Bauleitung beim ergebnisorientierten Managen ihrer Baustellen nicht verzichten können.

Auch im 76. Fernkurs Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute, der am 14. September 2022 mit dem Versand des ersten Lehrbriefes startet, werden die Teilnehmer*innen durchgängig betreut. Unter Leitung einer erfahrenen Ingenieurin wird sichergestellt, dass nicht einfach nur Wissen vermittelt, sondern auch ein optimaler Kursverlauf für die Teilnehmenden sichergestellt wird. Vorteil des Fernunterrichts ist auch hier eine strikte Lernsteuerung: Der Kompetenzerwerb wird nicht dem Zufall überlassen. Mittels einer abschließenden Prüfung weisen die Teilnehmenden nach, dass ihr Kompetenzerwerb auch erfolgreich war.

2.   Hochschulzertifikat Bauleitung
5 Module jeweils jahresübergreifend Herbst/Winter

Baurechtliche Kompetenz ist das eine, Persönlichkeit das zweite, aber ohne Managementkompetenz ist ein Bauprojekt-Controlling nicht denkbar. Gewinne werden in der Bauwirtschaft über die Optimierung der Organisation erwirtschaftet. Das fängt – wenig verwunderlich – bei der eigenen Fähigkeit zur Selbststrukturierung an und endet bei der Projekt- und Unternehmensorganisation. Egal, auf welcher Ebene: Fehler führen in der Regel schnell zu Renditeverlusten. Es gibt kaum einen besseren Hebel zur Optimierung als der Kompetenzausbau der bauleitenden Führungskräfte.

Mit dem Hochschulzertifikat Bauleitung hat das BWI-Bau in Kooperation mit der TH Köln seit nahezu 10 Jahren ein erfolgreiches Qualifizierungsprodukt am Markt, in dem allein 2022 über 20 Bauleiter und Bauleiterinnen erfolgreich die Abschlussklausur gemeistert haben.

24.06.2022 TH Köšln:
10 von 22 + Prof. Danielzik als wissenschaftlicher Leiter des Zertifikatskurses Bauleitung.
Festakt 2022 der Zertifikatskurse ZBL/ZBA/BIM; Campus Deutz; Foto: Martina Goyert

In den insgesamt 5 Modulen werden die Teilnehmenden befähigt, von der Kalkulation bis hin zur Abrechnung auch ein Verständnis für handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit ihrem täglichen Tun zu entwickeln. Durch eine praxisnahe Verknüpfung erkennen sie, mit welchen Entscheidungen sie Deckungsbeiträge signifikant schmälern. Dann verstehen sie fast schon automatisch die bilanziellen Konsequenzen aus einer Über- oder Unterbewertung einer Baustelle und weshalb sie welche Fehler in der Leistungsermittlung verhindern müssen. Qualitativ saubere Leistungsmeldungen und eine korrekte Arbeitskalkulation werden so zu einem sanften Ruhekissen – und zwei der besten Gegenmaßnahmen zu unproduktivem Baustellenstress.

Auch im Zertifikatskurs Bauleitung profitieren Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen von der umfassenden Fach- und Praxiskompetenz der Dozenten; die TH Köln sichert dabei das Hochschulniveau dieser Qualifizierungsmaßnahme, in der vom Polier aufwärts alle willkommen sind, die sich rund um Baubetrieb, Baubetriebswirtschaft und Baurecht fit für das Baustellenmanagement machen wollen. Der nächste Durchlauf startet am 22. September 2022 in Kerpen bei Köln.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Petra Vaut für den FK BVR und Elvira Bodenmüller für die Zertifikatskurse Bauleitung

Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost

24

Nov

2021

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]

ebodenmueller 11:22

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?

Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.

Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?

Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).

Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.

Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.

Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.

Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.

EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen

21

Jun

2021

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]

ebodenmueller 15:30

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.

Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.

In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.

Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.

Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.

Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.

Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.

Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.

BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.

Wenn schon Excel, dann richtig!

3

Aug

2020

Milliarden Menschen weltweit nutzen das Microsoft Office Paket und auch Sie sind sicher vertraut mit  Standardanwendungen wie Word, Excel, Outlook und PowerPoint. Aber wissen Sie wirklich, was alles in diesen Programmen steckt? Nehmen wir z. B. Excel, den Liebling vieler Ingenieure und Kaufleute. Vermeintlich jeder kennt Excel und schätzt die Flexibilität, die Möglichkeiten zur Individualisierung […]

ebodenmueller 08:37

Milliarden Menschen weltweit nutzen das Microsoft Office Paket und auch Sie sind sicher vertraut mit  Standardanwendungen wie Word, Excel, Outlook und PowerPoint.

Aber wissen Sie wirklich, was alles in diesen Programmen steckt? Nehmen wir z. B. Excel, den Liebling vieler Ingenieure und Kaufleute.

Vermeintlich jeder kennt Excel und schätzt die Flexibilität, die Möglichkeiten zur Individualisierung und die Geschwindigkeit, mit der Berechnungen ausgeführt werden. Häufig wird mit Excel gearbeitet, ohne genau zu überlegen, ob Excel in dieser Situation geeignet ist oder nicht. Excel kann nicht jedes Problem lösen und soll es auch nicht. Im Gegenteil: Häufig gibt es sogar schon eine Lösung im ERP-System Ihres Unternehmens – die aber Nutzern nicht bekannt sind.

Leider ist häufig auch der Support der Softwareanbieter nicht gut genug, um diese Nutzerbedürfnisse richtig zu erkennen und die entsprechenden Hinweise geben zu können.

Also exportieren viele Mitarbeiter*innen Daten aus den von ihnen verwendeten Anwendungsprogrammen heraus, um somit vermeintlich bessere, aussagekräftigere Berichte zu bekommen. Das ist aus vielerlei Gründen keine gute Idee:

– Wenn Daten aus den Programmen herausgeholt und nebenbei abgelegt werden, kann dies dazu führen, dass diese Dateien steuerlich relevant werden!
– Der Export selbst ist schon die erste Fehlerquelle; Daten werden falsch übernommen und/oder nicht vollständig und/oder an der falschen Stelle importiert etc.
– Bei Datenbankexporten werden u. U. Berechtigungseinschränkungen aufgehoben, d. h. nicht autorisierte Personen können Daten verändern, auf die sie eigentlich keinen Zugriff haben sollten.
– Ein sehr großer Nachteil von Excel ist die begrenzte Datenverarbeitungsfähigkeit, bei der man jedoch u. U. nicht merkt, ab wann sie erreicht ist und ab wann dann die Berechnungen fehlerhaft werden.
– Seien Sie sich im Klaren, dass Excel nicht revisionssicher ist! Beispiele: Zeiterfassungsdaten in Excel führen zu Problemen beim Datenschutz, Finanzbuchhaltungsdaten in Excel sind gleichbedeutend mit Radieren in der Buchhaltung.
– Je mehr Datenquellen und Fragmente auf lokalen und Netzwerkrechnern abgelegt sind, umso schwieriger wird die Umsetzung sog. Löschkonzepte; wenn erst einmal z. B. Lebensläufe auf lokalen Rechnern gelandet sind, steigen die Risiken aus Datensicherheit und Datenschutz für personenbezogene und sicherheitsrelevante Daten und Informationen etc.

Häufige Problemstellungen resultieren auch aus folgenden Funktionen:
– Formatierung ist nicht nur pure Ästhetik, sondern auch wichtig und notwendig!
– Regelmäßige Zusätze verhindern ggf. Auswertungen.
– Sichtung, zum Orientieren und Optimieren, ohne zu verändern.
– Sortierung ist scheinbar einfach und manchmal doch zu schwer (Datum, verbundene Zellen).
– Gruppierung von Tabellenblättern ist hilfreich, aber auch „gefährlich“.
– Diagramme werden zur Beschleunigung der Informationsaufnahme immer wichtiger, sind aber schwierig in der Umsetzung.

Wenn man also die Vorteile von Excel nutzen möchte, dann muss man wissen, wie man diese Nachteile und Fehlerquellen ausschalten bzw. minimieren kann.

1. Zunächst einmal gilt es, Wildwuchs im Unternehmen zu verhindern, d. h. auch für den Umgang mit bzw. die Nutzung von Excel müssen im Unternehmen Progammierstandards formuliert und festgelegt werden.

2. Es ist auf langfristig widerstandsfähige Update-Kompatibilität zu achten, die über sog. Userforms hergestellt wird. Diese muss man jedoch verstanden haben, denn wenn sie falsch angewendet werden, blähen sie sich immer weiter auf und führen zum Absturz der Dateien.

Dieses und vieles mehr vermitteln wir in einem neuen Excel-Anwendungsseminar, das wir nicht nur überbetrieblich, sondern auch als Inhouse-Veranstaltung durchführen.

Wenn Sie Interesse an diesem Seminar haben, sprechen Sie uns an; Termine sind in Vorbereitung.

Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN

Sanieren unter Insolvenzschutz: Das Bauunternehmen dem Bauunternehmer

28

Mai

2015

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern. Erfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches […]

ebodenmueller 12:58

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern.

Sanieren unter InsolvenzschutzErfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches Gesetz, wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat: Während bei Regelinsolvenzverfahren die meisten Unternehmen nicht mehr existieren, sondern liquidiert worden sind, sieht das Bild bei einer Sanierung unter Insolvenzschutz gänzlich anders aus: Hier steht einem Unternehmen gerade in Krisenzeiten ein ausgeprochen schlagkräftiges Instrument zu einer weitreichenden Reorganisation und Sanierung zur Verfügung.

Die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung setzt viel Erfahrung, professionelle Vorbereitung und Durchführung voraus. Deshalb arbeiten wir hier auch mit der auf dieses Verfahren spezialisierten Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp zusammen, die folgende wesentlichen Erfolgsfaktoren herausgefiltert haben:

1. Ausgangspunkt ist eine integrierte Planrechnung. Hier liegt die wesentliche Aufgabe des BWI-Bau in der strategischen Kooperation, indem wir ein konkretes Insolvenzplankonzept entwickeln.

2. Dieses muss nicht nur mit den wichtigsten Stakeholdern (Banken / Gesellschaftern) abgesprochen werden, sondern auch das Insolvenzgericht muss von den Erfolgsaussichten überzeugt werden.

4. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss gegründet.

5. Man verständigt sich auf einen vorläufigen Sachwalters und wählt in Frage kommende Personen aus.

6. Die Bescheinigung nach § 270b InsO ist vorzubereiten.

7. Es wird ein Kommunikationskonzept mit Kunden und Lieferanten erarbeitet.

8. Es folgt die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sowie die Einschaltung diverser Dienstleister (Kassenprüfung, Insolvenzbuchhaltung, Bewerter).

9. Letztendlich ist noch der Versicherungsschutz für den Gläubigerausschuss, den Sachwalter und den CRO zu organisieren.

Sowohl wir als auch Buchalik Brömmekamp profitieren von den guten Kontakten, die aufgrund überzeugender Leistungen z. B. im Bankenreporting für Bauunternehmen zur Kreditwirtschaft, Warenkreditversicherern etc. aufgebaut wurden.

Alle Bauunternehmer, die einer Schieflage ihres Unternehmens vorbeugen wollen, sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung, die wir Anfang September 2015 durchführen wollen. Sobald Termin, Zeiten und Ort feststehen, werden wir Sie über den BWI-Bau-Newsletter, unsere Internetseiten usw. informieren.

BWI-Bau-Beratungsprodukte setzen Standards!

8

Dez

2014

Unternehmensplanung – Quick-Check – Prozessanalyse – Strategieentwicklung: Für diese vier zentralen Beratungsprodukte haben wir auf kurz und knackig formulierten Informationsblättern festgehalten, was unser Leistungsprofil hierzu beinhaltet. Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere ganzheitlich ausgerichtete Branchenkompetenz: 1. Aufgrund des BWI-Bau-spezifischen Dreiklangs von Beratung – Weiterbildung – Information werden alle unsere Beratungsleistungen und -produkte kontinuierlich weiterentwickelt, so dass Sie […]

ebodenmueller 15:37

UnternehmensplanungQuick-CheckProzessanalyseStrategieentwicklung: Für diese vier zentralen Beratungsprodukte haben wir auf kurz und knackig formulierten Informationsblättern festgehalten, was unser Leistungsprofil hierzu beinhaltet.

Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere ganzheitlich ausgerichtete Branchenkompetenz:

1. Aufgrund des BWI-Bau-spezifischen Dreiklangs von Beratung – Weiterbildung – Information werden alle unsere Beratungsleistungen und -produkte kontinuierlich weiterentwickelt, so dass Sie immer von dem neuesten Stand des baubetrieblichen/-betriebswirtschaftlichen Wissens profitieren.
2. Nur wer wie wir die Branche und die tägliche Praxis in den Bauunternehmen kennt, kann bei der Anwendung der Analyse-Instrumente die richtigen Fragen stellen und nach der Auswertung auch die richtigen Antworten ableiten. Aufgrund unserer Branchenkompetenz verfügen wir über eine einzigartige Sammlung an branchenübergreifenden Benchmarks, die wir in diese Analysen einfließen lassen können.
3. Aus der Erfahrung verschiedener Gutachtenerstellungen und Restrukturierungen haben wir BWI-Bau-seitig den branchenübergreifenden Standard IDW S6 auf die Besonderheiten unserer Branche angepasst. So sind wir in der Lage, für Bauunternehmen effiziente und aussagekräftige S6-Gutachten zu erstellen, die den Unternehmen eine wirkliche Hilfe zur Restrukturierung sind. Unsere ausgewiesene Branchenkompetenz hat zu einer hohen Akzeptanz bei Unternehmen und Kreditgebern gleichermaßen geführt.

Alle unsere Beratungsleistungen sind modular und flexibel aufgebaut:

Modular, weil die verschiedenen Leistungen immer auch abschnittsweise beauftragt / abgerufen werden können und dennoch jede Phase / Stufe / Auftragsebene ein definiertes Ergebnis beinhaltet, mit dem das Unternehmen auch direkt weiterarbeiten kann.

Flexibel, weil unsere Produkte und Vorgehensweisen zwar standardisiert sind, wir aber immer Wert auf eine unternehmensindividuelle Anpassung legen und deshalb auch die dazu nötigen Freiräume geschaffen haben.

Unsere Referenzen sprechen für sich! Gerne kommen wir zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen ins Haus. Ihr Ansprechpartner: R.Oepen@BWI-Bau.de

Zertifizierter Bauleiter m/w – Mit der Praxis für die Praxis entwickelt

10

Nov

2014

Aufbauend auf dem bereits 2013 durchgeführten Pilotlehrgang haben wir zusammen mit ehemaligen Teilnehmern das Konzept unseres Zertifizierungslehrganges, den wir in Kooperation mit der Fachhochschule Köln anbieten, weiterentwickelt. Zielgruppe sind alle Mitarbeiter in Bauunternehmen, die bauleitende Aufgaben übernehmen, ohne jedoch einen baubetriebliche oder baubetriebswirtschaftliche (Studien-)ausrichtung zu haben. Dazu zählen bauleitende Poliere und Bauabrechner ebenso wie Bauingenieure, […]

ebodenmueller 15:34

Aufbauend auf dem bereits 2013 durchgeführten Pilotlehrgang haben wir zusammen mit ehemaligen Teilnehmern das Konzept unseres Zertifizierungslehrganges, den wir in Kooperation mit der Fachhochschule Köln anbieten, weiterentwickelt.

Zielgruppe sind alle Mitarbeiter in Bauunternehmen, die bauleitende Aufgaben übernehmen, ohne jedoch einen baubetriebliche oder baubetriebswirtschaftliche (Studien-)ausrichtung zu haben. Dazu zählen bauleitende Poliere und Bauabrechner ebenso wie Bauingenieure, die während ihres Studiums zum Beispiel eher konstruktiv vertieft haben.

Sie alle kommen jedoch ohne baubetriebliche / baubetriebswirtschaftliche Kenntnisse nicht aus, wenn sie ihre Baustellen erfolgsorientiert steuern und gleichzeitig auch die Informationsnotwendigkeiten eines unternehmensübergreifenden Controlling verstehen wollen. Darüber hinaus fördert unser Konzept das Verständnis zwischen Kaufleuten und Technikern/Ingenieuren im Sinne einer partnerschaftlich orientierten Projektabwicklung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Lehrgang, z. B. zu den Teilnahmevoraussetzungen oder zur Prüfung haben: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de

Sie interessieren sich generell für unsere Hochschulprojekte? Dann empfehlen wir Ihnen zur Vorabinformation unsere gleichnamige neue Internetrubrik unter www.BWI-Bau.de/Weiterbildung.