Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost

24

Nov

2021

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]

ebodenmueller 11:22

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?

Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.

Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?

Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).

Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.

Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.

Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.

Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.

EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen

21

Jun

2021

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]

ebodenmueller 15:30

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.

Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.

In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.

Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.

Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.

Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.

Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.

Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.

BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.

Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN

BilRUG: Wo bleiben die außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge?

25

Mrz

2016

Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz hat Deutschland eine Art IFRS-Light erhalten („Mittelstands-CFOs fürchten Bilanzierungsreform BilRUG“, in: Financemagazin vom 23.07.2015). Im Gegensatz zu den Light-Produkten der Lebensmittelbranche und ihrem Versprechen reduzierter Kalorien muss man allerdings in diesem Fall eher von schwerer Kost ausgehen, zumal das Deutsche Handelsrecht durch BilRUG nicht unbedingt transparenter wird: Durch das Spannungsfeld zwischen angelsächsischer […]

ebodenmueller 18:22

Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz hat Deutschland eine Art IFRS-Light erhalten („Mittelstands-CFOs fürchten Bilanzierungsreform BilRUG“, in: Financemagazin vom 23.07.2015). Im Gegensatz zu den Light-Produkten der Lebensmittelbranche und ihrem Versprechen reduzierter Kalorien muss man allerdings in diesem Fall eher von schwerer Kost ausgehen, zumal das Deutsche Handelsrecht durch BilRUG nicht unbedingt transparenter wird: Durch das Spannungsfeld zwischen angelsächsischer und kontinentaler Rechnungslegung ergeben sich neue anwendungstechnische Fragestellungen und ein breites Feld für wirtschaftsphilosophische Diskussionen.

Wichtig für die Baubranche sind aber ggf. die Auswirkungen des BilRUG auf die Kosten- und Leistungsrechnung.
Die bisherige Regelung zum Ausweis der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge in § 277 Abs. 4 HGB wird durch das BilRUG ersatzlos gestrichen. Vielmehr ist nun eine Behandlung der außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge im Anhang vorgesehen. Um das Thema noch zu komplizieren, weichen auch die Begrifflichkeiten voneinander ab: „außergewöhnlich“ (neu; dieser Begriff ist enger auszulegen) und „außerordentlich“ (bisheriger Begriff).
Aber nicht nur in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern auch in der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es die Bezeichnung „außerordentlich“ in der Abgrenzung zu „normal“ sowie „betriebsbedingt“ und „betriebsfremd“.
BWI-Bau-seitig und in Abstimmung mit Hochschulvertretern empfehlen wir eine pragmatische Vorgehensweise. Da die Kosten- und Leistungsrechnung nur dem lex specialis der Unternehmen verpflichtet ist, zählt hier nicht der steuerliche Subventionsgedanke, sondern nur die Kommunikationsbelange des Unternehmens. Das heißt, durch das BilRUG ändert sich erst einmal nichts. Die Herstellkosten bleiben gleich. Die Deckungsbeiträge bleiben unverändert. Auch in der 8. Auflage der KLR Bau, die im Herbst 2016 erscheint, werden die außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge weiterhin in der Kosten- und Leistungsrechnung ausgewiesen, damit derjahresübergreifende Vergleich der normalen Geschäftstätigkeit weiterhin transparent bleibt. Das BWI-Bau bietet darüber hinaus am 21. April 2016 ein Seminar zur Baubilanz an, bei dem auch auf das neue BilRUG eingegangen wird.
Leistungsbewertungen sind ebenfalls nicht betroffen. Auch im neuen Baukontenrahmen werden weiterhin außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen betrachtet. Lediglich in der GuV werden diese Positionen nicht mehr erscheinen. Aber: Die Herstellungskosten können durch die Neureglung ebenso betroffen sein wie die Anschaffungskosten (Schaffer GbR:  BilRUG 2015 – Sonderrundschreiben).
Probleme treten erst dann auf, wenn die Rechenwerke vereinheitlicht werden. Insofern hilft also leider auch das BilRUG nicht dabei, den Aufwand der Unternehmer im Berichtswesen zu reduzieren, wenn sich bereits die Kostenrechnung an den HGB-Regelungen orientieren soll.

Generell weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit den GOBD unbedingt immer ein steuerlich kompetenter Berater hinzugezogen werden sollte.

Sanieren unter Insolvenzschutz: Das Bauunternehmen dem Bauunternehmer

28

Mai

2015

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern. Erfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches […]

ebodenmueller 12:58

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern.

Sanieren unter InsolvenzschutzErfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches Gesetz, wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat: Während bei Regelinsolvenzverfahren die meisten Unternehmen nicht mehr existieren, sondern liquidiert worden sind, sieht das Bild bei einer Sanierung unter Insolvenzschutz gänzlich anders aus: Hier steht einem Unternehmen gerade in Krisenzeiten ein ausgeprochen schlagkräftiges Instrument zu einer weitreichenden Reorganisation und Sanierung zur Verfügung.

Die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung setzt viel Erfahrung, professionelle Vorbereitung und Durchführung voraus. Deshalb arbeiten wir hier auch mit der auf dieses Verfahren spezialisierten Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp zusammen, die folgende wesentlichen Erfolgsfaktoren herausgefiltert haben:

1. Ausgangspunkt ist eine integrierte Planrechnung. Hier liegt die wesentliche Aufgabe des BWI-Bau in der strategischen Kooperation, indem wir ein konkretes Insolvenzplankonzept entwickeln.

2. Dieses muss nicht nur mit den wichtigsten Stakeholdern (Banken / Gesellschaftern) abgesprochen werden, sondern auch das Insolvenzgericht muss von den Erfolgsaussichten überzeugt werden.

4. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss gegründet.

5. Man verständigt sich auf einen vorläufigen Sachwalters und wählt in Frage kommende Personen aus.

6. Die Bescheinigung nach § 270b InsO ist vorzubereiten.

7. Es wird ein Kommunikationskonzept mit Kunden und Lieferanten erarbeitet.

8. Es folgt die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sowie die Einschaltung diverser Dienstleister (Kassenprüfung, Insolvenzbuchhaltung, Bewerter).

9. Letztendlich ist noch der Versicherungsschutz für den Gläubigerausschuss, den Sachwalter und den CRO zu organisieren.

Sowohl wir als auch Buchalik Brömmekamp profitieren von den guten Kontakten, die aufgrund überzeugender Leistungen z. B. im Bankenreporting für Bauunternehmen zur Kreditwirtschaft, Warenkreditversicherern etc. aufgebaut wurden.

Alle Bauunternehmer, die einer Schieflage ihres Unternehmens vorbeugen wollen, sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung, die wir Anfang September 2015 durchführen wollen. Sobald Termin, Zeiten und Ort feststehen, werden wir Sie über den BWI-Bau-Newsletter, unsere Internetseiten usw. informieren.

BWI-Bau-Beratungsprodukte setzen Standards!

8

Dez

2014

Unternehmensplanung – Quick-Check – Prozessanalyse – Strategieentwicklung: Für diese vier zentralen Beratungsprodukte haben wir auf kurz und knackig formulierten Informationsblättern festgehalten, was unser Leistungsprofil hierzu beinhaltet. Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere ganzheitlich ausgerichtete Branchenkompetenz: 1. Aufgrund des BWI-Bau-spezifischen Dreiklangs von Beratung – Weiterbildung – Information werden alle unsere Beratungsleistungen und -produkte kontinuierlich weiterentwickelt, so dass Sie […]

ebodenmueller 15:37

UnternehmensplanungQuick-CheckProzessanalyseStrategieentwicklung: Für diese vier zentralen Beratungsprodukte haben wir auf kurz und knackig formulierten Informationsblättern festgehalten, was unser Leistungsprofil hierzu beinhaltet.

Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere ganzheitlich ausgerichtete Branchenkompetenz:

1. Aufgrund des BWI-Bau-spezifischen Dreiklangs von Beratung – Weiterbildung – Information werden alle unsere Beratungsleistungen und -produkte kontinuierlich weiterentwickelt, so dass Sie immer von dem neuesten Stand des baubetrieblichen/-betriebswirtschaftlichen Wissens profitieren.
2. Nur wer wie wir die Branche und die tägliche Praxis in den Bauunternehmen kennt, kann bei der Anwendung der Analyse-Instrumente die richtigen Fragen stellen und nach der Auswertung auch die richtigen Antworten ableiten. Aufgrund unserer Branchenkompetenz verfügen wir über eine einzigartige Sammlung an branchenübergreifenden Benchmarks, die wir in diese Analysen einfließen lassen können.
3. Aus der Erfahrung verschiedener Gutachtenerstellungen und Restrukturierungen haben wir BWI-Bau-seitig den branchenübergreifenden Standard IDW S6 auf die Besonderheiten unserer Branche angepasst. So sind wir in der Lage, für Bauunternehmen effiziente und aussagekräftige S6-Gutachten zu erstellen, die den Unternehmen eine wirkliche Hilfe zur Restrukturierung sind. Unsere ausgewiesene Branchenkompetenz hat zu einer hohen Akzeptanz bei Unternehmen und Kreditgebern gleichermaßen geführt.

Alle unsere Beratungsleistungen sind modular und flexibel aufgebaut:

Modular, weil die verschiedenen Leistungen immer auch abschnittsweise beauftragt / abgerufen werden können und dennoch jede Phase / Stufe / Auftragsebene ein definiertes Ergebnis beinhaltet, mit dem das Unternehmen auch direkt weiterarbeiten kann.

Flexibel, weil unsere Produkte und Vorgehensweisen zwar standardisiert sind, wir aber immer Wert auf eine unternehmensindividuelle Anpassung legen und deshalb auch die dazu nötigen Freiräume geschaffen haben.

Unsere Referenzen sprechen für sich! Gerne kommen wir zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen ins Haus. Ihr Ansprechpartner: R.Oepen@BWI-Bau.de

BWI-Bau und TRIAL Support kooperieren

20

Sep

2013

Branchenexperten analysieren Bauunternehmen: Seit dem 1. September kooperieren BWI-Bau und die TRIAL Support GmbH, um vor allem in die Krise geratenen Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit dem kombinierten Branchen-Know-how zu unterstützen. „Die langjährige baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Erfahrung aus der Beratung und Begleitung von Bauunternehmen und das Know-how aus der Baupraxis versetzen uns in die […]

ebodenmueller 16:14

Branchenexperten analysieren Bauunternehmen: Seit dem 1. September kooperieren BWI-Bau und die TRIAL Support GmbH, um vor allem in die Krise geratenen Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit dem kombinierten Branchen-Know-how zu unterstützen. „Die langjährige baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Erfahrung aus der Beratung und Begleitung von Bauunternehmen und das Know-how aus der Baupraxis versetzen uns in die Lage, dem Kunden zeitnah eine professionelle Unternehmens-/Krisenanalyse zu erstellen“, so Prof. Dr. Ralf-Peter Oepen, Institutsleiter des BWI-Bau.

Das Angebot der professionellen Bauunternehmensanalyse richtet sich aber auch an Finanzdienstleister wie Banken, Avalgeber und Warenkreditversicherer. „Auch externe Stakeholder merken, dass es wichtig ist zu handeln, denn gerade in Krisenzeiten kann Ihren Kunden viel passieren: Wann sind Kredite und Bürgschaften noch sinnvoll? Ohne den Nachweis einer Sanierungsfähigkeit Ihres Kunden durch einen unabhängigen Berater ist eine erfolgversprechende Kreditvergabe mit Unabwägbarkeiten und hohen Risiken verbunden“, so Andreas Schmieg, Geschäftsführer der TRIAL Support GmbH. Aufgrund der besonderen Abrechnungs- und Abgrenzungsproblematiken der Bauwirtschaft ist es für Nichtkenner der Branche häufig schwierig, sich in diese Sachverhalte zeitnah hineinzudenken und nicht nur die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, sondern diese z. B. auch den Kreditgebern in deren Branchenvokabular verständlich zu vermitteln.

Gerade in kritischen Unternehmenssituationen sind die Vorteile der strategischen Kooperation zwischen dem BWI-Bau und der TRIAL Support GmbH ausschlaggebend:

• Schnelle und professionelle Analyse des Unternehmens unter Berücksichtigung der Branchenkennzahlen.

• Einschätzung der Sanierungsmöglichkeiten und – sofern gewünscht – eine abschließende Restrukturierungs- bzw. Sanierungsbegleitung (gegebenenfalls auch ein Sanierungsgutachten nach IDW S6).

Ihre Ansprechpartnerin im BWI-Bau ist Melanie Schlüter, Tel.-Durchw.: 0211/6703-276,  E-Mail: M.Schlueter@BWI-Bau.de.

Das BWI-Bau ist ein bundesweit tätiges, verbandgebundenes Dienstleistungsunternehmen mit den Leistungsfeldern Beratung – Weiterbildung – Information und bundesweit anerkannter Spezialist für das Know-how zu allen baubetrieblichen und baubetriebswirtschaftlichen Fragen. 2014 feiert das BWI-Bau 50 Jahre Branchenkompetenz und Innovationskraft.

Die TRIAL Support GmbH ist eine auf mittelständische Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe spezialisierte Unternehmensberatung mit jahrelanger Erfahrung in der praktischen Unternehmensführung und Spezialist für die Unternehmensbegleitung von der Analyse über die Maßnahmenbeschreibung bis hin zur konkreten Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

 

Machen Sie mit beim Erfahrungsaustausch Risikomanagement

6

Mai

2013

Mit der 9. Sitzung fand der Arbeitskreis Risikomanagement, den das BWI-Bau seit 2008 im Auftrag des HDB leitete, am 24. April 2013 in Berlin im Sinne einer Resümée-Veranstaltung seinen Abschluss. Die im Arbeitskreis gewonnenen Erkenntnisse zur Identifikation und Bewertung von Projektrisiken liefern einen wichtigen Input für die von Minister Ramsauer ins Leben gerufene Reformkommission für […]

ebodenmueller 14:27

Mit der 9. Sitzung fand der Arbeitskreis Risikomanagement, den das BWI-Bau seit 2008 im Auftrag des HDB leitete, am 24. April 2013 in Berlin im Sinne einer Resümée-Veranstaltung seinen Abschluss.

Die im Arbeitskreis gewonnenen Erkenntnisse zur Identifikation und Bewertung von Projektrisiken liefern einen wichtigen Input für die von Minister Ramsauer ins Leben gerufene Reformkommission für Großprojekte.  Begleitet wird diese Reformkommission durch eine interne Spiegelkommission beim HDB, in der unser Geschäftsführer, Prof. Dr. Ralf-Peter Oepen,  Mitglied ist.

Darüber hinaus ist Risikomanagement nicht nur aus Unternehmenssicht, sondern auch aus Bankensicht unumgänglich notwendig für eine stabile Unternehmensfinanzierung. Deshalb soll in einem Erfahrungsaustauschkreis der im Arbeitskreis entwickelte Werkzeugkasten zum Risikomanagement auf Unternehmens- wie auch auf Projektebene in der praktischen Umsetzung begleitet und weiterentwickelt werden. Insbesondere wird dabei im Fokus stehen, inwiefern Bauunternehmen, die vorrangig als Bauleistungsversprecher ihre Fähigkeit vermarkten, eine – i. d. R. vom Auftraggeber vordefinierte Leistung – zu erbringen und die damit in einem vorrangig durch den Preis dominierten Markt agieren, durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Risiken der Bauprojekte dennoch Wettbewerbsvorteile erlangen können. Nur wer Risikokosten richtig bewertet, wird in der Lage sein, diejenigen Ausreißer-Projekte zu identifizieren, die u. U. existenzbedrohende Krisen heraufbeschwören können.

Wenn Sie an einer Mitwirkung in diesem Erfahrungsaustauschkreis interessiert sind, nimmt Frau Melanie Schlüter gerne Ihre Kontaktdaten auf.

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Wir gratulieren zum „Zertifizierten Bauleiter“!

2

Mai

2013

Am 30. April 2013 fand in der Fachhochschule Köln die offizielle Zertifikatsverleihung der neuen Qualifizierungsmaßnahme durch, die das BWI-Bau in Kooperation mit dem Institut für Baubetrieb, Vermessung und Bauinformatik der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik konzipiert hat und nun regelmäßig anbieten wird. Wir haben uns gefreut, das Zertifikat persönlich aushändigen zu können an: Claudia Kurz, […]

ebodenmueller 15:35

Am 30. April 2013 fand in der Fachhochschule Köln die offizielle Zertifikatsverleihung der neuen Qualifizierungsmaßnahme durch, die das BWI-Bau in Kooperation mit dem Institut für Baubetrieb, Vermessung und Bauinformatik der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik konzipiert hat und nun regelmäßig anbieten wird.

Wir haben uns gefreut, das Zertifikat persönlich aushändigen zu können an:

Claudia Kurz, Vermietung und Verpachtung, Riedstadt

Martin Mohr, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Köln

Waldemar Mumber und Martin Zindler, MBN Bau Köln GmbH, Köln

Stockheim, Carlo, Gebr. Kickartz GmbH Tiefbauunternehmung, Krefeld

Wilhelm Tarner und Thomas Vortkamp, Gerhard Lühn GmbH & Co. KG, Lingen

Von Links nach Rechts: Frau Kurz, Herr Stockheim, Prof. Dr.-Ing. Josef Steinhoff (Dekan), Thomas Vortkamp, Martin Mohr, Wilhelm Tarner, Martin Zindler, Reinhold Becker (Vorsitzender Richter am Landgericht Köln und Lehrbeauftragter der FH Köln), Elvira Bodenmüller (BWI-Bau und Lehrbeauftragte FH Köln), Prof. Dr.-Ing. Jürgen Danielzik
Foto: Yvonne Klasen / FH Köln

 

Zwei Aspekte wurden in den Gesprächen ganz besonders hervorgehoben:

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Aus aktuellem Anlass: Bauportal der Bauindustrie NRW

19

Jun

2012

Seit Anfang Juni 2012 ist das neue Intranet der Bauindustrie NRW online, in dessen Bauportal die Mitglieder des Bauindustrieverbandes individuell und personenbezogen diejenigen Informationen abrufen können, die sie interessieren. Die Meldungen des BWI-Bau erhält man in der Kategorie „Baubetriebswirtschaft“ sowie ggf. unter den Schlagworten Berufsbildung, Arbeitsgemeinschaften oder Baurecht. Alle Nutzer, die auch weiterhin die Informationen […]

ebodenmueller 12:07

Seit Anfang Juni 2012 ist das neue Intranet der Bauindustrie NRW online, in dessen Bauportal die Mitglieder des Bauindustrieverbandes individuell und personenbezogen diejenigen Informationen abrufen können, die sie interessieren.

Die Meldungen des BWI-Bau erhält man in der Kategorie „Baubetriebswirtschaft“ sowie ggf. unter den Schlagworten Berufsbildung, Arbeitsgemeinschaften oder Baurecht. Alle Nutzer, die auch weiterhin die Informationen aus unserem Hause auf diesem Wege erhalten wollen, sollten deshalb die Kategorie „Baubetriebswirtschaft“ abonnieren.7

Wenn Sie unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen Mitglied des Bauindustrieverbandes NRW ist, die aktuellen Meldungen des BWI-Bau erhalten wollen, ohne selbst aktiv werden zu müssen, empfehlen wir Ihnen den BWI-Bau-Newsletter mit den beiden Kategorien „Weiterbildung“ und „Information“, die jeweils im zweiwöchigen Wechsel versandt werden.

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