Wie gut ist Ihr Unternehmen versichert?

3

Jun

2016

Versicherungen sind ein erprobtes Instrument zur Risikominderung – wenn sie richtig abgeschlossen wurden! Versicherungen sind gerade im Mittelstand ein oft leidiges Thema. Auf der einen Seite ist der Unternehmensführung klar, dass Versicherungen für unterschiedliche Bereiche des Betriebes notwendig sind. Auf der anderen Seite haben Versicherungen einen erheblichen Anteil an den betrieblichen Aufwendungen. Der Abschluss einer […]

ebodenmueller 16:33

Versicherungen sind ein erprobtes Instrument zur Risikominderung – wenn sie richtig abgeschlossen wurden!

Versicherungen sind gerade im Mittelstand ein oft leidiges Thema. Auf der einen Seite ist der Unternehmensführung klar, dass Versicherungen für unterschiedliche Bereiche des Betriebes notwendig sind. Auf der anderen Seite haben Versicherungen einen erheblichen Anteil an den betrieblichen Aufwendungen.

Der Abschluss einer Versicherung ist sinnvoll, wenn:
1. eine Vielzahl gleichgerichteter Risiken besteht und
2. die Risikowahrscheinlichkeit weit genug von der 100-%-Marke entfernt ist, damit die Prämien bezahlbar bleiben.

Einerseits ermöglichen es Versicherungen dem Unternehmer, dass er sein Vermögensrisiko selbst gestalten kann (z. B. durch die Wahl unterschiedlicher Selbstbehalte etc.). Andererseits kann der Unternehmer die Risiken aus seiner Geschäftstätigkeit nun mit konkreten Werten in seine Kalkulation einbringen.

Die Komplexität des Themas Versicherung führt ähnlich wie beim Steuerrecht zu einer Art fatalistischer Einstellung, nach dem Motto: Ich verstehe es nicht – ich verlasse mich auf den Fachmann. Nur: Wer sitzt Ihnen als Fachmann gegenüber? Und noch viel wichtiger ist die Frage, ob dieser Fachmann Ihre Interessen höher gewichtet als ggf. seine eigenen Provisionsinteressen?

An dieser Stelle ist neben einer fachlichen Einschätzung auch eine gute Menschenkenntnis angezeigt. Denn genau wie bei Ihrem Steuerberater handelt es sich bei einem Versicherungsfachmann um eine Person, die im Zweifel über Ihre Existenz entscheidet. Eine falsche Entscheidung des Steuerberaters bei der Einkommensteuer belastet Sie genau wie eine fehlerhafte Betriebshaftpflichtversicherung, die im Zweifel nicht greift.

Um Risiken möglichst sicher eingrenzen zu können, sollte jeder Unternehmer zunächst seine Kernrisiken identifizieren. Hierzu bedarf es der Abstimmung Ihrer eigenen Risikoeinschätzungen mit dem Experten-Know-how des Versicherungspartners Ihres Vertrauens.

Wie wichtig dies ist, verdeutlicht Sascha Wiehager anhand der folgenden beiden Praxisbeispiele:

Risiko Architektenhaftpflicht
Wenn Sie einen Versicherungsfachmann nach einer Architektenhaftpflicht fragen, erhalten Sie natürlich ein Angebot und wahrscheinlich auch die Police. Sie wollen möglichst den gesamten Schaden abdecken. Aber: Der Eigenschaden ist nicht gedeckt bzw. auch niemals deckungsfähig. Hierbei handelt es sich aber um den weitaus größten Teil. Konsequenz: Sie verkalkulieren sich ggf. in Bezug auf Ihre eigene Risikoeinschätzung (denn Sie wollen das Risiko ja nicht selbst tragen) sowie bei der Kalkulation Ihrer Leistung (denn Ihre Preise decken das Projektrisiko nicht ab).

Risiko Unterversicherungsverzicht
Aufgrund einer fehlerhaften Wertangabe (z. B. bei einer Maschine) ist diese mit einem zu geringen Wert versichert, d. h. Sie sind unterversichert. Im Schadensfall würden Sie nur anteilig entschädigt (seitens der Versicherung). Der Versicherer könnte aber auf die Prüfung der Unterversicherung verzichten, allerdings nur, wenn Sie dies vertraglich geregelt haben.
In unserem Beispiel hat Unternehmer A eine Abbundanlage im Einsatz. Diese kostet 400 TEUR (dies entspricht der Versicherungssumme). Gleichzeitig stellt der Unternehmer A eine Maschine seines Großvaters auf dem Gelände des Unternehmens aus. Beide Maschinen fallen einem Großbrand zum Opfer. Die Maschine des Großvaters wird auf 100 TEUR geschätzt. A erhält nun nicht 400 TEUR sondern nur anteilig 80 % (also hier 320 TEUR). Auch A hat sich im Sinne des ersten Beispiels doppelt verkalkuliert.

Im ersten Beispiel hätten Sie durch Nachfragen das Risiko erkennen können.
Im zweiten Fall gestaltet sich das Nachfragen ohne Kenntnis der Rechtslage sehr schwierig bzw. es ist für einen Nicht-Versicherungsfachmann unmöglich.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einem Abschluss von Policen mit einer größeren Tragweite neben einem Versicherungsfachmann auch einen Fachanwalt hinzuziehen. Als Jurist gleicht er nicht nur fehlende Kenntnisse auf Ihrer Seite aus, sondern kennt zudem auch Verwirkungsgründe, die im Nachgang zur Entziehung der Leistung der Versicherung führen können.
Darüber hinaus sollten Sie als Unternehmer auch darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft nicht selbst den Wert des Versicherungsgegenstands bestimmt. Da Unternehmensanwälte meist nicht die Richtigkeit der Deckungskonzepte bzw. die Angemessenheit der Versicherungssumme) in ihrem Leistungsspektrum anbieten, empfiehlt sich auch hier eine Funktionstrennung: Ein unabhängiger Gutachter sollte den zu versichernden Wert abschätzen.

Fazit: Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Abschluss von Policen in der Regel eine Managementaufgabe darstellt und schon aus dem unternehmerischen Eigeninteresse nur begrenzt delegiert werden kann/sollte.

Wenn Sie Ihr Know-how zum Thema Versicherungen schulen wollen, empfehlen wir Ihnen das BWI-Bau-Seminar „Versicherungen im Baubetrieb“, dass am 21. Juni 2016 in Düsseldorf stattfindet.