Hochschulzertifikat Bauleitung: Nur mit Managementkompetenz werden Bauprojekte erfolgreich!

31

Jul

2024

Seit über 10 Jahren schulen TH Köln und BWI-Bau Bau- und Projektleiterinnen in Baubetriebswirtschaft, damit sie im Interesse Ihrer Unternehmen Werte richtig erfassen und somit auch ihrer wirtschaftlichen Steuerungsfunktion umfassend gerecht werden können. Am 28. Juni 2024 fand in den Räumen der TH Köln die Urkundenverleihung an die erfolgreichen Absolvent*innen des Kurses 2023/2024 statt, zusammen […]

ebodenmueller 09:54

Seit über 10 Jahren schulen TH Köln und BWI-Bau Bau- und Projektleiterinnen in Baubetriebswirtschaft, damit sie im Interesse Ihrer Unternehmen Werte richtig erfassen und somit auch ihrer wirtschaftlichen Steuerungsfunktion umfassend gerecht werden können. Am 28. Juni 2024 fand in den Räumen der TH Köln die Urkundenverleihung an die erfolgreichen Absolvent*innen des Kurses 2023/2024 statt, zusammen mit den Absolventen der Zertifikatskurse Bauabrechnung und BIM.

28.06.2024 Köln: BWI Bau und TH Köln Der Festakt für eine Urkundenübergabe und einer Preisverleihung Foto: Martina Goyert mgoyert@web.de 0173-9012916

Das bundesweit einzigartige Hochschulzertifikat richtet sich an alle diejenigen im Baustellenmanagement, die entweder aus der Praxis ihren Aufstieg zum Polier bzw. in Führungspositionen gemeistert haben oder die im Rahmen eines Ingenieurstudiums nicht die Vertiefungsrichtung Baubetrieb gewählt haben. Darüber hinaus haben die Unternehmen aber auch die Möglichkeit, Studienabbrecher mit einem Qualifikationsprofil zu versorgen, das diese auch zu einem Einsatz im assistierenden Baustellenmanagement befähigt.

Alle angesprochenen Zielgruppen benötigen wesentliche Kenntnisse über die wirtschaftlichen Auswirkungen, die aus ihren Entscheidungen resultieren. So können aus Unkenntnis heraus falsche Bewertungen unfertiger Bauleistungen sehr schnell für das Unternehmen gefährlich werden; nicht nur Verluste drohen, sondern unter Umständen auch Steuerstraftatbestände u. Ä.

Aus diesem Grund legen wir in unserem Lehrgang gesteigerten Wert auf die interdisziplinäre Verknüpfung von Managementkompetenzen und Baubetriebswirtschaft: Wir zeigen über den gesamten Projektverlauf, angefangen bei der Marktposition des Unternehmens über die Angebotskalkulation und die Projektsteuerung nach Zeit und Kosten bis hin zum Nachtragsmanagement auf, wie sich der Werteverlauf der Projekte auf unterschiedlichen Ebenen auswirkt und wie die Entscheidungen zusammenhängen. Nur, wer hier den Durchblick hat, kann ein erfolgreiches Bauprojektmanagement betreiben.

Wie die sehr hohen Bestehensquoten über die Jahre gezeigt haben, ist es nicht ausschlaggebend, ob ein Ingenieurstudium absolviert wurde oder nicht. Nur die Konsequenz der Teilnehmenden bezogen auf die intensive Nachbereitung der einzelnen Module befähigt letztendlich zum erfolgreichen Ablegen der Prüfung. Dabei handelt es sich um eine Klausur auf Hochschulniveau, für die die TH Köln mit ihrem Namen steht.

Der nächste Bauleitungs-Kurs startet am 26. September 2024. Bei Interesse sollte man sich schnell anmelden, denn die Kurse füllen sich erfahrungsgemäß schnell. Die Hochschulzertifikatskurse Baukalkulation in Kooperation mit der Hochschule Ruhr-West und Bauabrechnung mit der TH Köln sind bereits so gut wie ausgebucht.

Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Elvira Bodenmüller (e.bodenmueller@bwi-bau.de)
Baufachwirt Patrick Gerberding (p.gerberding@bwi-bau.de)

,

BilRUG: Wo bleiben die außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge?

25

Mrz

2016

Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz hat Deutschland eine Art IFRS-Light erhalten („Mittelstands-CFOs fürchten Bilanzierungsreform BilRUG“, in: Financemagazin vom 23.07.2015). Im Gegensatz zu den Light-Produkten der Lebensmittelbranche und ihrem Versprechen reduzierter Kalorien muss man allerdings in diesem Fall eher von schwerer Kost ausgehen, zumal das Deutsche Handelsrecht durch BilRUG nicht unbedingt transparenter wird: Durch das Spannungsfeld zwischen angelsächsischer […]

ebodenmueller 18:22

Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz hat Deutschland eine Art IFRS-Light erhalten („Mittelstands-CFOs fürchten Bilanzierungsreform BilRUG“, in: Financemagazin vom 23.07.2015). Im Gegensatz zu den Light-Produkten der Lebensmittelbranche und ihrem Versprechen reduzierter Kalorien muss man allerdings in diesem Fall eher von schwerer Kost ausgehen, zumal das Deutsche Handelsrecht durch BilRUG nicht unbedingt transparenter wird: Durch das Spannungsfeld zwischen angelsächsischer und kontinentaler Rechnungslegung ergeben sich neue anwendungstechnische Fragestellungen und ein breites Feld für wirtschaftsphilosophische Diskussionen.

Wichtig für die Baubranche sind aber ggf. die Auswirkungen des BilRUG auf die Kosten- und Leistungsrechnung.
Die bisherige Regelung zum Ausweis der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge in § 277 Abs. 4 HGB wird durch das BilRUG ersatzlos gestrichen. Vielmehr ist nun eine Behandlung der außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge im Anhang vorgesehen. Um das Thema noch zu komplizieren, weichen auch die Begrifflichkeiten voneinander ab: „außergewöhnlich“ (neu; dieser Begriff ist enger auszulegen) und „außerordentlich“ (bisheriger Begriff).
Aber nicht nur in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern auch in der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es die Bezeichnung „außerordentlich“ in der Abgrenzung zu „normal“ sowie „betriebsbedingt“ und „betriebsfremd“.
BWI-Bau-seitig und in Abstimmung mit Hochschulvertretern empfehlen wir eine pragmatische Vorgehensweise. Da die Kosten- und Leistungsrechnung nur dem lex specialis der Unternehmen verpflichtet ist, zählt hier nicht der steuerliche Subventionsgedanke, sondern nur die Kommunikationsbelange des Unternehmens. Das heißt, durch das BilRUG ändert sich erst einmal nichts. Die Herstellkosten bleiben gleich. Die Deckungsbeiträge bleiben unverändert. Auch in der 8. Auflage der KLR Bau, die im Herbst 2016 erscheint, werden die außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge weiterhin in der Kosten- und Leistungsrechnung ausgewiesen, damit derjahresübergreifende Vergleich der normalen Geschäftstätigkeit weiterhin transparent bleibt. Das BWI-Bau bietet darüber hinaus am 21. April 2016 ein Seminar zur Baubilanz an, bei dem auch auf das neue BilRUG eingegangen wird.
Leistungsbewertungen sind ebenfalls nicht betroffen. Auch im neuen Baukontenrahmen werden weiterhin außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen betrachtet. Lediglich in der GuV werden diese Positionen nicht mehr erscheinen. Aber: Die Herstellungskosten können durch die Neureglung ebenso betroffen sein wie die Anschaffungskosten (Schaffer GbR:  BilRUG 2015 – Sonderrundschreiben).
Probleme treten erst dann auf, wenn die Rechenwerke vereinheitlicht werden. Insofern hilft also leider auch das BilRUG nicht dabei, den Aufwand der Unternehmer im Berichtswesen zu reduzieren, wenn sich bereits die Kostenrechnung an den HGB-Regelungen orientieren soll.

Generell weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit den GOBD unbedingt immer ein steuerlich kompetenter Berater hinzugezogen werden sollte.