Compliance-Hinweise des BWI-Bau (Auszug)

24

Mrz

2021

Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als […]

ebodenmueller 10:50

Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als eher geringes Risiko betrachten. Letzten Endes ist eine regelkonforme Arbeitsweise im Interesse aller, da im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten entstehen können bzw. strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die folgenden Hinweise gelten für alle Personen, die in unserem Auftrag auftreten sowie selbstverständlich auch für alle Teilnehmer*innen in unseren Veranstaltungen und unsere Mitarbeiter*innen. Sie sollen zur Sicherheit sowohl der Handelnden als auch unserer Kunden beitragen. Wir wollen zu einem offenen und vor allem bewussten Umgang mit dieser Herausforderung anregen. Deshalb konzentrieren wir uns auf folgende wesentlichen Punkte:

  1. Sollten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit / Teilnahme an einer BWI-Bau-Veranstaltung Kenntnis von firmeninternen Informationen erhalten, so behandeln Sie diese Informationen vertraulich.
  2. Die Schulungsunterlagen aller unserer Arbeitspartner*innen müssen frei von Rechten Dritter sein.
  3. In unseren Veranstaltungen werden nur Verfahren oder Verhaltensweisen beschrieben, die in Einklang zum geltendem Recht stehen. Negativ-Beispiele sind möglichst so zu beschreiben, dass diese nicht zu einer Handlungsweise umformuliert werden können.
  4. Das BWI-Bau steht für Vielfalt. Sollten Personen gegen diesen Maßstab verstoßen und rechts- bzw. linksextreme Äußerungen in unseren Veranstaltungen tätigen, so werden diese Personen auf Dauer von BWI-Bau-Veranstaltungen ausgeschlossen. Tatbestände wie z. B. Volksverhetzung werden sofort zur Anzeige gebracht.
  5. Alle Personen, die für, mit und bei uns auftreten bzw. teilnehmen, werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  6. Datenschutz und Datensicherheit sind einzuhalten. Es werden keine Softwarelösungen eingesetzt, die nicht den Anforderungen der DSGVO genügen. Zweifelsfragen sind mit dem jeweils verantwortlichen Betreuer der Veranstaltung zu klären.
  7. Unternehmensindividuelle Daten/Informationen (insbesondere preisliche Informationen) werden in BWI-Bau-Veranstaltungen grundsätzlich nicht ausgetauscht, um jegliche Rückschlüsse auf Geschäftsstrategien anderer Unternehmen auszuschließen. Auch wenn es sich um öffentlich zugängliche Daten/Informationen handelt, werden diese nicht erwähnt, um keine Situation zu erzeugen, die dann ggf. wettbewerbs- bzw. kartellrechtlich kritisch wird.
  8. Kalkulationsverfahren und -grundlagen können in abstrakter Art und Weise diskutiert werden; jegliche Diskussion, die zu einer Koordinierung oder Angleichung des Marktverhaltens der Teilnehmer führen kann, ist zu unterlassen, insbesondere werden Systeme einzelner Unternehmen nicht erfragt oder diskutiert. Sollte es augenscheinlich zu einem kritischen Informationsaustausch kommen, so ist dieser sofort zu unterbrechen.
  9. Bei Veranstaltungen mit Bezug auf Kalkulationsgrundlagen wird hierzu bereits zu Beginn eine Warnung ausgesprochen, um allen Anwesenden die Problematik von Verstößen bewusst zu machen und diese zu vermeiden.

Das BWI-Bau behält sich vor, Teilnehmer*innen von Sitzungen auszuschließen und im Schadensfall Regress zu nehmen. Bei einem Verdacht eines Verstoßes ist Kontakt zu Frau Bodenmüller oder Herrn Wiehager aufzunehmen.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Zum Thema Compliance empfehlen wir zudem den Endbericht zum Forschungsprojekt Compliance Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft.

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