Compliance-Hinweise des BWI-Bau (Auszug)
24
Mrz
2021
Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als […]
Dem BWI-Bau kommt in der Bauwirtschaft eine zentrale Schnittstellenfunktion zu, mit einem weitverzweigten Netzwerk an Arbeitsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, Instituten, Hochschulen und Personen. Aus diesem Grunde müssen wir sicherstellen, Regelverstöße (z. B. gegen gesetzliche Bestimmungen, firmeninterne Regeln, Richtlinien und Ähnliches) zu vermeiden. Dies betrifft vor allem den versehentlichen Fehler, da wir den bewussten Regelverstoß als eher geringes Risiko betrachten. Letzten Endes ist eine regelkonforme Arbeitsweise im Interesse aller, da im schlimmsten Fall Ordnungswidrigkeiten entstehen können bzw. strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Die folgenden Hinweise gelten für alle Personen, die in unserem Auftrag auftreten sowie selbstverständlich auch für alle Teilnehmer*innen in unseren Veranstaltungen und unsere Mitarbeiter*innen. Sie sollen zur Sicherheit sowohl der Handelnden als auch unserer Kunden beitragen. Wir wollen zu einem offenen und vor allem bewussten Umgang mit dieser Herausforderung anregen. Deshalb konzentrieren wir uns auf folgende wesentlichen Punkte:
- Sollten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit / Teilnahme an einer BWI-Bau-Veranstaltung Kenntnis von firmeninternen Informationen erhalten, so behandeln Sie diese Informationen vertraulich.
- Die Schulungsunterlagen aller unserer Arbeitspartner*innen müssen frei von Rechten Dritter sein.
- In unseren Veranstaltungen werden nur Verfahren oder Verhaltensweisen beschrieben, die in Einklang zum geltendem Recht stehen. Negativ-Beispiele sind möglichst so zu beschreiben, dass diese nicht zu einer Handlungsweise umformuliert werden können.
- Das BWI-Bau steht für Vielfalt. Sollten Personen gegen diesen Maßstab verstoßen und rechts- bzw. linksextreme Äußerungen in unseren Veranstaltungen tätigen, so werden diese Personen auf Dauer von BWI-Bau-Veranstaltungen ausgeschlossen. Tatbestände wie z. B. Volksverhetzung werden sofort zur Anzeige gebracht.
- Alle Personen, die für, mit und bei uns auftreten bzw. teilnehmen, werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
- Datenschutz und Datensicherheit sind einzuhalten. Es werden keine Softwarelösungen eingesetzt, die nicht den Anforderungen der DSGVO genügen. Zweifelsfragen sind mit dem jeweils verantwortlichen Betreuer der Veranstaltung zu klären.
- Unternehmensindividuelle Daten/Informationen (insbesondere preisliche Informationen) werden in BWI-Bau-Veranstaltungen grundsätzlich nicht ausgetauscht, um jegliche Rückschlüsse auf Geschäftsstrategien anderer Unternehmen auszuschließen. Auch wenn es sich um öffentlich zugängliche Daten/Informationen handelt, werden diese nicht erwähnt, um keine Situation zu erzeugen, die dann ggf. wettbewerbs- bzw. kartellrechtlich kritisch wird.
- Kalkulationsverfahren und -grundlagen können in abstrakter Art und Weise diskutiert werden; jegliche Diskussion, die zu einer Koordinierung oder Angleichung des Marktverhaltens der Teilnehmer führen kann, ist zu unterlassen, insbesondere werden Systeme einzelner Unternehmen nicht erfragt oder diskutiert. Sollte es augenscheinlich zu einem kritischen Informationsaustausch kommen, so ist dieser sofort zu unterbrechen.
- Bei Veranstaltungen mit Bezug auf Kalkulationsgrundlagen wird hierzu bereits zu Beginn eine Warnung ausgesprochen, um allen Anwesenden die Problematik von Verstößen bewusst zu machen und diese zu vermeiden.
Das BWI-Bau behält sich vor, Teilnehmer*innen von Sitzungen auszuschließen und im Schadensfall Regress zu nehmen. Bei einem Verdacht eines Verstoßes ist Kontakt zu Frau Bodenmüller oder Herrn Wiehager aufzunehmen.
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Zum Thema Compliance empfehlen wir zudem den Endbericht zum Forschungsprojekt Compliance Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft.
Forschungsauftrag Compliance: Entwicklung eines Best-Practice-Modells für Bauunternehmen
5
Dez
2016
Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen […]
Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen geprägt ist, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Initiative Forschung Bau einen Forschungsauftrag vergeben, den das BWI-Bau für sich entscheiden konnte. Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsauftrages mit dem Titel: „Compliance-Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft“ ist deshalb u. a. herauszufinden, wie es mit den Themen Compliance-Management und Unternehmensethik in der Baubranche bestellt ist.
Vor dem Hintergrund, dass Korruption und illegale Beschäftigung in der Baubranche weiterhin ein erhebliches Problem darstellen, können neben unternehmensexternen Kontrollmaßnahmen auch unternehmensinterne Präventionsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Compliance-Management-Systeme (CMC) und Werte-Management-Systeme (WMS) sind solche geeigneten Präventivmaßnahmen, die das Handeln aller Mitarbeiter eines Unternehmens an ethischen Grundsätzen ausrichten. So wirken CMS und WMS auf die gesamte Unternehmenskultur und fördern so grundsätzlich das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken.
In den vergangenen Jahren sind verschiedene standardisierte Compliance-Management-Systeme (CMS) und Werte-Management-Systeme (WMS) entwickelt worden, z. B. das EMB-Wertemanagement Bau des Bayerischen Bauindustrieverbandes, das Hamburger Compliance-Modell, die Zertifizierung Bau Compliance/Integrität sowie das Werte- und Compliance-Management-System der Immobilienwirtschaft.
Fraglich ist jedoch, ob diese CMS und WMS im Bauhauptgewerbe flächendeckend Einzug gehalten haben, ob sie das Einhalten von unternehmensethischen Grundsätzen wirklich sicherstellen können und welche Lösungen sich überhaupt für die Bauunternehmen unterschiedlicher Größe und Organisationsstruktur als Best-Practice-Lösung anbieten könnten.
Ziel des Projekts ist es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes, über eine Bewertung vorhandener Compliance- und Werte-Management-Systeme (dies auch im Branchenvergleich) Best-Practice-Modelle aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Baubranche – wie z. B. die oft geringe Wertschöpfungstiefe mit entsprechender Verflechtung in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmen oder die starke Atomisierung mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen.
Das Forschungsprojekt mit einer Laufzeit bis Ende Januar 2018 gliedert sich in vier zentrale Arbeitsschritte:
1. Bestandsaufnahme zur Einführung und Umsetzung von CMS und WMS in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mittels Online-Umfrage.
2. Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf das „Gelebt werden“ von CMS und WMS in der Unternehmenswirklichkeit durch Einzelinterviews.
3. Analyse und Bewertung der in der Bauwirtschaft eingesetzten CMS und WMS mit gleichzeitigem Blick in benachbarte Branchen.
4. Entwicklung von Best-Practice-Lösungen im Hinblick auf bauspezifische Besonderheiten.
Für die Online-Befragung wird ein Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe fundierte Aussagen zu relevanten Compliance-Themen gewonnen werden können. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er einerseits aus lenkenden Fragen mit vordefinierten Auswahlantworten besteht und andererseits die Möglichkeit der Einfügung von Kommentaren (freie Formulierungen) seitens der Befragungsklientel zulässt. Um eine möglichst repräsentative Anzahl von Unternehmen zu erreichen, erfolgt die online-Umfrage mit Unterstützung der Spitzenverbände der Bauwirtschaft.
Da aber mit einer Online-Umfrage alleine nicht herausgefunden werden kann, ob Compliance-Regeln tatsächlich gelebt werden oder ob es sich eher nur um Lippenbekenntnisse handelt, werden in einzelnen Unternehmen Interviews durchgeführt. Diese sollen mit Geschäftsführern und Compliance-Verantwortlichen, aber auch mit einzelnen Mitarbeitern geführt werden, da nur so festzustellen ist, ob die Systeme auch tatsächlich gelebt werden.
Je mehr Unternehmen sich an der Online-Umfrage, die in der 4. oder 5. Kalenderwoche 2017 startet (in Abhängigkeit von der der Freigabe des Fragebogens durch das BBSR) beteiligen, umso besser. Wir werden über den Start der Online-Umfrage zeitnah und in einer Vielzahl an Medien berichten.