Liquiditätssicherung für Bauunternehmen
7
Feb
2024
Die Projektfinanzierung, speziell die Liquiditätsversorgung während der Ausführung von Bauaufträgen ist eine der wichtigsten Aufgaben eines effizienten und vorausschauenden Projektmanagements. Je besser die Liquiditätssteuerung funktioniert, desto weniger belasten Finanzierungskosten (im Gegensatz zu Kosten gem. § 255 Abs. 2 HGB) als Leerkosten die Projekte. Nicht nur müssen allen handelnden Personen die Liquiditätswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein. […]
Die Projektfinanzierung, speziell die Liquiditätsversorgung während der Ausführung von Bauaufträgen ist eine der wichtigsten Aufgaben eines effizienten und vorausschauenden Projektmanagements. Je besser die Liquiditätssteuerung funktioniert, desto weniger belasten Finanzierungskosten (im Gegensatz zu Kosten gem. § 255 Abs. 2 HGB) als Leerkosten die Projekte.
Nicht nur müssen allen handelnden Personen die Liquiditätswirkungen ihrer Entscheidungen bewusst sein. Wichtig ist auch die Kompetenz, sich z. B. über eine intelligente Bürgschaftsgestaltung finanzielle Spielräume zu sichern bzw. zu eröffnen, ebenso wie eine ordnungsgemäße, prüfbare und zeitnahe Abrechnung eine Selbstverständlichkeit in einem wirksamen Liquiditätsmanagement ist. Dabei müssen sich rechtliche, baubetriebliche und baubetriebswirtschaftliche Aufgaben und Instrumente gegenseitig unterstützen und ergänzen.
Am 19. April 2024 findet an der FH Münster eine öffentliche Sonderveranstaltung im Rahmen des Masterstudienganges „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ statt, in der wir verschiedene Aspekte der Liquiditätssicherung thematisieren werden:
Dipl.-Kfm. CISA Sascha Wiehager, Geschäftsführer des BWI-Bau, befasst sich mit der Liquidität als Erfolgsindikator einschl. Instrumenten zur Umsetzung einer effektiven Liquiditätsplanung, Abweichungsanalyse und Plananpassung.
Jens Klompmaker, Kaufmännischer Geschäftsführer eines Bauunternehmens, geht auf das Erkennen von Liquiditätsrisiken durch kaufmännische Vertragsprüfung ein, z. B. durch eine Risikoanalyse verschiedener Verträge (u. a. ARGE, Versicherungen), und auf die Tücken von Folgeverträgen.
Als juristischer Leiter des LL.M.-Studienganges übernimmt RA Prof. Thomas Thierau das Thema der Unwirksamkeit von Sicherungsabreden bei Vorauszahlungsbürgschaften, Mängelsicherheiten und Vertragserfüllungs-bürgschaften.
Über die Durchsetzung von Nachtragsforderungen spricht Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am OLG Köln. Er geht u. a. auf Fragen der Änderungsanordnung und Bauzeit, der Berechnung des Nachtrages nach BGB und VOB/B sowie die Abschlagszahlung für Nachträge und ihre Durchsetzung ein.
Schlussendlich behandelt dann Dr. Tobias Rodemann, Richter am OLG Düsseldorf, die Frage, ob § 650d BGB einen effektiven Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten kann.
Als Zielgruppen für diese Veranstaltung kommen generell alle interessierten Mitarbeiter*innen aus Bauunternehmen, Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros, aus Behörden sowie den Bauabteilungen großer gewerblicher Auftraggeber in Frage. Bei Interessenten, die sich anhand dieser Veranstaltung einen Eindruck von der Qualität des Masterstudienganges verschaffen wollen und die sich für den nächsten Studiengang (Beginn WS 2024/25) anmelden, wird der Seminarpreis mit der Rate des 4. Semesters verrechnet.
Grundsätzlich kostenfrei ist die Teilnahme für alle aktuell Studierenden im Masterstudiengang „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“.
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