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Düsseldorf vom BWI-Bau-Erfahrungsaustauschkreise - Erfa-Kreis "Rechnungswesen und Bilanzierung"



Im Rahmen unserer vielfältigen Leistungen im Bereich der Weiterbildung, der Beratung und der Information bieten wir Unternehmen auch die Möglichkeit, sich in speziellen Kreisen zum Erfahrungsaustausch zu besonders baurelevanten und baubetriebswirtschaftlichen Themen zu treffen. Ein seit über vier Jahrzehnten bewährtes Beispiel ist dafür der BWI-Bau-Erfahrungsaustauschkreis "Rechnungswesen und Bilanzierung".

Er dient den Mitgliedern als Plattform für einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu vielfältigen Themen der Rechnungslegung und Bilanzierung. Die einzelnen Sitzungen des Erfa-Kreises bestehen organi-satorisch aus einer Kombination von Fachbeiträgen externer Referenten zum Know-how-Transfer sowie aus dem Erfahrungsaustausch. Die Themenauswahl wird vom Mitgliederkreis selbst bestimmt.

Der Erfa-Kreis setzt sich aus Geschäftsführern, Leitern des Rechnungswesens und kaufmännischen Leitern von derzeit 15 großen Bauindustrieunternehmen zusammen, die sich in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) in Düsseldorf treffen. Die letzte Sitzung fand am 14. Mai 2014 in Düsseldorf statt. Bei dieser Sitzung befassten sich die Mitglieder mit folgenden Themen:

Die typische Bau-ARGE als Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11: Vor dem Hintergrund der Beschlussfassung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) vom 5./6. Dezember 2013 bezüglich der Einstufung von Bau-Arbeitsgemeinschaften nach IFRS 11 wurde dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Nach der bisher gültigen Vorschrift des IAS 31 war eine Einstufung als Gemeinschaftsunternehmen im Regelfall nicht vorzunehmen. Mit der "Neuklassifikation" als Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) i. S. v. IFRS 11 sind nunmehr aber weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Bilanzierung und Darstellung innerhalb des IFRS-Konzernabschlusses zu erwarten.

Realisierungszeitpunkt nach handelsrechtlichen Grundsätzen bei fertiger, nicht abgenommener Bauleistung im Kontext von juristischer und wirtschaftlicher Betrachtungsweise: Da das Handelsrecht zur Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung bei Werkverträgen nur auf die juristische Betrachtungsweise (Abnahme als objektiver Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) abstellt, wurde erörtert, ob und welche weiteren Formvoraussetzungen für die Ergebnisrealisierung (bei fertiger, aber nicht abgenommener Bauleistung) zu erfüllen wären, um in begründeten Ausnahmefällen auch einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise gerecht werden zu können.

Aktuelles aus dem Umsatzsteuerrecht: Mit Bezug auf aktuelle Rechtsprechungen zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauträgern sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sicherheitseinbehalten haben sich die Mitglieder über ihre bisherigen Praxiserfahrungen ausgetauscht.

Mit Unterstützung von externen Referenten wie Dr. Jens Brune (WP/StB) und Dipl.-Kfm. Bernd Hoffmann (WP/StB) aus dem Hause Warth & Klein Grant Thornton AG sowie Dipl.-Kfm. Herbert Hilger(WP/StB) von KHBT Kalus + Hilger ist es erneut gelungen, den Austausch der Erfa-Kreis-Mitglieder zu fördern und aktuelles Wissen zum Thema Rechnungswesen und Bilanzierung zu vermitteln.

Sie möchten mehr über den Erfa-Kreis "Rechnungswesen und Bilanzierung" erfahren? Gerne steht Ihnen Dr. Christian Keidel unter der Rufnummer: +49 211 6703-291 oder C.Keidel@BWI-Bau.de für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ansprechpartnerin

 Ina Schwerdtfeger
Ina Schwerdtfeger

Informationsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft