Düsseldorf vom Neues gesetzliches Bauvertragsrecht - VOB/B bleibt zunächst unverändert

Bisher nicht geklärt war die Frage, ob und inwieweit die VOB/B an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst wird. Mittlerweile hat sich der zuständige Hauptausschuss Allgemeines (HAA) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Aktualisierung der VOB/B geäußert.
Der HAA fasst mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen und die aktuelle Diskussion und die Rechtsprechung zum BGB-Bauvertrag zu beobachten.
Das BWI-Bau wird zum Thema am 10.04.2018 das Seminar "Das neue Bauvertragsrecht 2018 - Alle Änderungen und Besonderheiten im BGB-Bauvertrag" mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Tom Giesen von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Mönchengladbach, durchführen.
