Düsseldorf vom Zahlungsverzug beim Bauvertrag

Wer kennt es nicht? Der Auftraggeber zahlt auf eine Abschlags- oder Schlussrechnung nicht. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern auch mit wirtschaftlichen Risiken für den Auftragnehmer verbunden, da dessen Liquiditätsplanung beeinträchtigt wird.
Deshalb kann der Auftragnehmer in einem solchen Fall vom Auftraggeber Verzugszinsen verlangen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 286 Abs. 3 und für Bauverträge, die unter Einbeziehung der VOB geschlossen wurden, daneben in § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B geregelt...
Der Artikel vermittelt einen guten Überblick über das komplexe Thema "Verzugszinsen". Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem und weiteren wichtigen Themen zum Bauvertragsrecht ermöglicht unser Fernkurs "Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute". Start des 63. Fernkurses ist der 12. Oktober 2016.
