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Düsseldorf vom Gewinnrealisierung bei erhaltenen Abschlagszahlungen



Die BMF-Schreiben vom 13.05.2015 (IV C6 – S 2130/15/10001 – 2015/20407559) bzw. 29.06.2015 (IV C 6 - S 2130/15/10001 - 2015/0549466) sehen eine Anwendbarkeit des o.g. Urteils auf alle Abschlagszahlungen gem. 632a BGB. Somit sind nicht nur Ingenieursleistungen nach HOAI betroffen.

Doch was ist wirklich neu und welche Möglichkeiten bleiben den betroffenen Unternehmen. Ist die Neureglung per se nachteilig oder ergeben sich sogar Chancen? Laut BMF-Schreiben sind in der Übergangszeit Wahlrechte und Regelungen zur Abwendung unbilliger Härten vorgesehen. Wie wende ich diese Möglichkeiten an und erweitere ggf. mein bilanzpolitisches Instrumentarium.

Aus Sicht des Bilanzierenden ergeben sich folgende Fragen:

  • Was ändert sich tatsächlich für mein Unternehmen?
  • Ergibt sich eine duale Bilanzierungswelt?
  • Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich?
  • Was kann ich durch ein optimiertes Reporting erreichen?

Drei BWI-Bau-Seminare widmen sich im November dieser Thematik:

  • Die Baubilanz - Gestaltungsspielräume optimal nutzen (3.11.2015) und
  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen in der Baubilanz (4.11.2015) in Düsseldorf.

Wir bieten diese Seminare als Kombinationsseminare an. Bei einer Buchung beider Veranstaltungen erhalten Sie ein Kombi-Rabatt von insgesamt 50,00 € netto (59,50 €).

  • Bewertung unfertiger Baustellen - Von der Leistungsmeldung zum Bilanzansatz (24.11.2015) in Nürnberg.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über die sich aus dem Urteil ergebenen Fragestellungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten für Bauunternehmen zu informieren.

Ansprechpartnerin

 Ina Schwerdtfeger
Ina Schwerdtfeger

Informationsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft