Aktuelles vom Hinweis zu PowerPoints zum Thema E-Rechnung
Liebe Teilnehmende und Mitglieder in den Verbänden der Bauwirtschaft/ der Bauindustrie.
Das BWI-Bau hat es sich zur Aufgabe gemacht, die technische und kaufmännische Abbildung der E-Rechnung zu moderieren und Fragestellungen gemeinsam mit Steuerberatern, Anwälten und weiteren Fachleuten zu klären. Verschiedene Themenbereiche sind dabei seit der letzten Auflage unserer Broschüre zur E-Rechnung weiter präzisiert und verbessert worden. Dies haben wir in einer neuen Auflage berücksichtigt und zudem z. B. auch Tipp-Fehler und Quellenverweise korrigiert. Im Einzelnen betrifft dies z. B.:
1. Die Leistungsbeschreibung steht in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, nicht in Abs. 3 (vormals u. a. Folien 23, 24, 30).
2. Der Einbehalt auf Folie 39/alt folgt aus § 48 EStG; § 48b regelt nur die Freistellungsbescheinigung.
3. Aufbewahrungsfrist (Folie 50/alt): Seit 2025 beträgt sie 8 statt 10 Jahre.
4. Regelnummern auf den Folien (100–104/alt) sind zu korrigieren. Richtig ist:
- Rechnungsnummer = BR-02,
- Datum = BR-03,
- Positionsnettobetrag = BR-24,
- MwSt.-Kategorie = BR-47,
- Leitweg-ID = BR-DE-15 (nicht BR-DE-1)
- Skonto = BR-DE-18 (nicht BR-DE-19)
- BR-DE-2 betrifft den Seller Contact, nicht die elektronische Adresse. Folie 102/alt heißt deshalb jetzt „BT-34“.
Bitte beachten Sie, wenn Sie ältere PowerPoints zum Thema E-Rechnung besitzen, insbesondere folgende Hinweise:
In den aktuellen Folien gehen wir stärker auf die Verknüpfung von technischer Abrechnung und E-Rechnung ein (AVA-Tools, technische Dokumentation, Sonderfälle). Zudem sehen wir erhebliche Konfliktpotentiale im Hinblick auf Steuerrecht und Zivilrecht. In den Foliensätzen ab Ende Oktober 2026 sind hierzu nun mehr Beispiele enthalten. Die aktuellen Foliensätze sind enger versioniert und beginnen nun mit 2.0x. Aber auch wenn wir uns mit den steuerberatenden Berufen abstimmen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuerberatung leisten, sondern den Bauprozess in der Administration so zu gestalten versuchen, dass Steuerexperten mit den Daten arbeiten können.
