Aktuelles vom Baukalkulation: Warum Kaufleute sie verstehen und Techniker ihr Wissen darüber strukturieren sollten!

Kalkulationswissen umgibt häufig der Nimbus eines Geschäftsgeheimnisses, vergleichbar einem US-amerikanischen koffeeinhaltigen Süßgetränk oder dem berühmten Kräuterschnaps vom Niederrhein. Gewiefte Kalkulatoren halten ihr Wissen sogar im eigenen Unternehmen verdeckt, damit auch ja nicht zu viel kommuniziert wird: Die Rezeptur muss geschützt bleiben.
Aus Sicht von Wettbewerb, Geschäftsgeheimnisgesetz, Kartellrecht und Co. ist das durchaus richtig und verständlich. Kritisch wird es aber genau dann, wenn auch der Inner-Circle eines Bauunternehmens nicht mehr versteht, wie Projekte kalkuliert worden sind. Hierzu gibt es wichtige Begriffe, die im Bereich der Buchhaltung schon im ersten Lehrjahr vermittelt werden:
1) Nachvollziehbarkeit
2) Vollständigkeit
3) Richtigkeit
Hinzu kommen Begriffe wie Stetigkeit, Zeitgerechtigkeit, Authentizität etc. Alle diese Begriffe zählen zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bzw. sind Standards, die in unterschiedlichen Regelwerken wie z. B. dem HGB, den IDW-Prüfungsstandards etc. formalisiert werden.
Warum kann man das gerade für Bauunternehmen nicht genug betonen? Weil allen Beteiligten rund um Bauprojekte absolut klar sein muss, dass im Bauwesen Bewertungsgrundlagen für die Bilanz nicht durch Entscheidungen der Finanzbuchhaltung, sondern durch die Organisation der Technik entstehen!
Die Qualität dieser Organisation wird in der Kalkulation abgebildet. Einige Unternehmen leiten eine Arbeitskalkulation aus diesen Daten ab, andere wiederum entwickeln eine Art Gefühl (welches manchmal leider täuscht) für ein Projekt. Wenn eine Kalkulation nun aber Parameter enthält, die Puffer umfassen, Vereinfachungen etc., dann kann aus solchen Werten keine gute Prognose entstehen. Wenn fixe und variable Abläufe nicht sachgerecht in Zahlen abgebildet werden und Kostenzuordnungen nicht sachgerecht erfolgen, droht nicht nur Ärger mit dem Kunden, sondern drohen auch Probleme in der Bilanz. Denn Berechenbarkeit ist ein hohes Gut. Ist diese nicht gegeben, werden Positionen in der Bilanz falsch ausgewiesen. 50 % des Vermögens eines Bauunternehmens können auf unfertigen, also nicht abgenommenen Leistungen basieren. Wenn die Bewertung auf Basis der Kalkulation nicht stimmt, Prognosen nicht zutreffen etc., so entwickeln sich hier schnell stille Lasten oder steuerliche Risiken.
Kommt es zu Nachträgen, ist Streit programmiert. Vergütungsanpassungen führen zu Diskussionen. Die Wahl, ob eine Kostenart in die EKT, BGK oder AGK gehört, ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgegeben. Im Streitfall kann es aber durchaus zu Diskussionen kommen, wenn die Zuordnung Einfluss auf die Nachtragshöhe hat. Dann ist es wichtig, dass man nachweisen kann, warum man wie kalkuliert hat.
Kalkulation ist also keine Geheim-Kunst, keine Rezeptur, sondern ein Teil des Rechnungswesens und darf somit nicht isoliert betrachtet werden. Aus diesem Grunde hat das BWI-Bau in Kooperation mit der Hochschule Ruhr-West einen Zertifikatskurs Baukalkulation geschaffen, in dem diese integrative Sicht vermittelt wird und Kalkulatoren und Kaufleute fachlich und compliant von Experten geschult werden.
Unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Peter Vogt von der HRW und Elvira Bodenmüller vom BWI-Bau ist ein Konzept entstanden, dass in bundesweit einzigartiger Weise nicht nur den Weg der in der Angebotskalkulation geschaffenen Werte durch die verschiedenen Kalkulationsstufen bis hin zur Nachtragskalkulation nachzeichnet, sondern vor allem auch die Konsequenzen auf die verschiedenen Funktionsbereiche im Unternehmen aufzeigt. Für die Absolventen des Kurses ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Dozenten und Dozentinnen aus der Praxis kommen und gleichzeitig auch in der Lage sind, ihre Ausführungen im Hinblick auf modernste Softwarelösungen zu interpretieren und ggf. zu zeigen.
Der nächste Zertifikatskurs Baukalkulation beginnt am 11. September 2025 in Oberhausen.
