Abschluss von Nachunternehmerverträgen

Bauverträge mit in- und ausländischen Subunternehmern
Veranstalter:
BWI-Bau
Ort:
Oberhausen
Ansprechpartner:
Tagungsbüro
Patrick Gerberding: +49 211 6703-298
Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung
Kosten:
490,00 EUR (zzgl. Mehrwertsteuer) , brutto: 583,10 EUR
Datum:
11.09.2024
Referenten:
Rechtsanwältin Elke Spurtzem, Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V., Geschäftsstelle Köln
Bereich Tarif- und Arbeitsrecht / Sozialpolitik
Rechtsanwältin Dr. Lisa Keddo-Kilian, LL.M., Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V., Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft

Beschreibung

Inhalt:

Schwerpunkt Arbeitsrecht

- Abgrenzung Werkvertrag - Scheinselbstständigkeit / Arbeitnehmerüberlassung

- Risiken der Arbeitnehmerüberlassung - Ausnahmeregelungen fur die Bauwirtschaft

- Einsatz von Arbeitnehmern aus EU-Ländern bzw. Drittstaaten - Werkvertragsarbeitnehmer

- Arbeitnehmerentsendegesetz: Anwendungsbereich / Pflichten / Risiken

- Mindestlohngesetz

- Beitragshaftung: Gesamtsozialversicherung und BauBG

- Möglichkeiten der Risikominimierung

 

Schwerpunkt Bauvertragsrecht

- Einsatz von Nachunternehmern und Vergaberecht

- Schnittstellenproblematik: Haupt- und Nachunternehmervertrag

- Auswahl typischer Problemfelder bei der Vertragsgestaltung

- Koordination der Abläufe

 

 

 

Ziel:

Unabhängig von der Unternehmensgröße arbeiten die meisten Unternehmen der Bauwirtschaft mit Nachunternehmern, mitunter auch Subunternehmer genannt. Insbesondere bei Abschluss von Nachunternehmerverträgen mit inlandischen wie auch besonders bei denen mit ausländischen Nachunternehmern bedarf es der Berücksichtigung zahlreicher Einzelfragen, damit keine Nachteile bei der Angebotsabgabe oder der späteren Bauvertragsabwicklung entstehen.

Deshalb werden in diesem Seminar insbesondere die Fragen behandelt, die beim Vertragsabschluss zu beachten sind; daneben aber auch solche, die sich bei der Vertragsausführung ergeben können. Was sind die rechtlichen Fallstricke und auf was muss geachtet werden? Dies wird anhand einer Reihe von Praxisbeispielen und anhand der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt.

 

Das Seminar ist aufgeteilt in zwei Schwerpunkte, den Bereich des Bauvertragsrechts zum einen und den des Arbeitsrechts im weiteren Sinne zum anderen.