Glossar
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.
Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.
Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.
Abfallwirtschaftskonzept
Aufstellung des Entsorgungs-Ist-Zustandes sowie aller getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen für die geordnete Entsorgung der anfallenden Abfälle.
Alle Unternehmen, bei denen jährlich bestimmte Abfallmengen überschritten werden, sind zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (Angaben über Abfallart, Menge, Herkunft, Verbleib etc.) und einer Abfallbilanz (Art, Menge, Verbleib, Begründung der Beseitigung von Abfällen etc.) gesetzlich verpflichtet.
Abordnung
Überstellung von Stammpersonal eines ARGE-Gesellschafters zur ARGE zum Zwecke der Arbeitsleistung. Das abgeordnete Personal tritt nicht in ein Arbeitsverhältnis zur ARGE, wird aber den Führungskräften der ARGE unterstellt. Es wird weiterhin von seinem Stammbetrieb entlohnt.
Abschlagsrechnung
Rechnung, die durch den Auftragnehmer während, also vor Fertigstellung der Bauausführung, gelegt wird. Sie dient der Inrechnungstellung der innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes erbrachten Leistungen.
Abschlagszahlung
Begleichung der Forderung durch den Auftraggeber aufgrund der Abschlagsrechnung. Sie ist spätestens 21 Tage nach Zugang der Abschlagsrechnung beim Auftraggeber zu leisten (§ 16 Abs. 1, Nr. 3 VOB/B).
AGB-Gesetz
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach diesem Gesetz sind beispielsweise alle Regelungen in vorformulierten Vertragsbedingungen unwirksam, die den Partner dessen, der sie mehrfach verwendet bzw. zu verwenden beabsichtigt, unangemessen benachteiligen. Das AGB-Gesetz kommt bei Bauverträgen umfassend zur Anwendung, da Bauverträge sehr häufig mittels vorformulierter Vertragsbedingungen abgeschlossen werden. In aller Regel bedeutet das AGB-Gesetz für die Bauwirtschaft eine Beschränkung der Auftraggeber und einen Schutz der Auftragnehmer und gewährleistet so die Ausgewogenheit der Bauverträge.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Behandeln im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die rechtlichen Beziehungen der Bauvertragspartner, also deren Rechte und Pflichten nach Vertragsabschluss bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages (VOB/B), welcher folgendes beinhaltet:
- die ordnungsgemäße (mangelfreie und termingerechte) Erstellung der Bauleistung durch den Auftragnehmer und
- die volle und termingerechte Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber.
Allgemeinverbindlichkeit
Die normativen Bestimmungen eines Tarifvertrages können ganz oder teilweise auch auf Arbeitsverträge zwischen nicht Tarifgebundenen ausgeweitet werden, indem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt (Beispiel: Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes). Dies erfolgt im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien. Als Voraussetzung muss jedoch ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen (§ 5 Abs. 1 TVG).
Altersteilzeit
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen ältere Arbeitnehmer bei einem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente durch Förderleistungen gemäß § 1 Altersteilzeitgesetz (ATZG). Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, durch Neueinstellungen die Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die gesetzlichen Sozialkassen zu entlasten.
Altlasten
Gesamtheit von Altstandorten (Flächen ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe) und Altablagerungen (Deponien, wilden Ablagerungen, Aufhaldungen, Verfüllungen), von denen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit und Umwelt (Boden, Wasser, Luft) ausgehen oder zu erwarten sind. Altlasten können durch Sanierungsmaßnahmen beseitigt, oder deren Gefahrenpotential kann zumindest verringert werden. Im Rahmen einer Sanierung werden Dekontaminierungs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden, in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB, § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).
Angebot
a) Allgemeines Vertragsrecht:
Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen der Abschluss eines Vertrages angetragen wird. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der andere die Annahme des Angebotes ohne inhaltliche Änderungen ausdrücklich erklärt bzw. stillschweigend herbeiführt. Nimmt der andere inhaltliche Änderungen vor, erlangt seine Erklärung ihrerseits den Charakter eines Angebotes.
b) Bauvertragsrecht:
Innerhalb einer bestimmten Frist bindende Erklärung einer Bauunternehmung, eine vom Auftraggeber beschriebene Bauleistung zu einem bestimmten Preis (Angebotspreis) ausführen zu wollen.
Die Übersendung einer Leistungsbeschreibung seitens des Auftraggebers an einen oder mehrere Bauunternehmen bedeutet die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Angebotskalkulation
Ermittlung der objektspezifischen Kosten für eine ausgeschriebene Bauleistung (i. d. R. die Erstellung eines Bauwerkes oder eines Teils davon) zur Festsetzung des Angebotspreises.
Angebotspreis
Betrag, zu dem der Bauunternehmer eine bestimmte Bauleistung anbietet. Neben den in der Angebotskalkulation ermittelten Kosten sind u. a. auch Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie möglicherweise Zu- und Abschläge als Ergebnis der unternehmensindividuellen Einschätzung des Marktes Bestandteil des Angebotspreises.
Angebotsprüfung
Auftraggeberseitige Untersuchung der Angebote für ein Bauobjekt auf inhaltliche und rechnerische Richtigkeit sowie auf Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen.
Angebotsunterlagen
Unterlagen, deren Kenntnis für die Abgabe des Angebotes wesentlich ist, wie z. B. Leistungsverzeichnis, Pläne und dgl. Der Bieter muss diese seinem Angebot beilegen. Jeder Bewerber soll die Leistungsbeschreibung doppelt und alle anderen für die Preisermittlung wesentlichen Unterlagen einfach erhalten.
Arbeitnehmerentsendegesetz
Verpflichtet ausländische und inländische Arbeitgeber, ihren auf deutschen Baustellen eingesetzten Arbeitnehmern mindestens den in Deutschland für allgemeinverbindlich erklärten und für alle deutschen Arbeitnehmer geltenden tariflichen Mindestlohn zu zahlen und einen für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Urlaub, Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld zu gewähren bzw. entsprechende Beiträge an die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) abzuführen. Dies gilt, wenn und soweit sichergestellt ist, dass der ausländische Arbeitgeber nicht gleichzeitig zu Beiträgen für eine der ULAK vergleichbare Einrichtung im Heimatland herangezogen wird und das ULAK-Verfahren vorsieht, dass Leistungen, die der ausländische Arbeitgeber zur Erfüllung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Urlaubsansprüche seiner Arbeitnehmer bereits erbracht hat, angerechnet werden.
Arbeitnehmerüberlassung
Verleih von im Arbeitsverhältnis zum Verleiher stehenden Arbeitskräften zur Arbeitsleistung bei Dritten, die als Entleiher das Weisungsrecht ausüben, ohne Arbeitgeber zu sein. Gewerbsmäßig handelnde Verleiher bedürfen einer Verleiherlaubnis der Arbeitsverwaltung. Restriktiv geregelt u. a. im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Illegale Arbeitnehmerüberlassung führt, auch wenn sie z. B. durch sog. Scheinwerkverträge verdeckt wird, kraft Gesetzes zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen verliehenem Arbeitnehmer und Entleiher. Sie hat im übrigen insbesondere für den Entleiher weitreichende Konsequenzen strafrechtlicher, bußgeldrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Art (siehe Arbeitnehmerüberlassungsverbot).
Arbeitnehmerüberlassungsverbot
Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitern (siehe Arbeitnehmerüberlassung) an Betriebe des Baugewerbes ist unzulässig (§ 1 b AÜG). Sie ist nur dann zwischen Betrieben des Baugewerbes zulässig, wenn diese von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden (siehe Kollegenhilfe).
ARGE
siehe Bau-Arbeitsgemeinschaft
Aufmaß
Feststellen des auf der Baustelle erbrachten Leistungsumfanges bei Einheitspreisverträgen (auch bei Stundenlohn- und Selbstkostenerstattungsverträgen). Das Aufmaß stellt die Basis für die Vergütung dar. Nach § 14 Nr. 2 VOB/B soll das Aufmaß gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer vorgenommen werden.
Auftraggeber
Derjenige, der selbst oder durch einen Beauftragten ein Bauvorhaben auf seinen Namen und eigene Rechnung finanziell und technisch vorbereiten und durchführen lässt. Er ist als Vertragspartner des Auftragnehmers und Besteller der Bauleistung zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Auftragnehmer
Führt Bauarbeiten auf werkvertraglicher Grundlage aus und ist als Vertragspartner des Auftraggebers zur Erbringung der vereinbarten Bauleistung verpflichtet. Er kann sie mit Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise an Dritte (Nachunternehmer) weitervergeben oder zu ihrer Durchführung mit anderen Bauunternehmen eine ARGE (siehe Bau-Arbeitsgemeinschaft) eingehen.
Auftragsbestand
Wert aller in einem Bauunternehmen vorliegenden, vertraglich vereinbarten, aber noch nicht ausgeführten Bauaufträge zu einem Stichtag. Bewertung erfolgt in Preisen zum Zeitpunkt des Auftragseingangs.
Auftragskalkulation
Berichtigte Angebotskalkulation aufgrund von Auftragsverhandlungen (i. d. R. nur bei privaten Auftraggebern). Hierin werden die sich gegenüber dem Angebot ergebenden Kosten- und Preisabweichungen erfasst.
Auftragssumme
Vereinbarter Gesamtpreis für eine Bauleistung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Aufwandswert
Zahlenwert für die Arbeitszeit je Leistungseinheit (Std./LE), z. B. "Mauerarbeiten (4,0 Std./m³)". Der Reziprokwert wird als "Leistungswert" bezeichnet.
Ausbaugewerbe
Das Baugewerbe wird untergliedert in das Bauhauptgewerbe und das Ausbaugewerbe. Zum Ausbaugewerbe werden Betriebe gerechnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dazu zählen die "Bauinstallation" (z. B. Elektro-, Gas, Wasser- und Heizungsinstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung) und das "sonstige Baugewerbe" mit Gipserei und Verputzerei, Fliesenlegerei, Maler- und Glasergewerbe und anderen Innenausbauarbeiten.
Ausführungsunterlagen
Vom Auftraggeber an den Auftragnehmer auszuhändigende Unterlagen, die zur Ausführung einer vertragsgemäßen Leistung notwendig sind, z. B. Zeichnungen, Pläne, statische Berechnungen, Modelle, Proben und dgl.
Auslandsbau
Erbringung von Bauleistungen in einem Land außerhalb Deutschlands. Das kann in der Form erfolgen, dass deutsche Unternehmen selbst unter eigenem Namen im Ausland aktiv werden. "Exportiert" werden dabei i. d. R. nicht Waren, sondern Dienstleistungen, wie z. B. technisches Wissen, Planung, Organisation, Management. Zum Auslandsbau zählt auch die Auftragsvergabe an Tochter- und Beteiligungsgesellschaften deutscher Unternehmen im Ausland (entsprechend dem Beteiligungsverhältnis).
Auslösung
Tariflich geregelter pauschalierter Ersatz für den Mehraufwand an Verpflegung und Übernachtung, welcher dem Arbeitnehmer durch eine mit der getrennten Haushaltsführung verbundene Auswärtsbeschäftigung entsteht.
Ausschreibung
Bekanntgabe von Bedingungen, unter denen ein Bauobjekt zur Ausführung vergeben werden soll. Die VOB/A unterscheidet:
1. Öffentliche Ausschreibung: Öffentliche Aufforderung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zum Einreichen von Angeboten.
2. Beschränkte Ausschreibung: Aufforderung an einen begrenzten, meist nach bestimmten Kriterien ausgesuchten Kreis von Unternehmen.
Ausschreibungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
BAL
siehe Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste
Bauabnahme
1. Billigung eines Bauwerks durch die Bauaufsichtsbehörde nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Landesbauordnungen), wenn die genehmigungspflichtige bauliche Anlage teilweise oder endgültig fertiggestellt ist.
2. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung des Auftraggebers aus dem Bauvertrag, das hergestellte Werk abzunehmen. Voraussetzung für eine Bauabnahme ist, dass die Leistung in wesentlichen Teilen vertragsgemäß fertiggestellt ist (siehe Fiktive Abnahme).
Bauabrechnung
Inrechnungstellung der erbrachten Bauleistung in Form von Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen in übersichtlicher Form mit beizufügenden Mengenberechnungen, Zeichnungen und ggf. anderen Belegen. Formvorschriften für die Bauabrechnung bestehen nicht; alle Rechnungen müssen für den Auftraggeber prüfbar sein (§ 14 VOB/B).
Bau-Arbeitsgemeinschaft
ARGE: Zeitlich begrenzter Zusammenschluss von zwei oder mehr selbständigen Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauauftrages auf vertraglicher Grundlage. Die ARGE hat die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß den Vorschriften der §§ 705 ff. BGB. Da aber die §§ 705 ff. BGB sehr allgemein gehalten sind, haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ARGE-Musterverträge herausgegeben.
Baubedarf
Der Baubedarf stellt die Differenz zwischen der tatsächlichen Ausstattung mit Bauten und der gewünschten Versorgung dar. Letztere wird aus politischen Zielvorstellungen oder gesellschaftlichen Normen abgeleitet. Mit Baubedarfsberechnungen werden die Bauleistungen ermittelt, die zur Realisierung der festgelegten Ziele erbracht werden müssen. Solche Untersuchungen werden z. B. für Nordrhein-Westfalen seit 1987 laufend vom BWI-Bau durchgeführt.
Baubetreuer
Übernimmt die technische, wirtschaftliche und finanzielle Betreuung der Bauleistung und handelt dabei im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Auftraggebers. Er führt dabei keine eigenen Bauleistungen aus.
Baubetrieb
a) Zusammenfassender Ausdruck für alle Organisationseinheiten, in denen die Produktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Maschinen und Geräte, Materialien für die Bauproduktion) eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die (mobil-variablen) Baustellen und die (stationären) Hilfsbetriebe.
b) In der Statistik:
Örtliche Wirtschaftseinheit mit ökonomischem Schwerpunkt im Baugewerbe. Dazu zählen auch Niederlassungen von Unternehmen, ARGEN und Baustellen nur, sofern sie ein eigenes Lohnbüro haben und die Abrechnung selbständig vornehmen. Baubetriebs-Statistiken ermöglichen eine gute Erfassung der regionalen Verteilung der Bautätigkeit (im Gegensatz zu Bauunternehmens-Statistiken).
Die Bauunternehmung (bzw. das Bauunternehmen) ist demgegenüber das finanziell-rechtlich selbständige, nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip arbeitende Wirtschaftsgebilde, das eigenes Vermögen hat, eigene Bücher führt und gesonderte Abschlüsse aufstellt, autonome Entscheidungen trifft und letztlich das Existenzrisiko trägt.
c) In der Bauingenieurausbildung ist Baubetrieb(slehre) ein relativ junges, aber in seiner Bedeutung gewachsenes Studienfach.
Baufachwirt
Staatlich anerkannte Fortbildungsqualifikation, die den kaufmännischen Angestellten in Bauunternehmen auf der Basis eines breiten und praxisnah angelegten Berufsprofils vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Das BWI-Bau führt Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Baufachwirt/ zur Baufachwirtin durch.
Baugeräteliste
BGL: Auflistung technischer und wirtschaftlicher Daten (z. B. Kenngröße, Leistung und Gewicht, mittlerer Neuwert, monatl. Reparaturkosten, monatl. Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge) von Baugeräten und Baumaschinen.
Die BGL dient der Ermittlung von Gerätekosten, insbesondere auch zur Verrechnung zwischen ARGE-Gesellschafter und ARGE.
Baugesetzbuch
Hier finden sich insbesondere Vorschriften über das allgemeine Städtebaurecht (u. a. Bauleitplanung, Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Erschließung) und das besondere Städtebaurecht (u. a. Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote) sowie sonstige Vorschriften u. a. über Wertermittlungen, Verwaltungsverfahren und Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen. Die technische Bauausführung, wie z. B. in der Bauordnung geregelt, wird hier nicht erfasst.
Baugewerbe
Sammelbegriff für die bauausführende Wirtschaft.
In der Statistik: Oberbegriff für die Bereiche Bauhaupt- und Ausbaugewerbe. Im allgemeinen Sprachgebrauch: Begriff für die handwerklich organisierten Baubetriebe (siehe Bauhandwerk / Bauindustrie).
Bauhandwerk
Dem Bauhandwerk werden die Betriebe des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes zugerechnet, deren Inhaber Einzelkaufleute oder Handwerksmeister sind und die einer Handwerkskammer angehören. Im Unterschied zur Bauindustrie gehören vorwiegend kleinere Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten zum Bauhandwerk; die Übergänge sind jedoch fließend.
Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe sind alle Betriebe zusammengefasst, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten im Rohbau zu errichten, Tiefbauvorhaben auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu rechnen auch die Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Hoch-, Tief- und Spezialbauten. Die Statistik ordnet dem Bauhauptgewerbe die Bereiche "vorbereitende Baustellenarbeiten" sowie den "Hoch- und Tiefbau" zu.
Bauherr
Einzelperson oder Personenmehrheit, die eine Baumaßnahme veranlasst. Er kann sie selbst ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (im letztgenannten Fall wird er auch als Auftraggeber bezeichnet).
Bauindustrie
Unternehmen der Bauindustrie sind überwiegend im Bauhauptgewerbe tätig (Erstellung des Rohbaus), teilweise auch im Ausbaugewerbe (z. B. Dämmung gegen Kälte, Wärme Schall und Erschütterung). Sie firmieren als Personen- oder Kapitalgesellschaft, sind einer Industrie- und Handelskammer angeschlossen und haben in der Regel 20 und mehr Beschäftigte. Eine exakte Abgrenzung der Bauindustrie zum Bauhandwerk gibt es nicht. Oftmals sind Inhaber von Industrieunternehmen zugleich noch in die Handwerksrolle eingetragen.
Bauinvestitionen
Wert aller erstellten Bauvorhaben. Einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen, wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen sowie gärtnerische Anlagen. In den Bauinvestitionen sind im Gegensatz zum Bauvolumen Reparaturen nicht enthalten; es sei denn, sie haben einen größeren Umfang und führen zu einer wesentlichen Steigerung des Anlagewertes.
Baukosten
Auftraggeberseitig anfallende Kosten für die Objektbearbeitung und Bauwerkserstellung.
Baulast
a) Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstücksigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus sonstigen baurechtlichen Vorschriften, sondern allein durch Willenserklärung des Grundstückseigentümers ergibt; die Baulast muss in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
b) Öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, bestimmte bauliche Anlagen ganz oder teilweise herzustellen und/oder zu unterhalten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Verpflichtungen, die sich auf den Hochbau beziehen (Kirchenbaulast, Schulbaulast), und solchen, die sich auf Tiefbauten beziehen (Straßenbaulast).
Bauleistung
Nach § 1 VOB/A sind Bauleistungen Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird, mit oder ohne Lieferung von Materialien oder Bauteilen. Dazu gehören alle Roh- und Ausbauarbeiten, die Baukonstruktionen, Installationen, betriebliche Einbauten und besondere Bauausführungen umfassen, einschließlich der Lieferung und Montage der zur baulichen Anlage gehörenden maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen.
Bauleiter
a) Baustellenführungskräfte, die im Regelfall ein Ingenieurstudium absolviert haben und mit der Koordination, Abwicklung und Kontrolle von einzelnen Großbaustellen bzw. mehreren kleineren Baustellen betraut sind. Sie besitzen eingeschränkte Handlungsvollmachten gegenüber dem Auftraggeber. Je nach Unternehmensorganisation und -größe unterscheidet man zusätzlich Oberbauleiter und Bauführer: Erstere leiten meist Bausparten, besitzen Handlungsvollmacht und sind auch zuständig für die Auftragsbeschaffung. Bauführer werden im wesentlichen als Abschnittsbauleiter eingesetzt, zu deren Aufgabenbereich die Bauablaufsteuerung sowie das zugehörige Berichtswesen und die Aufmaße gehören (sofern beides nicht von Polieren übernommen wird).
b) Öffentliche Auftraggeber verwenden den Begriff "Bauleiter" für die örtliche Bauüberwachung, soweit diese von ihnen ausgeführt wird.
Bauleitplan
Ergebnis des Planungsverfahrens der Gemeinden. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), durch die der Rahmen für die Nutzung von Grund und Boden unter Beachtung öffentlicher Interessen abgesteckt wird.
Baumarkt
Teilmarkt der Volkswirtschaft, auf dem sich die Preise für bauliche Leistungen aller Art bilden. Besonderes Kennzeichen des Baumarktes ist seine große regionale und spartenmäßige Differenzierung.
Baunebenkosten
Zusätzliche, außerhalb des eigentlichen Bauvertrags mit den Bauunternehmen anfallende Kosten, wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Finanzierung, Versicherung während der Bauzeit, sowie dem Auftraggeber entstehende Verwaltungskosten für die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme.
Baunebenrecht
Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder mit Auswirkung auf die bauliche Planung oder mit Anforderungen an Bauwerke. Das Baunebenrecht hat wesentlichen Einfluss auf Gestaltung, Beschaffenheit und Ausstattung der Bauobjekte, ist in seiner Gesamtheit wenig überschaubar und wirkt i. d. R. kostenerhöhend.
Baunormen
Gesamtheit der vereinheitlichenden Festlegungen für Baustoffe, Bauteile und den Bautenschutz; zu beachten bei Entwurf, Vorbereitung, Ausführung, Erhaltung und Schutz von baulichen Anlagen.
Bauordnung
Landesrechtliche Vorschrift, in denen die Voraussetzungen für die Errichtung, die Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen und das baurechtliche Verfahren geregelt sind.
Baupreisindex
Messziffer zur Beobachtung der Preisentwicklung bei ausgewählten Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus sowie für Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Basis für die Berechnung der Baupreisindizes sind die zwischen Bauherren und Bauunternehmen vertraglich vereinbarten Preise für einzelne Bauleistungen. Baupreisindizes dienen häufig als Bezugsgröße von Wertsicherungsklauseln in Miet-, Pacht- und anderen Verträgen.
Baurecht
Gesamtheit der Normen des öffentlichen und privaten Rechts (siehe Bauvertrag) zur Regelung des Bauwesens. Hierzu gehören beispielsweise die Bauordnungen der Bundesländer, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die BauvorlageVO, das Bundesbaugesetz, die AtomanlagenVO sowie anerkannte Regeln der Technik.
Baustelle
Ort der Erbringung der Bauleistung (Errichtung, Umbau, Sanierung, Abbruch) einschließlich der erforderlichen Nebenflächen.
Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste
BAL: Auflistung technischer und wirtschaftlicher Daten (z. B. Kenngröße, Einheit, Wert) von Kleingeräten und Werkzeugen.
Die BAL dient (wie die BGL für Geräte und Maschinen) der innerbetrieblichen Verrechnung von Vorhalte- bzw. Gebrauchsstoffen sowie der zwischenbetrieblichen Berechnung dieser Stoffe zwischen ARGE-Gesellschaftern und ARGEN.
Baustellenverordnung
Diese "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Bau-stellV) verpflichtet Bauherren unter bestimmten Umständen (z. B. abhängig von der Dauer der Bauarbeiten, der Zahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten oder bei besonders gefährlichen Arbeiten) zur Bestellung eines Koordinators, um eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zu erreichen. Die Aufgaben des SiGe-Koordinators können als Besondere Leistung auch vom bauausführenden Unternehmen übernommen werden.
Baustoffrecycling
Rückgewinnung von Baumaterialien aus Bauabfällen (z. B. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Asphalt, gemischte Bau- und Abbruchabfälle). Vorteile des Baustoffrecycling sind die Verminderung der Abfallmengen und der damit verbundenen Entsorgungskosten bei gleichzeitiger Schonung der Rohstoffreserven. Voraussetzung für die Rückgewinnung ist eine getrennte Sammlung von Abfällen.
Bautagebuch
Vordruck, auf dem alle für die Durchführung eines Bauprojektes relevanten Informationen lückenlos und rechtzeitig gewonnen, erfasst, strukturiert, weitergeleitet, umgeformt und dokumentiert (z. B. Bauberichte des Auftragnehmers an den Auftraggeber, Meldungen, Lieferscheine, Rechnungen, Besprechungsinhalte) werden.
Bauteam
Eine wichtige Ursache für die oft ineffiziente und damit teure Bauweise in Deutschland ist die Zersplitterung des Planungs- und Bauprozesses in eine Vielzahl von Zuständigkeiten. Im Gegensatz dazu werden in den Niederlanden sog. Bauteams mit allen am Bau beteiligten Akteuren (Bauherr, Architekt, Bauunternehmen, Kommune etc.) gebildet, die unter Bündelung des gesamten Know-hows frühzeitig um eine präzise Planung des gesamten Bauvorhabens bemüht sind. Das ist kostensparend (siehe Kostengünstiges Bauen), weil in der Planungsphase die Baukosten weitgehend festgeschrieben werden.
Bautechnik
Sammelbegriff für das Entwickeln und Anwenden von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten, Bauverfahren sowie für das Berechnen und Durchbilden von Konstruktionen des Ingenieurbaus.
Bauträger
Lässt Wohn-, Geschäfts- oder Verwaltungsbauten zum Zwecke der Veräußerung errichten; führt in der Regel keine eigene Bauleistung aus.
Bauverfahren
Stichwortartige Beschreibung der technisch-methodischen Vorgehensweise bei der Herstellung einzelner Bauleistungen (z. B. Bauverfahren zur Herstellung einer Baugrubenumschließung: Trägerbohlwand, Bohrpfahlwand, Spundwand oder Schlitzwand).
Bauvergabe
siehe Vergabe von Bauleistungen
Bauvolumen
Summe aller Bauleistungen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes. Ferner werden alle in Bauwerke eingehenden Leistungen des Verarbeitenden Gewerbes, Architekten- und Planungsleistungen sowie die Eigenleistungen des Auftraggebers und die Erstellung der Außenanlagen der Bauwerke einbezogen. Umfassender Begriff, da im Gegensatz zu den Bauinvestitionen auch kleinere Reparaturen enthalten sind.
Bauvorlageberechtigung
Bauvorlagen gehören nach den Landesbauordnungen zu einem Bauantrag und enthalten alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Statik). Die Bauvorlageberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen, wonach z. B. Architekten und/oder Bauingenieure bei der Bauaufsichtsbehörde vorlageberechtigt sind.
Bauwagnis
Spezifische Gefahr des Entstehens von Verlusten, die sich aus der Durchführung eines Bauvorhabens ergeben, z. B. Kalkulationswagnis, Gewährleistungswagnis und Schadenersatzwagnis.
Bauwerker
Ungelernte Bauarbeiter (Hilfsarbeiter), die einfache Bauarbeiten verrichten.
Bauwirtschaftsverbände
Freiwillige Zusammenschlüsse von juristischen Personen oder Vereinigungen (der Bauwirtschaft) zur Förderung und Wahrnehmung gemeinsamer Interessen, z. B. Bauindustrieverband NRW e.V. (zugehöriger Spitzenverband: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.).
Bebauungsplan
Als Satzung beschlossener verbindlicher Bauleitplan einer Gemeinde, der die bauliche und sonstige Nutzung von Flächen festsetzt.
Behinderung
Störung im Ablauf der Bautätigkeit, die den planmäßigen Fortgang der Bauausführung verzögert oder hemmt, ohne dass sie ihn zum Stillstand bringt. Rechtsfolgen der Behinderung sind in § 6 VOB/B geregelt. Eine Behinderung kann bereits die Aufnahme der Bautätigkeit beeinträchtigen (wenn z. B. die Ausführungspläne zu spät zur Verfügung gestellt werden) oder während der Bauausführung auftreten; sie kann tatsächlicher (z. B. widrige Bodenverhältnisse) oder rechtlicher Natur (z. B. Nichterteilung oder Verzögerung von Genehmigungen) sein (siehe Unterbrechung).
Behinderungsanzeige
Muss gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B unverzüglich und schriftlich vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erfolgen, wenn der Auftragnehmer sich in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Bauleistung behindert glaubt.
Berufsbildungsumlage
Nach der betrieblichen Bruttolohnsumme bemessener Beitrag aller Bauunternehmen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Im Rahmen eines Solidarausgleichsverfahrens werden damit den ausbildenden Arbeitgebern die Ausbildungsvergütungen teilweise sowie die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung vollständig erstattet.
Berufsförderungswerk
Das Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes NRW (BFW) unterstützt und fördert die bauindustriellen Unternehmen Nordrhein-Westfalens bei der Heranbildung qualifizierter Mitarbeiter in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung, Aufschulung und Umschulung und vermittelt dazu die notwendige Fachpraxis in drei überbetrieblichen Ausbildungszentren. Andere Bauverbände haben analoge Einrichtungen.
Betreibermodell
Spezielle Organisationsform im Rahmen der Public Private Partnership. Hierbei plant, finanziert, baut, besitzt und betreibt ein privates Unternehmen ein öffentliches Bauvorhaben (z. B. ein Klärwerk oder eine Brücke) in eigener Verantwortung, aber nach den Vorgaben und in Abstimmung mit dem öffentlichen Projektträger. Es erhält dafür im Gegenzug die Erlaubnis, für einen bestimmten Zeitraum eine Gebühr zu erheben.
Bietergemeinschaft
(BGB-) Gesellschaft aus zwei oder mehr Unternehmen, die zur Erlangung eines Bauauftrages ein gemeinschaftliches Angebot abgeben. Die Bietergemeinschaft endet mit der Auftragserteilung.
Die Vergabehandbücher der öffentlichen Auftraggeber sehen vor, dass Bietergemeinschaften unter den gleichen Bedingungen wie einzelne Bieter zum Wettbewerb zuzulassen und bei beschränkter Ausschreibung zur Teilnahme aufzufordern sind.
Bundesecklohn
Im Tarifvertrag vereinbarter Tarifstundenlohn für Spezialbaufacharbeiter der Berufsgruppe III/2. Dient als Basis für die Berechnung der übrigen Tariflohnsätze (Zu- und Abschläge).
Bundesrahmentarifvertrag
BRTV: Allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe, in dem die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiter zusammengefasst sind. Für die Poliere sowie für die technischen und kaufmännischen Angestellten gelten besondere Rahmentarifverträge.
CAD
Computer Aided Design bezeichnet die konstruktive Architektur- und Ingenieur-Planung unter Zuhilfenahme leistungsstarker EDV-Anlagen. Findet zunehmend dann Anwendung, wenn Unternehmen Planungsleistungen selbst übernehmen.
Durchgriffshaftung
Aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit einer juristischen Person haften ihre Mitglieder und Organe grundsätzlich nicht persönlich für deren vertragliche Schulden. Sofern diese Haftungsbeschränkung allerdings absichtlich missbraucht wird, können Gesellschafter, die die juristische Person ausschlaggebend beeinflussen, steuern oder bestimmen, im Rahmen der Durchgriffshaftung zur Haftung für die Verbindlichkeiten herangezogen werden.
In der Bauwirtschaft kommen die Grundsätze der Durchgriffshaftung beispielsweise bei der Beauftragung von Nachunternehmern zum Tragen. So kann ein Bauunternehmen - auch ohne eigenes Verschulden - in Anspruch genommen werden, wenn der von ihm mit Bauleistungen beauftragte Nachunternehmer seinen steuerlichen und tariflichen Verpflichtungen (etwa der Zahlung des tariflichen Mindestlohnes) nicht nachkommt.
Ecklohn
siehe Bundesecklohn
Einheitspreis
EP: Durch den Bieter / Auftragnehmer kalkulierter Preis je Leistungseinheit einer im Leistungsverzeichnis beschriebenen Position.
Einzelkosten
EKT: Die Einzelkosten (der Teilleistung) sind jener Teil der Gesamtkosten einer (in einer LV-Position beschriebenen) Einzelleistung, die dieser direkt und verursachungsgerecht zugerechnet werden können.
Entsorgung
Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns.
Entsorgungsfachbetrieb
Freiwillige Qualifikation für Unternehmen, die Abfälle einsammeln und/oder befördern und/oder lagern und/oder behandeln und/oder verwerten und/oder beseitigen. Entsorgungsfachbetriebe müssen bestimmte Anforderungen erfüllen hinsichtlich Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen; sie können dann verschiedene abfallwirtschaftliche Privilegien (z. B. Erleichterung für Nachweisführung) in Anspruch nehmen.
Fachplanung
Im Bereich des Hoch- und Ingenieurbaus anfallende planerische Leistungen der Fachingenieure (z. B. in den Bereichen Statik, Elektrik, Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik). Der jeweilige Fachplaner erstellt für diese Bereiche Statiken, Ausführungsplanung und evtl. Gutachten.
Facility Management
Sinngemäß: professionelle Gebäudebewirtschaftung.
Umfasst den kompletten Service rund um ein Baugewerk mit dem Ziel, ineffizientes Betreiben und Verwalten von Immobilien in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung zu vermeiden. Das Facility Management ist für Flächen- und Raumplanung, für die Gebäudetechnik und das Energiemanagement, die Immobilienverwaltung und das Kostenmanagement zuständig. Auch Bauunternehmen bieten diese Dienstleistung zunehmend über die Bauausführung hinaus an. In einem weiteren Sinne umfasst das Facility Management nicht nur die Nutzungsphase, sondern den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, angefangen von der Planung und Erstellung über die Nutzung bis hin zum Abriss bzw. der Revitalisierung der Objekte.
Fertigteilbau
Bauwerk, für das überwiegend Fertigteile verwendet werden. Fertigteile sind alle nicht an der Einbaustelle hergestellten tragenden oder nichttragenden Bauteile, die mit Anschlussmitteln versehen sein müssen, mit deren Hilfe sie ohne weitere Bearbeitung zum Bauwerk zusammengefügt oder mit örtlich (am Bau) hergestellten Bauteilen fest verbunden werden können.
Fiktive Abnahme
Im Gegensatz zur ausdrücklichen Abnahme, deren vertragliche Vereinbarung die fiktive Abnahme ausschließt, wird hier die Abnahme "fingiert", d. h.: es wird unterstellt, dass sie stattgefunden hat. Sie ist vom Abnahmewillen des Auftraggebers unabhängig. Für das Eintreten der fiktiven Abnahme müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein (nur in VOB-Verträgen: § 12 Nr. 5 VOB/B) (siehe Bauabnahme).
Flächennutzungsplan
Ist der vorbereitende Bauleitplan; dargestellt wird die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde.
Freistellung
Tariflich geregelte Überstellung von Stammpersonal eines ARGE-Partners zur ARGE zum Zwecke der Arbeitsleistung. Das freigestellte Personal tritt für die Dauer der Überstellung in ein Arbeitsverhältnis zur ARGE, während das Arbeitsverhältnis zum Stammbetrieb ruht.
Gefahrgüter
Stoffe und Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit ihrer Beförderung Gefahren ausgehen können; im Baubereich sind dies z. B. Otto- und Dieselkraftstoff, Propan/Butan, Sauerstoff, Acetylen, verschiedene Anstrich- und Beschichtungsmittel. Die umfangreichen, beim Transport einzuhaltenden Regelungen (z. B. Verpackung und Beschriftung der Gefahrgüter) sind in einschlägigen Regelwerken festgelegt, z. B. in der "Gefahrgutverordnung Straße".
Gefahrstoffe
Stoffe und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften (z. B. explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, umweltgefährlich) aufweisen; bei ihrer Verwendung müssen zahlreiche in der "Gefahrstoffverordnung" bzw. in den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" niedergelegten Anforderungen beachtet werden. Beispiele aus dem Baubereich: chromathaltiger Zement, CKW-haltige Verdünnungs- und Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Klebstoffe, Asbest.
Gemeinkosten
Kosten, die einem einzelnen Produkt oder einer bestimmten Stelle nicht oder nur sehr schwer direkt verursachungsgerecht zugeordnet werden können (= indirekte Kosten). In der Bauauftragsrechnung wird unterschieden zwischen Gemeinkosten der Baustelle und den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).
Generalübernehmer
Übernimmt den Auftrag zur Erstellung des gesamten Bauwerks ohne Erbringung einer Bauleistung. Seine eigene Leistung besteht in Planungs-, Verwaltungs- und Koordinierungsarbeiten. Die Bauleistung wird von ihm weitervergeben. Er haftet für seine Nachunternehmer.
Generalunternehmer
Übernimmt den Auftrag zur Erstellung des gesamten Bauwerks (üblicherweise schlüsselfertig) bei Erbringung eigener Bauleistungen (z. B. Rohbauarbeiten) und überträgt ggf. Teile des Auftrages an Nachunternehmer. Dem Auftraggeber gegenüber ist er haftender und gewährleistender Vertragspartner, also auch für die Nachunternehmerleistungen.
Gewährleistung
Einstehenmüssen des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung der Leistungspflichten. Im werkvertraglichen Sinne hat er die Gewähr dafür zu übernehmen, dass seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit mindern (§ 13 Nr. 1 VOB/B). Der Auftragnehmer hat für eine bestimmte Zeit nach Abnahme der Leistung (siehe Bauabnahme) für die Verpflichtung einzustehen (§ 13 Nr. 4 VOB/B).
Gleitklausel
Als ergänzende Vertragsbedingung in den Bauvertrag aufgenommene Vereinbarung, mit der - z. B. bei Änderung der Löhne oder Materialpreise - eine Änderung der Vergütung vorgesehen werden kann. Sie soll verhindern, dass einer der Vertragspartner bei einer bedeutenden Änderung der Lohn- oder Materialkosten unangemessen benachteiligt wird.
GMP-Vertrag
GMP = Garantierter Maximal-Preis
Seit Ende der 90er Jahre in Deutschland insbesondere bei Schlüsselfertigbau-Pauschalverträgen praktizierter Vertragstyp, in dem ein General- oder Totalunternehmer sich verpflichtet, eine bauliche Anlage mit nachzuweisenden Selbstkosten unterhalb eines garantierten Höchstpreises zu errichten mit der Maßgabe, dass die Differenz zwischen Höchstpreis und Selbstkosten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß dem vertraglich fixierten Verhältnis aufgeteilt wird.
Handwerksrolle
Dokumentation der Erlaubnisse zum selbständigen Betrieb eines Handwerks, die von den Handwerkskammern geführt wird. Die Eintragung hierin ist für die Autorisierung zum Betrieb eines Handwerks konstitutiv. Die Einsicht in die Handwerksrolle ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Hauptunternehmer
Übernimmt die verantwortliche Ausführung eines Bauauftrags und vergibt Teile davon, die er wegen ihres Umfangs und ihrer Beschaffenheit nicht selbst ausführen kann, an Nachunternehmer. Die Verantwortung mit Gewährleistung trägt er selbst.
Herstellkosten
Summe aus den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) und den Gemeinkosten der Baustelle (BGK).
Herstellungskosten
Bilanzieller Bewertungsmaßstab der Unternehmensrechnung für die Aufwendungen, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstandes (z. B. eines Gebäudes) anfallen. Grundlage der Ermittlung sind die Herstellkosten unter Hinzurechnung von Anteilen der Allgemeinen Geschäftskosten. Maßgebend sind die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Hilfsbetrieb
Organisatorisch eigenständiger Teil einer Bauunternehmung, der sowohl für Baustellen als auch für andere Betriebsteile innerbetrieblich tätig wird (z. B. Werkstatt, Magazin, Fuhrpark, Gerätepark).
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI: Regelt die Berechnung der Mindest- bzw. Höchstvergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen auf der Grundlage von sog. Leistungsbildern, die die jeweils für verschiedene planerische Tätigkeiten aufgeführten Leistungen enthalten.
Immobilienleasing
Gewerbsmäßige Vermietung von Immobilien. Vermieter (Leasinggeber) und Mieter (Leasingnehmer) schließen dazu einen Leasingvertrag ab. Während der Laufzeit stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Immobilie gegen Zahlung von Mieten (Leasingraten) zur Verfügung. Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückgegeben, oder es werden vereinbarte Optionsrechte (Ankaufsrecht, Verlängerungsrecht) ausgeübt. Beim kommunalen Immobilienleasing werden Gebäude von Privaten finanziert und gebaut und anschließend kommunalen oder sonstigen Gebietskörperschaften gegen Zahlung von Leasingraten zur Nutzung überlassen.
Ingenieurbau
Umfasst alle Bauwerke, die im wesentlichen durch ihre anspruchsvollen ingenieurmäßigen, statisch berechneten Konstruktionen bestimmt sind.
Just-in-time
(= Einbausynchrone Anlieferung). Anlieferung der benötigten Materialien oder Fertigteile direkt zum Ort der Produktion (z. B. Baustelle) bei - dem Baufortschritt entsprechendem - Bedarf. Im Wege von Rahmen(kauf)verträgen mit den Lieferanten sind die Gesamtmengen und Lieferbedingungen (z. B. hohe Vertragsstrafen für zeitliche Verzögerungen bei der Anlieferung, Preisvergünstigung durch große Beschaffungsmengen) festzulegen; die jeweilige Baustelle ruft die benötigten Mengen aufgrund des Projektfortschritts ab.
Kalkulation
Auftragsbezogene Kostenermittlung von Bauleistungen.
Je nach dem Zeitpunkt, zu dem die Kalkulation durchgeführt wird, unterscheidet die KLR-Bau:
- Angebotskalkulation,
- Auftragskalkulation (auch als Vertragskalkulation bezeichnet),
- Arbeitskalkulation (auch Ausführungskalkulation),
- Nachkalkulation,
- Nachtragskalkulation.
Kalkulationsverfahren
Im Bauwesen kommen die beiden Kalkulationsverfahren
- "Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" (nicht projektbezogene Zuschläge) oder
- "Kalkulation über die Angebotsendsumme"
zur Anwendung. Erstere führt zu aussagefähigen Werten, wenn eine gleiche Kostenstruktur der Bauaufträge vorliegt. Da dies selten vorkommt, ist das typische Kalkulationsverfahren die Kalkulation über die Angebotsendsumme, die von ungleichen Kostenstrukturen der Bauaufträge ausgeht.
KLR Bau
Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen (Bauauftrags- und Baubetriebsrechnung).
Kooperationsmodell
Spezielle Organisationsform im Rahmen der Public Private Partnership, bei der die öffentliche Hand zusammen mit Privaten eine Besitzgesellschaft gründet, an der sie zumeist die Mehrheit hält. Diese Besitzgesellschaft vermietet und verpachtet Anlagen (z. B. der Abfallentsorgung oder der Abwasserklärung) an den Privaten oder an eine gemeinsame Betriebsgesellschaft. Dieses Modell hat für die öffentliche Hand den Vorteil, dass sie das wirtschaftlich-technologische Know-how des Privatunternehmens nutzen kann und gleichzeitig wesentliche Mitspracherechte behält.
Kostenvoranschlag
Dient einer angenäherten Ermittlung der Gesamtkosten eines Bauprojektentwurfes. Bei einem Kostenvoranschlag genügt es, die einzelnen Kosten aufgrund von örtlichen Erfahrungswerten zu ermitteln.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Funktionale Leistungsbeschreibung:
Anstelle einer positionsweisen Beschreibung der zu erbringenden Bauleistung erhält der Bauunternehmer zur Ausarbeitung eines Angebots eine Bau-Beschreibung mit Angaben des Zwecks des fertigen Bauobjektes und eine Funktionsbeschreibung (Nutzungs- und Raumprogramm) mit Angabe der vom Bauwerk zu erfüllenden Anforderungen gestalterischer, technischer und wirtschaftlicher Art.
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
Positionsweise Beschreibung der zu erbringenden Bauleistung; enthält die Baubeschreibung sowie das eigentliche Leistungsverzeichnis mit der Untergliederung nach Losen, Bauteilen, Ausführungsabschnitten u. ä.
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis und Beschreibung aller Teilleistungen, die für die Ausführung eines Auftrags vom Auftragnehmer zu erbringen sind. Es dient i. d. R. als Grundlage für die Ermittlung eines Angebotspreises.
Lohnzuschläge (bautarifliche)
Zuschläge für die über die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden (für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten) bzw. für Arbeitsstunden unter erschwerten Bedingungen.
Nachtragskalkulation
Preisermittlung für Bauleistungen, deren Ausführung bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar war und die deshalb auch nicht im Hauptvertrag vereinbart wurden. Nachtragskalkulation wird auch erforderlich, falls sich die Grundlagen der Preisermittlung geändert haben.
Nachunternehmer
Unternehmer, der für einen Generalunternehmer oder Hauptunternehmer tätig wird und selbständig Bauleistungen aufgrund eines Werkvertrages erbringt. Der Nachunternehmer hat keinerlei vertragliche Bindung zum Bauherrn.
Nebenbetrieb
Fertigungsbereich, in dem Erzeugnisse hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die sowohl im eigenen als auch in fremden Unternehmen Absatz finden (z. B. Werkstatt einer Bauunternehmung, die auch teilweise Reparaturen unternehmensfremder Geräte ausführt). Ein Nebenbetrieb ist nicht identisch mit einem Hilfsbetrieb.
Nebenleistung
Leistung, die auch ohne Erwähnung im Bauvertrag zur vertraglichen Leistung gehört (DIN 18299) und demnach nicht gesondert vergütet wird.
Nebenunternehmer
Übernimmt mit einem oder mehreren anderen Bauunternehmer(n) Aufträge zur Erstellung von Leistungsabschnitten, die innerhalb einer Baumaßnahme miteinander verzahnt sind. Jeder Nebenunternehmer ist für seinen Arbeitsbereich dem Auftraggeber gegenüber leistungs- und gewährleistungspflichtig und vergütungsberechtigt. Der Hauptunternehmer übernimmt die Disposition.
Ökologisches Bauen
Planung und Erstellung von langlebigen und nutzungsflexiblen Bauwerken unter Einsatz ökologisch verträglicher Baustoffe, Bauprodukte und Bauverfahren. Überlegungen zum späteren Recycling der ggf. nach Ablauf der Nutzungszeit beim Abbruch/Rückbau anfallenden Abfälle gehören ebenfalls zum ökologischen Bauen.
Öffentlicher Bau
Umfasst alle öffentlichen Zwecken dienenden Bauten. Im einzelnen handelt es sich um Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) und für Organisationen ohne Erwerbszweck (Kirchen, Vereine, Verbände etc.).
Ortbetonbau
Bauwerk, dessen Konstruktionsteile überwiegend aus Beton an Ort und Stelle hergestellt werden.
Polier
Bauführungskraft, die die Polierprüfung erfolgreich abgelegt hat oder die als Polier angestellt ist und die Bauarbeiten auf der Baustelle beaufsichtigt.
Public Private Partnership
PPP: Umfasst vielfältige Formen der Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure bei der Erstellung, Finanzierung oder auch dem Management unterschiedlicher, bisher öffentlich erbrachter Leistungen. Sie wird unter anderem als geeigneter Lösungsansatz für die Bewältigung zahlreicher kommunaler Probleme und Aufgaben gesehen, die nicht allein Zugang zu privatem Kapital und damit Entlastung kommunaler Haushalte verspricht, sondern auch eine professionelle und effiziente Aufgaben- und Leistungserfüllung. Für PPP-Modelle sind eine Vielzahl von Varianten denkbar. In den meisten Fällen basieren sie auf gemeinsam ausgehandelten Vereinbarungen und Verträgen (siehe Betreibermodell, Kooperationsmodell, Privatwirtschaftliche Finanzierung).
Positionspreis
Mathematisches Produkt aus Menge und Einheitspreis oder Pauschalpreis einer Position des Leistungsverzeichnisses.
Preisspiegel
Hilfsmittel zur Auswahl des geeignetsten Angebotes: eine am besten formularmäßige Gegenüberstellung von Preisen und Preiskomponenten für einzelne Lieferungen oder Leistungen verschiedener Anbieter. Zur Ermittlung des geeignetsten Angebotes ist der Preisvergleich nur ein Entscheidungskriterium neben dem Vergleich anderer Liefer- bzw. Leistungskonditionen.
Präqualifikation
Verschiedene Auftraggeber machen die Beteiligung an Ausschreibungsverfahren bzw. die Vergabe eines Auftrags von formalen Befähigungsnachweisen des Bauunternehmens abhängig. Im europäischen Ausland (z. B. Benelux-Staaten oder Frankreich) sind Präqualifikationsverfahren weit verbreitet; in Deutschland wird - insbesondere von privaten Auftraggebern - häufig ein Zertifikat über die erfolgreiche Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9000 ff. gefordert.
Privatwirtschaftliche Finanzierung
Eine Ausprägung der PPP, bei der öffentliche Bauaufgaben durch private Investoren finanziert werden. Die gebräuchlichsten Finanzierungsformen sind dabei das Immobilienleasing, Miet-/Mietkaufmodelle, die Fondsfinanzierung, das Factoring (Forfaitierung), die Projektfinanzierung und das Contracting.
Projektentwicklung
Erweiterung des traditionellen Leistungsprofils bauausführender Unternehmen um Dienstleistungen, die zum einen der klassischen Phase der Bauwerksplanung vorausgehen und zum anderen über die rein baubezogenen Dienstleistungen hinausgehen (z. B. Durchführung von Standort- und Bedarfsanalysen, Grundstücksbeschaffung, Erarbeitung von Finanzierungskonzepten).
Qualitätsmanagement
Verwirklichung der systematischen Vorsorge bei der Erfüllung sämtlicher qualitätsrelevanten (d. h. aller geplanten und systematischen) Tätigkeiten unter Mitwirkung aller Führungsebenen. Qualitätsmanagement beinhaltet Qualitätssicherungssysteme, welche die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eines jeden Mitarbeiters detailliert dokumentieren und somit ein höheres Qualitätsniveau der Bauplanung und -ausführung sicherstellen.
Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sind in der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. festgelegt; die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems kann durch einen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassenen Zertifizierer erfolgen.
Rahmentarifvertrag
Der Rahmentarifvertrag für die technischen und kaufmännischen Angestellten und für die Poliere des Baugewerbes regelt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich.
Raumbuch
Enthält zum Zweck der Bauojektbeschreibung Angaben zu allgemeinen Raummerkmalen (z. B. Lage, Abmessung, Nutzung) und zur Ausstattung (z. B. Raumtechnik, Geräte). Wird häufig erstellt, sofern die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erfolgt.
Schachtmeister
In der Praxis verwendete Bezeichnung für die Poliere im Tief- und Straßenbau.
Schattenwirtschaft
Alle Arbeiten für Dritte außerhalb der "offiziellen Arbeitsprozesse". Steht außerhalb der fiskalischen und arbeitsrechtlichen Normen und ist im Bruttoinlandsprodukt nicht erfasst. Wichtigste Ausprägungen sind legale Selbstversorgungswirtschaft (Do-it-yourself-Tätigkeit, Nachbarschaftshilfe, Hausarbeit) und Schwarzarbeit sowie "Geschäfte ohne Rechnung". Der Anteil der Schattenwirtschaft umfasst in Deutschland geschätzte 10 % des offiziellen Bruttoinlandsprodukts.
Schlüsselfertiges Bauen
Auftragnehmer einer schlüsselfertigen Bauleistung ist i. d. R. ein Generalunternehmer, der die gesamte Bauleistung auf eigenes technisches und wirtschaftliches Risiko übernimmt. Schlüsselfertige Bauerstellung bedeutet:
-
komplette und gebrauchsabnahmefertige Bauwerkserstellung,
-
zu einem fest vereinbarten Termin,
-
zu einem fest vereinbarten Preis.
Schlussrechnung
Mit der Schlussrechnung (§ 14 VOB/B) wird eine Bauleistung endgültig abgerechnet und damit die Grundlage für die Schlusszahlung geschaffen.
Schlusszahlung
Ist gemäß § 16 VOB/B die abschließende Begleichung der Vergütung der Bauleistung, die gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber zu erfolgen hat. Die Frist kann sich um weitere 30 Tage verlängern, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus der Schlussrechnung.
Schwarzarbeit
Selbständige haupt- oder nebenberufliche Beschäftigung ohne Gewerbegenehmigung bzw. ohne Entrichtung der steuer- und sozialrechtlich vorgeschriebenen Abgaben. Schwarzarbeit ist strafbar (Ordnungswidrigkeit). Schwarzarbeit liegt dann nicht vor, wenn die Dienst- oder Werkleistung aus Gefälligkeit als Nachbarschaftshilfe anzusehen ist. Hierbei darf die Tätigkeit nur von geringem Umfang und insbesondere nicht mit Gewinnabsicht verbunden sein (siehe Schattentwirtschaft).
Sicherheitseinbehalt
Einbehalt von Geld bei der Begleichung von Abschlags- oder Schlussrechnungen gemäß § 17 Nr. 6 VOB/B durch den Auftraggeber (siehe Sicherheitsleistung).
Sicherheitsleistung
Aufgrund der in der Baubranche i. d. R. langfristig geschlossenen Werkverträge werden daraus resultierende Verpflichtungen häufig durch Sicherheiten unterlegt (vgl. § 9 c VOB/A, § 17 VOB/B). Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Arten der Sicherheit (z. B. Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft).
Sozialkassen der Bauwirtschaft
Sammelbegriff für die auf tarifvertraglicher Basis eingerichtete Urlaubs- und Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Die zur Durchführung der Aufgaben dieser Kassen erforderlichen Mittel werden von den Bau-Arbeitgebern aufgebracht (siehe Sozialkassenbeitrag). Zu den Aufgaben der Kassen gehören auch die finanzielle Abwicklung der Berufsausbildung im Baugewebe auf der Grundlage des hierfür abgeschlossenen Tarifvertrages.
Sozialkassenbeitrag
Von den Bau-Arbeitgebern zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen an Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung sowie für die vertraglich festgelegte Erstattung von Kosten der Berufsausbildung als Prozentsatz von der betrieblichen Bruttolohnsumme aufzubringende Umlage, die monatlich an die Sozialkassen der Bauwirtschaft zu entrichten ist.
Sozialversicherungsausweis
Vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellter Ausweis, der die Versicherungsnummer sowie Vor- und Zunamen des Beschäftigten enthält.
Spezialbau
Sammelbezeichnung für Sparten mit speziellen Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
- Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe,
- Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit,
- Gebäudetrocknung,
- Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau,
- Dämmung gegen Kälte, Wärme, Brand, Schall und Erschütterung.
Spezialbaufacharbeiter/in
Arbeitnehmer/innen, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten Stufe abgeschlossen haben und ein Jahr in ihrem Beruf tätig sind.
Stufenausbildung
Teilung der baugewerblichen Ausbildung in zwei Stufen:
- Die Berufsgrundausbildung (Dauer: 12 Monate) sowie darauf aufbauend eine allgemeine berufliche Fachbildung (Dauer: ebenfalls 12 Monate) im Hoch-, Tief- oder Ausbau mit einem anerkannten Abschluss als Facharbeiter.
- Daran anschließend erfolgt die berufliche Spezialisierung mittels besonderer beruflicher Fachbildung, wonach die Abschlussprüfung zum gehobenen Baufacharbeiter in einem der insgesamt 15 gewerblichen Bauberufe abgelegt werden kann (Dauer: 12 Monate).
Stundenlohnvertrag
Bauleistungen geringeren Umfanges, die in der Regel nur Lohnkosten verursachen, können im Stundenlohnvertrag (§ 4, Abs. 2 VOB/A) vergeben werden. Gemäß § 2 Nr. 10 VOB/B werden Stundenlohnverträge nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. Die Abrechnung erfolgt dann auf der Basis des vereinbarten Stundenlohns multipliziert mit der Anzahl der entstandenen Lohnstunden (§ 15 VOB/B).
Submission
Öffnung und Verlesung der Angebote bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen. Nach § 14a, Nr. 1 VOB/A ist dafür ein Eröffnungstermin (auch Submissionstermin genannt) zu halten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen.
Subunternehmer
siehe Nachunternehmer.
Taktfertigung
Produktionsprozess, bei dem aufeinander abgestimmte Arbeitsabläufe in festgelegten Zeiteinheiten (Taktzeiten) erfolgen.
Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe
Regelt einerseits in Parallele zu den Rahmentarifverträgen das Ausbildungsverhältnis (Ausbildungsvergütung, Urlaubsdauer, etc.) und andererseits das Verfahren zur Erstattung von wesentlichen Teilen der Ausbildungskosten durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (siehe ULAK)
Totalunternehmer
Vereinigt Aufgaben des Generalplaners und Generalunternehmers; er übernimmt somit alle Planungs- und Ausführungsleistungen, wovon er wesentliche Teile an Nachunternehmer weitervergibt.
ULAK
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse; eine der Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Umsatz (baugewerblicher)
Steuerbare Entgelte für Bauleistungen (einschließlich Umsätze aus Nachunternehmertätigkeit) sowie für Abschlagszahlungen.
Umweltmanagementsystem
Systematische Einbindung der Umweltschutzmaßnahmen in das Bauunternehmens- und das Bauprojektmanagement. Regelt die diesem Zweck dienenden betrieblichen Organisationsstrukturen, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Methoden, Verfahren und Prozesse. Im Bauwesen verbreitet sind Umweltmanagementsysteme nach der Normenreihe DIN EN ISO 14001 und nach der EU-Öko-Audit Verordnung (EMAS = Eco Management and Audit Scheme).
Umweltschutz
Alle Maßnahmen von allen am Bau Beteiligten, ihre Umwelt zu sichern, in der belebten und unbelebten Natur das biologische Gleichgewicht zu erhalten und die Umweltqualität insgesamt zu verbessern. Auftraggeber, Architekten und Planer entscheiden maßgeblich darüber, ob bei der Bauwerkserstellung umweltfreundliche Verfahren und Materialien zum Einsatz gelangen können. Für Bauunternehmen kommen die Belange des Umweltschutzes als Verantwortliche für die umweltschonende Abwicklung des Baugeschehens und als Anbieter von Bauleistungen bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Investitionen in Umweltschutzprojekte (z. B. Abwasserreinigungsanlagen, Deponien etc.) zum Tragen.
Unfertige Bauten
Noch nicht fertiggestellte und noch nicht vom Auftraggeber als vertragsgemäße Leistung abgenommene Bauleistungen. Sie werden in der Bilanz höchstens zu Herstellungskosten bewertet (Gewinnbaustelle). Sind die Leistungswerte niedriger als die Herstellungskosten (Verlustbaustelle), so ist handelsrechtlich der niedrigere Wert anzusetzen. Bei einem zu erwartenden Verlust ist handelsrechtlich eine Rückstellung zu bilden.
Unsichtbarer Lohn
Aufwendungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen, z. B. für Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage, insbesondere Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung u. a. m. (siehe Personalzusatzkosten).
Unterbrechung
Ist gegeben, wenn bei Bauarbeiten ein vorübergehender Stillstand eintritt (siehe Behinderung).
Verdingungsausschüsse
Verdingungsausschüsse sind freiwillige Zusammenschlüsse auf Bundes-, Länder- und Regionalebene von am Bau beteiligten Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, die es sich in erster Linie zum Ziel gesetzt haben, Meinungsverschiedenheiten bei der Abwicklung von VOB-Bauverträgen zu schlichten. Die Stellungnahmen der Ausschüsse haben grundsätzlich empfehlenden Charakter und sind insoweit für die Parteien unverbindlich, falls nichts anderes vereinbart ist.
Der erste "Reichsverdingungsausschuss" (RVA) wurde 1921 gebildet. Das Ergebnis seiner Arbeit war die VOB, die 1926 erstmals verabschiedet, als DIN herausgegeben und von den Reichs- und Länderministerien als interne Dienstanweisung eingeführt wurde. Nach dem 2. Weltkrieg wurde 1947 der Deutsche Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) (heute: Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) gebildet. Ihm gehören Ministerien des Bundes und der Länder, sonstige Spitzenbehörden, die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenorganisationen der Wirtschaft und Technik an.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB: Bezweckt die angemessene und ausgewogene Regelung der Einhaltung und Abwicklung des Bauvertrags im Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Inhalt:
-
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen;
-
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen;
-
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
Die VOB (Teile B und C) muss zu ihrer Rechtsgültigkeit ausdrücklich vereinbart werden. Öffentliche Auftraggeber sind durch Verwaltungsvorschriften zur Anwendung der VOB verpflichtet. Zur Zeit gilt die VOB Gesamtausgabe 2019, herausgegeben vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).
Vergabekammer
Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden Aufträge, die Vergabekammern der Länder für die diesen zuzurechnenden Aufträge wahr. Eine Nachprüfung der Vergabe vor diesen Institutionen kommt nur auf Antrag von Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, zustande. Die Vergabekammern entscheiden innerhalb von fünf Wochen, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist, und treffen die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.
Vergabe von Bauleistungen
Die Vergabe von Bauleistungen umfasst alle Verhandlungen zum Abschluss von Bauverträgen - einschließlich des Vertragsabschlusses selbst. Als Vergabearten kommen entweder öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen oder die freihändige Vergabe ohne förmliche Verfahren in Betracht.
Vergabeprüfstelle
Primäre Kontrollinstanzen für Vergabeverfahren sind die Vergabekammern. Daneben können Bund und Länder auch Vergabeprüfstellen einrichten. Jedem Unternehmen steht es frei, diese anzurufen, wenn es zunächst eine formlose und i. d. R. kostenlose Nachprüfung durch eine übergeordnete Stelle anstrebt, insbesondere, wenn es unsicher ist, ob wirklich Rechtsverstöße vorliegen. Die Prüfung durch eine Vergabeprüfstelle ist jedoch keine Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer.
Vergaberecht
Enthält die Vergabegrundsätze und das Vergabeverfahren (Ablauf von vertraglichen Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Bauvertrages).
Vergabesenat
Einrichtung bei den Oberlandesgerichten. Gegen Entscheidungen der Vergabekammern ist - als gerichtlicher Rechtsschutz - Beschwerde zulässig. Über diese Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht, das dazu einen Vergabesenat (drei Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden) bildet. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, existiert kein weiteres Rechtsmittel.
Vergütung
Der Auftragnehmer kann von seinem Auftraggeber die Vergütung seiner Bauleistung verlangen, wenn er mit diesem einen wirksamen Bauvertrag abgeschlossen hat (siehe Vergütungsanspruch).
Vorkalkulation
Ermittlung der Kosten für Bauleistungen des Grundobjektes und der Nachträge vor der Bauausführung zur Bildung der Einheits- oder Pauschalpreise. Sie stellt den Oberbegriff zu Angebotskalkulation und Auftragskalkulation dar.
VOB
siehe Verdingungsordnung für Bauleistungen.
Werkpolier
In der Arbeitskolonne mitarbeitende Bauführungskraft (früher: Hilfspolier oder Hilfsschachtmeister), die eine entsprechende Prüfung abgelegt hat oder als Werkpolier eingestellt ist.
Wirtschaftsbau
Hoch- und Tiefbauten privater Auftraggeber, sofern es sich um überwiegend gewerblichen Zwecken dienende Bauten handelt. Zu den privaten Auftraggebern rechnen nicht nur alle rein privaten Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, sondern auch die Unternehmen im staatlichen Eigentum (z. B. Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom AG, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute oder kommunale Energie- und Wasserversorgungsunternehmen).
Wohnungsbau
Errichtung von Hochbauten, die überwiegend (mindestens 50 %) Wohnzwecken dienen, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes für andere Zwecke vorgesehen sind. Zum Wohnungsbau zählt auch der Umbau oder Ausbau bisher anderweitig genutzter Räume oder Gebäude zu Wohnungen.
ZVK
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, eine der Sozialkassen der Bauwirtschaft (siehe Zusatzversorgung).