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Beschreibung
09:00 - 13:00 Uhr
Inhalt:
Die Passivierung von Rückstellungen dem Grunde nach
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (insbesondere Rückstellungen für Restleistungen, Drohverluste und Gewährleistungen)
- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
- Rückstellungen für Abraumbeseitigung / Rekultivierung
- Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden
- Rückstellungen für Pensionen
- Aufwandsrückstellungen
Die Passivierung von Rückstellungen der Höhe nach
- Ermittlung des Erwartungswertes nach kaufmännischem Ermessen
- Berücksichtigung von Erkenntnissen zwischen Bilanzstichtag und Tag der Bilanzaufstellung
- Gibt es einen Wesentlichkeitsgrundsatz (Materiality) auch im HGB?
- Abzinsung langfristiger Rückstellungen
- Nachholung unterlassener Rückstellungen
- Auflösung von Rückstellungen
Die Passivierung von Rückstellungen dem Ausweis nach
- Gliederung der Rückstellungen in der Handelsbilanz
- Aktiv- versus Passivausweis (Stichwort Teilwertabschreibung bei Drohverlusten auf Baustellen vs. Rückstellung)
- Saldierungsverbot vs. Saldierungsgebot (Stichwort: Planvermögen)
Ziel:
Kaum eine andere Bilanzposition stellt die Bilanzierenden vor solch komplexe Fragestellungen wie die der Rückstellungen. Diese reichen vom sachgerechten Ansatz über die "vernünftige" kaufmännische Bewertung bis hin zur bilanzpolitischen Auswirkung. Mit den Neuregelungen des BilMoG hat sich die Bilanzierungspraxis von Rückstellungen wesentlich verändert. So wurden die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen formal zwar eingeschränkt, die Spielräume im Rahmen der Bewertung hingegen deutlich erweitert; hierdurch ergeben sich für die Bilanzierenden neue bilanzpolitische Gestaltungsspielräume. Vor diesem Hintergrund gibt das Seminar Bauunternehmen praxisrelevante Hinweise zur Rückstellungsbilanzierung, indem es die branchenbedingten Besonderheiten herausstellt und die in der Bauwirtschaft typischen Rückstellungsarten behandelt.
Ergänzend dazu werden alle für Bauunternehmen relevanten Positionen der Baubilanz im BWI-Bau-Tagesseminar "Die Baubilanz“ am 23. Juli 2024 praxisbezogen erörtert.