Unbewusst in der Planungsverantwortung

Risiken rechtzeitig einschätzen und vermeiden
Veranstalter:
BWI-Bau
Ort:
Düsseldorf
Ansprechpartner:
Tagungsbüro
Patrick Gerberding: +49 211 6703-298
Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung
Kosten:
490,00 EUR (zzgl. Mehrwertsteuer) , brutto: 583,10 EUR
Datum:
22.06.2023
Referenten:
RA`in Dr. Birgit Franz
RA Dr. Andreas Bahner
Bau-, Vergabe- und Immobilienrechtsozietät franz + partner rechtsanwälte, Köln

Beschreibung

Inhalt:

 

Vertragsgestaltung und Planungsverantwortung

- Unklare Abgrenzung der Planungsverantwortung

- Regelungen zur Vervollständigung der vom AG vorgelegten Planung

Übernahme von Planungsverantwortung im Zuge der Ausschreibung

- Produkt, Herkunft, Verfahren oder Marke "… oder gleichwertig"

- Nebenangebote

Übernahme von Teilplanungsleistungen

Angeordnete Planungsleistungen

- Anordnungsrecht gegenüber Bauunternehmen

- Übernahme zusätzlicher Risiken

- Anordnungsrecht (Bauunternehmer) gegenüber Planer?

- Verweigerung der Planung

Vergütung zusätzlicher Planungsleistungen / VOB/B oder HOAI?

- Schadloshaltung des Bauunternehmens

- Anspruch des Planers gegenüber Bauunternehmer

- Anspruch des Bauunternehmers gegenüber Auftraggeber

Planungsverantwortung in Folge Bedenkenanzeige zur Vermeidung der Mängelhaftung

- Anzeigepflicht

- Versäumnis der Anzeige

- Grad und Tiefe der Anzeige

Planungsverantwortung in Folge von Nachtragsangeboten

- Erstellung des Leistungsverzeichnisses

- Planung der geänderten Leistung

Verhältnis Planungsverantwortung und Bauausführungsverantwortung

Planung der Vertragsänderung nach neuem Bauvertragsrecht

 

Ziel:

 

Ziel des Seminares ist es, den Teilnehmer/innen das Bewusstsein möglicher Gefahren bei der Übernahme erkannter wie auch unerkannter Planungsverantwortung zu schärfen. Die Frage, wem von den am Bau Beteiligten die Planungsverantwortlichkeit im Einzelnen obliegt, hängt zum einen von der Vertragsgestaltung ab und kann zum anderen im Zuge der Angebotsphase beeinflusst werden. So kann schon die Offerte einer "gleichwertigen" Leistung als Alternative zum ausgeschriebenen Produkt die Übernahme der Planungsverantwortung nach sich ziehen. Risikoreicher wird es für die Beteiligten in der Bauausführungsphase, wenn sich aufgrund eines unreflektierten Verhaltens der Vertragspartner die Planungsverantwortung unbewusst verschiebt. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sind daher gehalten, die denkbaren Haftungsfolgen frühzeitig zu erkennen und hierauf entsprechend zu reagieren. Ausdrückliche Regelungen hinsichtlich der Planung von Vertragsänderungen enthält seit dem 01.01.2018 das neue Bauvertragsrecht.

Durch das Seminar werden die Teilnehmer/innen in die Lage versetzt, sich sachgerecht mit der Bedeutung, dem Umfang und der Tragweite der Planungsver-antwortung aus rechtlicher Sicht auseinanderzusetzen. Dies umfasst für Auftragnehmervertreter die Fähigkeit, die möglichen Problemfelder rechtzeitig zu erfassen, als auch für Auftraggebervertreter die Fähigkeit, sich mit der vorliegenden Thematik schon zum Zeitpunkt der Entscheidung für ein Bauvor-haben abschließend zu befassen. Anhand praktischer Beispiele werden die einzelnen Themenbereiche der Planungsverantwortung detailliert erläutert und eine methodische Vorgehensweise zur Handhabung etwaiger Haftungsfolgen vorgestellt.