Düsseldorf vom 23.01.2024

Warum Bauvertragsrecht so wichtig ist

BWI-Bau

Ordentlich angewandtes Bauvertragsrecht ist ein Eckpfeiler für die Bewertung von Bauprojekten. Für Techniker*innen wie Kaufleute gilt gleichermaßen das vertragliche Instrumentarium sachgerecht zu nutzen.

Denn die Organisation von Bauunternehmen sowie das Projektmanagement im Bauwesen sind durch Unsicherheiten geprägt. Viele Parameter können nicht ohne weiteres bestimmt werden. Wetterverhältnisse, Krisen und weitere Überraschungen stellen die Auftraggeber und Auftragnehmer tagtäglich vor neue Herausforderungen.

Dabei ist es wichtig, dass Projekte effizient durchgeführt werden. Dazu gehören nicht nur kulturelle Themen wie Wertemanagement oder die LEAN-Philosophie, sondern auch eine gute Organisation. Diese Organisation muss durch rechtliche Aspekte objektiviert werden. Dazu gehört neben einem guten Rechnungswesen auch ein konsequent und korrekt angewandtes Bauvertragsrecht.

Die Auswirkungen von Unkenntnis des Bauvertragsrechts im Rechnungswesen soll an dieser Stelle noch einmal visualisiert werden: Im Rechnungswesen sind Bauunternehmen bestrebt, aktuelle und zukünftige Bauprojekte korrekt einzuschätzen. Dabei ist es u. a. wichtig, dass die Bauleitung den Vertrag versteht, um Leistungsmeldungen zu erstellen und eine Arbeitskalkulation zu pflegen. Ohne Kenntnisse des Bauvertragsrechts kann zudem das Thema Abrechnung nur bedingt beherrscht werden. Die Wirkungen auf den Bauprozess sind generell vielfältig. 

So bewertet die Buchhaltung in einem ersten Schritt Projekte nach ihrem Kostenaspekt. Das heißt erst einmal werden Rechnungen erfasst und gem. Handelsrecht nach § 255 II HGB strukturiert. Dahinter steckt die Annahme, dass kein Bauunternehmen mehr Geld ausgeben möchte als im Nachgang in Form von Einnahmen wieder zurück ins Unternehmen fliest. Die vereinfachte Sicht Kosten = Leistung soll dafür Sorge tragen, dass der Gewinn als Puffer nicht in den Erfolg übernommen wird. Doch diese selbstverständliche Annahme ist schnell ein Trugschluss. Gegebenenfalls erzeugen wir jede Menge Aufwand, können diesen aber wegen fehlender Vertragskenntnis nicht in angemessener Weise in Form von Erlösen beziehungsweise Bestandveränderungen entsprechend decken.

Wenn in der o. g. Konstellation auch noch die Leistungsmeldung der Bauleitung nicht korrekt erfolgt, dann entstehen schnell schwere bilanzielle Fehler.

Das heißt, Bauunternehmen müssen die Fähigkeit von Technik und Kaufleuten stärken, vertragliche Fähigkeiten für eine objektivierte Leistungsbetrachtung zu entwickeln. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass die Buchhaltung von vornherein eine gute Ausgangslage schafft, die dann über die Leistungsmeldung und eine gepflegte Arbeitskalkulation noch einmal überprüft werden kann. Denn die Einschätzung, dass bei einem einfachen Erfassen von Kosten gem. § 255 II HGB keine stillen Lasten entstehen, stimmt nur dann, wenn Leerkosten und Fehlleistungen nicht aktiviert werden.

Info:
Am 13. März 2024 beginnt der 80. Fernkurs "Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute". Die Teilnehmenden erhalten in diesem bundesweit einzigartigen BWI-Bau-Fernkurs "Bauvertragsrecht für Ingenieure und Kaufleute" eine umfassende und vertiefende Schulung bauvertraglicher Grundlagen, die weit über das hinausgeht, was vereinzelte Tagesveranstaltungen leisten können. Die Inhalte werden praxisgerecht dargestellt und bearbeitet. Intensiv wird der VOB-Vertrag unter Berücksichtigung der erforderlichen BGB-Grundlagen behandelt.