Düsseldorf vom 31.08.2023

Info-Veranstaltung für Mitgliedsunternehmen des Bauindustrieverbands NRW: Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz

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Seit dem Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli sind Unternehmen ab 250 Beschäftigte verpflichtet, eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten und zu betreiben.

Ab 17. Dezember 2023 trifft diese Pflicht zusätzlich alle Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, kann ab 1. Dezember 2023 verhängt werden.

Ein Großteil unserer Mitglieder fällt bereits jetzt in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes; ab 17. Dezember 2023 müssen mit ganz wenigen Ausnahmen sämtliche Verbandsmitglieder die aus diesem Gesetz resultierenden Verpflichtungen umsetzen.

Über die sich aus diesem Gesetz ergebenden unternehmensinternen Pflichten und Handlungsempfehlungen zu deren erfolgreicher Umsetzung wollen wir Sie kurzfristig in einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung am 13. September 2023 um 14.00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr informieren.

Thematische Schwerpunkte werden sein:

  • Einrichtung einer internen Meldestelle im Unternehmen (insbesondere unter Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Anforderungen),
  • Anforderungen an eine interne Meldestelle,
  • Verfahren bei Meldung von Compliance-Verstößen
  • Schutz von Hinweisgebern.

Als Referent haben wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Detlef Lupp, Geschäftsführer des EMB-Wertemanagement Bau e.V., München, gewinnen können, der den gesamten Gesetzgebungsprozess aufmerksam beobachtet hat und mit dieser Materie bestens vertraut ist.

Aus organisatorischen-technischen Gründen dürfen wir Sie bitten, sich bis zum 7. September 2023 mittels Anmeldeformular oder formlos per Mail an Kundenbetreuung@BWI-Bau.de anzumelden.

Zum Anmeldeformular