Düsseldorf vom 14.06.2023

Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD - EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichtserstattung

Am 13.06.2023 ist ein Rundschreiben des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zum Thema "Konsultation zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung" erschienen. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, Sie noch einmal auf die Bedeutung der EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichtserstattung hinzuweisen.

In der Vergangenheit wurde bei Regelungen in Sachen Nachhaltigkeit eher auf die Mitarbeiterzahl abgestellt. Bitte beachten Sie diesbezüglich besonders folgende Passage im Rundschreiben:

"Die CSRD trat am 5. Januar in Kraft. Damit erfolgt eine Ausweitung der Berichterstattungspflicht auf alle großen Unternehmen, die am Bilanzstichtag zwei von drei Größenkriterien (Bilanzsumme von mind. 20 Mio. €, Nettoumsatzerlöse von mind. 40 Mio. € und durchschnittliche Zahl der Beschäftigten > 250 Mitarbeiter) erfüllen."

Bei Unternehmen der Bauindustrie sorgen hohe Projektwerte ggf. für ein Überschreiten der Umsatz- bzw. Bilanzsummengröße.

Ein wichtiger Gedanke: Handelsrechtlich bestehen bilanzielle Wahlrechte, die nicht von jedem genutzt werden, z. B. die der offenen Absetzung der erhaltenen Anzahlungen von unfertigen Leistungen. Aber auch die Buchung angeforderter Abschlagszahlungen kann hier einen Einfluss haben, ebenso wie die nachträgliche Aktivierung eines Leasinggutes und weitere Buchungssätze. Dies führt ggf. zu höheren Bilanzsummen und beeinflusst die Berichtspflicht.

Außerdem gilt (hier gab es in der Vergangenheit Missverständnisse): "Ferner müssen alle an der Börse gelisteten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen berichten."