Düsseldorf vom 20.03.2015

Aus unserem Kompetenznetzwerk: Beitrag von Buchalik Brömmekamp zur Insolvenzanfechtung

Was tun, wenn der Kunde strauchelt?

Zeigt ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden, der nicht pünktlich zahlt, Nachsicht, indem er zum Beispiel Teil- oder Ratenzahlungen akzeptiert, stellt dies ein mittlerweile unkalkulierbares Risiko für den Unternehmer dar.
Hintergrund ist die Insolvenzanfechtung. Damit holt der Insolvenzverwalter, sofern der Kunde später in die Insolvenz gegangen ist, auch Zahlungen des Kunden zurück, auf die der Unternehmer einen Anspruch hatte – und das bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren. In den Jahren 2012 und 2013 erhielten die Insolvenzverwalter laut Branchenverband VID über die Anfechtung Zahlungen von über 90 Mio. Euro. Damit zahlen gerade die Unternehmen die Zeche, die bei finanziellen Engpässen ihrer Vertragspartner nicht sofort vollstrecken.
Das Anfechtungsrisiko kann aber auch ohne Vollstreckung erheblich gemindert werden, wenn Unternehmer – vor allem Lieferanten – einige Regeln beachten.