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Beschreibung
Ziel
Kleine Fehler - große Wirkung: Baumängel und ihre oftmals gravierenden Haftungsfolgen stehen immer wieder im Zentrum langwieriger Auseinandersetzungen zwischen Bauunternehmen und ihren Auftraggebern. Das "Ergebnis der Baustelle" hängt bekanntlich nicht nur von der Qualität der Leistung, sondern auch vom richtigen Umgang mit möglichen Baumängeln ab.
Das Seminar zeigt effektive Strategien zur Vermeidung einer Gewährleistungshaftung auf. Hierzu erläutern
wir anhand zahlreicher Fall- und Arbeitsbeispiele alle wesentlichen Rechtsgrundlagen und vermitteln den Teilnehmern das erforderliche fundierte Wissen im Zusammenhang mit den Themen Abnahme und Gewährleistung. Dabei werden die Teilnehmer besonders im taktisch zweckmäßigen und juristisch sicheren Umgang mit den immer wiederkehrenden Problemen geschult, wie dem richtigen Umgang mit dem gemeinsamen Abnahmeprotokoll, der Verweigerung der Abnahme durch den Bauherrn, Bedenken- und Mängelanzeigen, Haftung bei mehreren Mängelursachen oder/und -verantwortlichen usw. Im Seminar werden rechtliche Grundlagen sowohl nach der VOB/B und dem gesetzlichen Bauvertragsrecht angesprochen.
Inhalt
° Abnahme
- Rechtsfolgen der Abnahme
- Arten der Abnahme (bspw.: förmlich, fiktiv, "stillschweigend")
- Besonderheiten der Teilabnahme
- Vorbehalte bei der Abnahme (z. B. Mängel, Vertragsstrafe)
- Das Abnahmeprotokoll
- Abnahmeverweigerung des AG und Reaktionsmöglichkeiten des AN
- Abnahmeregelungen im neuen BGB
° Mangelbegriff
- Nach BGB und nach VOB/B
- "Funktionaler Mangelbegriff"
- DIN-Normen und Änderung der Anerkannten Regeln der Technik
- "verdeckte" Mängel - unwesentliche Mängel - "optische" Mängel
° Gewährleistung
- Mängelansprüche vor der Abnahme, § 4 Abs. 7 VOB/B
- Mängelansprüche nach der Abnahme, § 13 VOB/B
- Mängelrechte nach BGB - Änderungen durch das neue Bauvertragsrecht
- Richtiger Umgang mit Bedenkenhinweisen nach § 4 Abs. 3 VOB/B
- Haftung bei mehreren Mängelverantwortlichen
- Mängelhaftung in der Leistungskette (AG-GU-NU-Lieferant)
- Sowieso-Kosten
- Gewährleistungsfristen, Verjährung und Verjährungshemmung
- Gewährleistungsvermeidung