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Beschreibung
Inhalt
* Abgrenzung des Rechnungsabgrenzungsposten zum Vermögensgegenstand und zu Schulden
- aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) vs. Vermögenswert
- passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) vs. Schuld
- Buchungssätze verstehen
- ARAP und PRAP in der Bilanz
* Aufstellung wichtiger Unterlagen für diese Bilanzposition
* Bilanzanalyse
- Illegale Bilanzpolitik vermeiden
- Abgrenzungen als Indikator einer Jahresabschlussqualität
- Risiken einer fehlerhaften RAP-Position
- Unvollständige Belegerfassung
- Unvollständige Auflösungen
- Doppelte Durchschlagskraft fehlerhafter Posten
* Kontrollen und Abstimmmaßnahmen
- Erfassungskontrolle
- Abstimmung mit den offenen Posten
- Vertragsunterlagen
- Klare Abgrenzung zu Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen
- Besonderes Risiko: Abgrenzung von unfertigen Erzeugnissen und ARAP
- Klassische Anwärter für PRAP und ARAP
- Wann entfällt die Pflicht zu Bildung dieser Positionen
- Besondere Risiken im Konzern
- Steuerliche Risiken
* Praktische Übungen
- Buchen von Bauprojekten - PRAP oder unfertiges Erzeugnis
- Einfluss der Position in der Bilanz
Ziel
Auch wenn die aktive und passive Rechnungsabgrenzung oft nicht Bestandteil der Bilanz sind, so ist insbes. die passive Rechnungsabgrenzung häufiger in Bauunternehmen anzutreffen. Bei Dienstleistungen ohne Abnahme handelt es sich z. B. grundsätzlich um passive Rechnungsabgrenzung, wenn Unternehmen Geld erhalten, um damit Leistungen über einen bestimmten Zeitraum abzudecken.
Passive RAP nehmen den Bauunternehmen bilanzpolitische Manövriermas-se, denn die Spielräume sind meist geringer als bei unfertigen Erzeugnissen. Andererseits sind PRAP bei korrekter Anwendung sehr nah an der sog. "Percentage of Completion"-Methode.
Im Tutorial lernen die Teilnehmer, die vorstehenden Sachverhalte zu unter-scheiden, die Tragweite von Fehlbuchungen zu erkennen und sie erhalten einen Eindruck von der faktischen Bedeutung dieser Position auch im Bauwesen.
Fehler bei der Rechnungsabgrenzung gefährdet im schlimmsten Fall den Unternehmensbestand; steuerlich drohen Verstöße, wenn die Gewinnrealisation ungerechtfertigt eingeschränkt wird.