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Glossar

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.

Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.

Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.

ULAK

Urlaubs-​ und Lohnausgleichskasse; eine der Sozialkassen der Bauwirtschaft.

Umsatz (baugewerblicher)

Steuerbare Entgelte für Bauleistungen (einschließlich Umsätze aus Nachunternehmertätigkeit) sowie für Abschlagszahlungen.

Umweltmanagementsystem

Systematische Einbindung der Umweltschutzmaßnahmen in das Bauunternehmens-​ und das Bauprojektmanagement. Regelt die diesem Zweck dienenden betrieblichen Organisationsstrukturen, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Methoden, Verfahren und Prozesse. Im Bauwesen verbreitet sind Umweltmanagementsysteme nach der Normenreihe DIN EN ISO 14001 und nach der EU-​Öko-Audit Verordnung (EMAS = Eco Management and Audit Scheme).

Umweltschutz

Alle Maßnahmen von allen am Bau Beteiligten, ihre Umwelt zu sichern, in der belebten und unbelebten Natur das biologische Gleichgewicht zu erhalten und die Umweltqualität insgesamt zu verbessern. Auftraggeber, Architekten und Planer entscheiden maßgeblich darüber, ob bei der Bauwerkserstellung umweltfreundliche Verfahren und Materialien zum Einsatz gelangen können. Für Bauunternehmen kommen die Belange des Umweltschutzes als Verantwortliche für die umweltschonende Abwicklung des Baugeschehens und als Anbieter von Bauleistungen bei öffentlichen, gewerblichen und privaten Investitionen in Umweltschutzprojekte (z. B. Abwasserreinigungsanlagen, Deponien etc.) zum Tragen.

Unfertige Bauten

Noch nicht fertiggestellte und noch nicht vom Auftraggeber als vertragsgemäße Leistung abgenommene Bauleistungen. Sie werden in der Bilanz höchstens zu Herstellungskosten bewertet (Gewinnbaustelle). Sind die Leistungswerte niedriger als die Herstellungskosten (Verlustbaustelle), so ist handelsrechtlich der niedrigere Wert anzusetzen. Bei einem zu erwartenden Verlust ist handelsrechtlich eine Rückstellung zu bilden.

Unsichtbarer Lohn

Aufwendungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen, z. B. für Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage, insbesondere Arbeitgeber-​Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung u. a. m. (siehe Personalzusatzkosten).

Unterbrechung

Ist gegeben, wenn bei Bauarbeiten ein vorübergehender Stillstand eintritt (siehe Behinderung).

Ansprechpartnerin

 Melissa Jo Bodenmüller
Melissa Jo Bodenmüller

Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft