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Glossar

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.

Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.

Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.

Schachtmeister

In der Praxis verwendete Bezeichnung für die Poliere im Tief-​ und Straßenbau.

Schattenwirtschaft

Alle Arbeiten für Dritte außerhalb der "offiziellen Arbeitsprozesse". Steht außerhalb der fiskalischen und arbeitsrechtlichen Normen und ist im Bruttoinlandsprodukt nicht erfasst. Wichtigste Ausprägungen sind legale Selbstversorgungswirtschaft (Do-​it-yourself-Tätigkeit, Nachbarschaftshilfe, Hausarbeit) und Schwarzarbeit sowie "Geschäfte ohne Rechnung". Der Anteil der Schattenwirtschaft umfasst in Deutschland geschätzte 10 % des offiziellen Bruttoinlandsprodukts.

Schlüsselfertiges Bauen

Auftragnehmer einer schlüsselfertigen Bauleistung ist i. d. R. ein Generalunternehmer, der die gesamte Bauleistung auf eigenes technisches und wirtschaftliches Risiko übernimmt. Schlüsselfertige Bauerstellung bedeutet:

  • komplette und gebrauchsabnahmefertige Bauwerkserstellung,
  • zu einem fest vereinbarten Termin,
  • zu einem fest vereinbarten Preis.
Schlussrechnung

Mit der Schlussrechnung (§ 14 VOB/B) wird eine Bauleistung endgültig abgerechnet und damit die Grundlage für die Schlusszahlung geschaffen.

Schlusszahlung

Ist gemäß § 16 VOB/B die abschließende Begleichung der Vergütung der Bauleistung, die gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber zu erfolgen hat. Die Frist kann sich um weitere 30 Tage verlängern, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus der Schlussrechnung.

Schwarzarbeit

Selbständige haupt-​ oder nebenberufliche Beschäftigung ohne Gewerbegenehmigung bzw. ohne Entrichtung der steuer-​ und sozialrechtlich vorgeschriebenen Abgaben. Schwarzarbeit ist strafbar (Ordnungswidrigkeit). Schwarzarbeit liegt dann nicht vor, wenn die Dienst-​ oder Werkleistung aus Gefälligkeit als Nachbarschaftshilfe anzusehen ist. Hierbei darf die Tätigkeit nur von geringem Umfang und insbesondere nicht mit Gewinnabsicht verbunden sein (siehe Schattentwirtschaft).

Sicherheitseinbehalt

Einbehalt von Geld bei der Begleichung von Abschlags-​ oder Schlussrechnungen gemäß § 17 Nr. 6 VOB/B durch den Auftraggeber (siehe Sicherheitsleistung).

Sicherheitsleistung

Aufgrund der in der Baubranche i. d. R. langfristig geschlossenen Werkverträge werden daraus resultierende Verpflichtungen häufig durch Sicherheiten unterlegt (vgl. § 9 c VOB/A, § 17 VOB/B). Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Arten der Sicherheit (z. B. Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft).

Sozialklassen der Bauwirtschaft

Sammelbegriff für die auf tarifvertraglicher Basis eingerichtete Urlaubs-​ und Lohnausgleichskasse und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Die zur Durchführung der Aufgaben dieser Kassen erforderlichen Mittel werden von den Bau-​Arbeitgebern aufgebracht (siehe Sozialkassenbeitrag). Zu den Aufgaben der Kassen gehören auch die finanzielle Abwicklung der Berufsausbildung im Baugewebe auf der Grundlage des hierfür abgeschlossenen Tarifvertrages.

Sozialklassenbeitrag

Von den Bau-​Arbeitgebern zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen an Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung sowie für die vertraglich festgelegte Erstattung von Kosten der Berufsausbildung als Prozentsatz von der betrieblichen Bruttolohnsumme aufzubringende Umlage, die monatlich an die Sozialkassen der Bauwirtschaft zu entrichten ist.

Sozialversicherungsausweis

Vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellter Ausweis, der die Versicherungsnummer sowie Vor-​ und Zunamen des Beschäftigten enthält.

Spezialbau

Sammelbezeichnung für Sparten mit speziellen Tätigkeiten im Hoch-​ und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern. Dazu zählen beispielsweise:

  • Abbruch-​, Spreng-​ und Enttrümmerungsgewerbe,
  • Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit,
  • Gebäudetrocknung,
  • Schornstein-​, Feuerungs-​ und Industrieofenbau,
  • Dämmung gegen Kälte, Wärme, Brand, Schall und Erschütterung.
Spezialbaufachbearbeiter/in

Arbeitnehmer/innen, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten Stufe abgeschlossen haben und ein Jahr in ihrem Beruf tätig sind.

Stufenausbildung

Teilung der baugewerblichen Ausbildung in zwei Stufen:

  1. Die Berufsgrundausbildung (Dauer: 12 Monate) sowie darauf aufbauend eine allgemeine berufliche Fachbildung (Dauer: ebenfalls 12 Monate) im Hoch-​, Tief-​ oder Ausbau mit einem anerkannten Abschluss als Facharbeiter.
  2. Daran anschließend erfolgt die berufliche Spezialisierung mittels besonderer beruflicher Fachbildung, wonach die Abschlussprüfung zum gehobenen Baufacharbeiter in einem der insgesamt 15 gewerblichen Bauberufe abgelegt werden kann (Dauer: 12 Monate).
Stundenlohnvertrag

Bauleistungen geringeren Umfanges, die in der Regel nur Lohnkosten verursachen, können im Stundenlohnvertrag (§ 4, Abs. 2 VOB/A) vergeben werden. Gemäß § 2 Nr. 10 VOB/B werden Stundenlohnverträge nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. Die Abrechnung erfolgt dann auf der Basis des vereinbarten Stundenlohns multipliziert mit der Anzahl der entstandenen Lohnstunden (§ 15 VOB/B).

Submission

Öffnung und Verlesung der Angebote bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen. Nach § 14a, Nr. 1 VOB/A ist dafür ein Eröffnungstermin (auch Submissionstermin genannt) zu halten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen.

Subunternehmer

siehe Nachunternehmer.

Ansprechpartnerin

 Melissa Jo Bodenmüller
Melissa Jo Bodenmüller

Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft