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Glossar
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.
Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.
Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.
Immobilienleasing
Gewerbsmäßige Vermietung von Immobilien. Vermieter (Leasinggeber) und Mieter (Leasingnehmer) schließen dazu einen Leasingvertrag ab. Während der Laufzeit stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Immobilie gegen Zahlung von Mieten (Leasingraten) zur Verfügung. Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückgegeben, oder es werden vereinbarte Optionsrechte (Ankaufsrecht, Verlängerungsrecht) ausgeübt. Beim kommunalen Immobilienleasing werden Gebäude von Privaten finanziert und gebaut und anschließend kommunalen oder sonstigen Gebietskörperschaften gegen Zahlung von Leasingraten zur Nutzung überlassen.
Ingenieurbau
Umfasst alle Bauwerke, die im wesentlichen durch ihre anspruchsvollen ingenieurmäßigen, statisch berechneten Konstruktionen bestimmt sind.
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Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft