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Glossar
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.
Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.
Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.
Fachplanung
Im Bereich des Hoch- und Ingenieurbaus anfallende planerische Leistungen der Fachingenieure (z. B. in den Bereichen Statik, Elektrik, Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik). Der jeweilige Fachplaner erstellt für diese Bereiche Statiken, Ausführungsplanung und evtl. Gutachten.
Facility Management
Sinngemäß: professionelle Gebäudebewirtschaftung.
Umfasst den kompletten Service rund um ein Baugewerk mit dem Ziel, ineffizientes Betreiben und Verwalten von Immobilien in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung zu vermeiden. Das Facility Management ist für Flächen- und Raumplanung, für die Gebäudetechnik und das Energiemanagement, die Immobilienverwaltung und das Kostenmanagement zuständig. Auch Bauunternehmen bieten diese Dienstleistung zunehmend über die Bauausführung hinaus an. In einem weiteren Sinne umfasst das Facility Management nicht nur die Nutzungsphase, sondern den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, angefangen von der Planung und Erstellung über die Nutzung bis hin zum Abriss bzw. der Revitalisierung der Objekte.
Fertigteilbau
Bauwerk, für das überwiegend Fertigteile verwendet werden. Fertigteile sind alle nicht an der Einbaustelle hergestellten tragenden oder nichttragenden Bauteile, die mit Anschlussmitteln versehen sein müssen, mit deren Hilfe sie ohne weitere Bearbeitung zum Bauwerk zusammengefügt oder mit örtlich (am Bau) hergestellten Bauteilen fest verbunden werden können.
Festpreis
Hinsichtlich der Vergütung für die erbrachte Bauleistung geht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) von einem fest vereinbarten Preis aus (Einheitspreis, Pauschalpreis). Sind jedoch Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten (Lohnsteigerungen, Materialpreiserhöhungen), ist das Festhalten am einmal vereinbarten Preis oft nicht zumutbar. Die VOB/A regelt, unter welchen Bedingungen ein Preisvorbehalt aufgenommen werden kann (siehe Gleitklausel).
Fiktive Abnahme
Im Gegensatz zur ausdrücklichen Abnahme, deren vertragliche Vereinbarung die fiktive Abnahme ausschließt, wird hier die Abnahme "fingiert", d. h.: es wird unterstellt, dass sie stattgefunden hat. Sie ist vom Abnahmewillen des Auftraggebers unabhängig. Für das Eintreten der fiktiven Abnahme müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein (nur in VOB-Verträgen: § 12 Nr. 5 VOB/B) (siehe Bauabnahme).
Flächennutzungsplan
Ist der vorbereitende Bauleitplan; dargestellt wird die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde.
Freistellung
Tariflich geregelte Überstellung von Stammpersonal eines ARGE-Partners zur ARGE zum Zwecke der Arbeitsleistung. Das freigestellte Personal tritt für die Dauer der Überstellung in ein Arbeitsverhältnis zur ARGE, während das Arbeitsverhältnis zum Stammbetrieb ruht.
Funktionale Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Ansprechpartnerin

Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft