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Glossar

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.

Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.

Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.

Dach-Arbeitsgemeinschaft

Während die typische Bau-Arbeitsgemeinschaft durch die gemeinschaftliche Bauausführung gekennzeichnet ist und die Gesellschafter verpflichtet sind Beiträge und Leistungen (z. B. Gestellung von Geldmitteln, Bürgschaften, Geräten, Stoffen, Personal) zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu erbringen, erbringen bei der Dach-ARGE die Gesellschafter ihre anteilige Leistung durch Ausführung eines in sich abgeschlossenen Teils des Bauauftrages. Die einzelnen Gesellschafter sind Nachunternehmer der Dach-ARGE und für die Ausführung ihres Loses verpflichtet.

Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag sagt aus, wie viel der einzelne Auftrag zur Abdeckung der nicht “auftragsabhängigen” Kosten und zur Erreichung eines “Gewinnes” beträgt.

Deckungsbeitragsrechnung

Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung werden bei der Deckungsbeitragsrechnung nur die auftragsabhängigen Kosten dem Bauobjekt zugerechnet. Da damit nicht sämtliche anfallenden Kosten auf die Kostenträger umgelegt werden, wird dieses Kostenrechnungsverfahren auch als Teilkostenrechnung bezeichnet.

Durchgriffshaltung

Aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit einer juristischen Person haften ihre Mitglieder und Organe grundsätzlich nicht persönlich für deren vertragliche Schulden. Sofern diese Haftungsbeschränkung allerdings absichtlich missbraucht wird, können Gesellschafter, die die juristische Person ausschlaggebend beeinflussen, steuern oder bestimmen, im Rahmen der Durchgriffshaftung zur Haftung für die Verbindlichkeiten herangezogen werden.

In der Bauwirtschaft kommen die Grundsätze der Durchgriffshaftung beispielsweise bei der Beauftragung von Nachunternehmern zum Tragen. So kann ein Bauunternehmen - auch ohne eigenes Verschulden - in Anspruch genommen werden, wenn der von ihm mit Bauleistungen beauftragte Nachunternehmer seinen steuerlichen und tariflichen Verpflichtungen (etwa der Zahlung des tariflichen Mindestlohnes) nicht nachkommt.

Ansprechpartnerin

 Melissa Jo Bodenmüller
Melissa Jo Bodenmüller

Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft