- Institut der Bauwirtschaft
- Information
- Glossar
Glossar
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Erklärungen bauspezifischer Fachbegriffe von A bis Z.
Begriffe, die kursiv gedruckt sind, werden explizit definiert.
Hinweis: Das Glossar befindet sich aktuell im Aufbau und wird schrittweise ergänzt.
BAL
siehe Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste
Bau-Arbeitsgemeinschaft
ARGE: Zeitlich begrenzter Zusammenschluss von zwei oder mehr selbständigen Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauauftrages auf vertraglicher Grundlage. Die ARGE hat die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß den Vorschriften der §§ 705 ff. BGB. Da aber die §§ 705 ff. BGB sehr allgemein gehalten sind, haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ARGE-Musterverträge herausgegeben.
Bauabnahme
1. Billigung eines Bauwerks durch die Bauaufsichtsbehörde nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Landesbauordnungen), wenn die genehmigungspflichtige bauliche Anlage teilweise oder endgültig fertiggestellt ist.
2. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung des Auftraggebers aus dem Bauvertrag, das hergestellte Werk abzunehmen. Voraussetzung für eine Bauabnahme ist, dass die Leistung in wesentlichen Teilen vertragsgemäß fertiggestellt ist (siehe Fiktive Abnahme).
Bauabrechnung
Inrechnungstellung der erbrachten Bauleistung in Form von Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnungen in übersichtlicher Form mit beizufügenden Mengenberechnungen, Zeichnungen und ggf. anderen Belegen. Formvorschriften für die Bauabrechnung bestehen nicht; alle Rechnungen müssen für den Auftraggeber prüfbar sein (§ 14 VOB/B).
Bauauftragsrechnung
siehe Kalkulation
Baubedarf
Der Baubedarf stellt die Differenz zwischen der tatsächlichen Ausstattung mit Bauten und der gewünschten Versorgung dar. Letztere wird aus politischen Zielvorstellungen oder gesellschaftlichen Normen abgeleitet. Mit Baubedarfsberechnungen werden die Bauleistungen ermittelt, die zur Realisierung der festgelegten Ziele erbracht werden müssen. Solche Untersuchungen werden z. B. für Nordrhein-Westfalen seit 1987 laufend vom BWI-Bau durchgeführt.
Baubetreuer
Übernimmt die technische, wirtschaftliche und finanzielle Betreuung der Bauleistung und handelt dabei im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Auftraggebers. Er führt dabei keine eigenen Bauleistungen aus.
Baubetrieb
a) Zusammenfassender Ausdruck für alle Organisationseinheiten, in denen die Produktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Maschinen und Geräte, Materialien für die Bauproduktion) eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die (mobil-variablen) Baustellen und die (stationären) Hilfsbetriebe.
b) In der Statistik:
Örtliche Wirtschaftseinheit mit ökonomischem Schwerpunkt im Baugewerbe. Dazu zählen auch Niederlassungen von Unternehmen, ARGEN und Baustellen nur, sofern sie ein eigenes Lohnbüro haben und die Abrechnung selbständig vornehmen. Baubetriebs-Statistiken ermöglichen eine gute Erfassung der regionalen Verteilung der Bautätigkeit (im Gegensatz zu Bauunternehmens-Statistiken).
Die Bauunternehmung (bzw. das Bauunternehmen) ist demgegenüber das finanziell-rechtlich selbständige, nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip arbeitende Wirtschaftsgebilde, das eigenes Vermögen hat, eigene Bücher führt und gesonderte Abschlüsse aufstellt, autonome Entscheidungen trifft und letztlich das Existenzrisiko trägt.
c) In der Bauingenieurausbildung ist Baubetrieb(slehre) ein relativ junges, aber in seiner Bedeutung gewachsenes Studienfach.
Baubetriebsrechnung
Die Baubetriebsrechnung ist neben der Bauauftragsrechnung Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung (siehe KLR Bau).
Teilelemente der Baubetriebsrechnung sind die Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung.
Baufachwirt
Staatlich anerkannte Fortbildungsqualifikation, die den kaufmännischen Angestellten in Bauunternehmen auf der Basis eines breiten und praxisnah angelegten Berufsprofils vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Das BWI-Bau führt Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Baufachwirt/ zur Baufachwirtin durch.
Baugeräteliste
BGL: Auflistung technischer und wirtschaftlicher Daten (z. B. Kenngröße, Leistung und Gewicht, mittlerer Neuwert, monatl. Reparaturkosten, monatl. Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge) von Baugeräten und Baumaschinen.
Die BGL dient der Ermittlung von Gerätekosten, insbesondere auch zur Verrechnung zwischen ARGE-Gesellschafter und ARGE.
Baugesetzbuch
Hier finden sich insbesondere Vorschriften über das allgemeine Städtebaurecht (u. a. Bauleitplanung, Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung, Bodenordnung, Erschließung) und das besondere Städtebaurecht (u. a. Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote) sowie sonstige Vorschriften u. a. über Wertermittlungen, Verwaltungsverfahren und Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen. Die technische Bauausführung, wie z. B. in der Bauordnung geregelt, wird hier nicht erfasst.
Baugewerbe
Sammelbegriff für die bauausführende Wirtschaft.
In der Statistik: Oberbegriff für die Bereiche Bauhaupt- und Ausbaugewerbe. Im allgemeinen Sprachgebrauch: Begriff für die handwerklich organisierten Baubetriebe (siehe Bauhandwerk / Bauindustrie).
Bauhandwerk
Dem Bauhandwerk werden die Betriebe des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes zugerechnet, deren Inhaber Einzelkaufleute oder Handwerksmeister sind und die einer Handwerkskammer angehören. Im Unterschied zur Bauindustrie gehören vorwiegend kleinere Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten zum Bauhandwerk; die Übergänge sind jedoch fließend.
Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe sind alle Betriebe zusammengefasst, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten im Rohbau zu errichten, Tiefbauvorhaben auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu rechnen auch die Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Hoch-, Tief- und Spezialbauten. Die Statistik ordnet dem Bauhauptgewerbe die Bereiche "vorbereitende Baustellenarbeiten" sowie den "Hoch- und Tiefbau" zu.
Bauherr
Einzelperson oder Personenmehrheit, die eine Baumaßnahme veranlasst. Er kann sie selbst ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (im letztgenannten Fall wird er auch als Auftraggeber bezeichnet).
Bauindustrie
Unternehmen der Bauindustrie sind überwiegend im Bauhauptgewerbe tätig (Erstellung des Rohbaus), teilweise auch im Ausbaugewerbe (z. B. Dämmung gegen Kälte, Wärme Schall und Erschütterung). Sie firmieren als Personen- oder Kapitalgesellschaft, sind einer Industrie- und Handelskammer angeschlossen und haben in der Regel 20 und mehr Beschäftigte. Eine exakte Abgrenzung der Bauindustrie zum Bauhandwerk gibt es nicht. Oftmals sind Inhaber von Industrieunternehmen zugleich noch in die Handwerksrolle eingetragen.
Bauinvestitionen
Wert aller erstellten Bauvorhaben. Einbezogen sind auch mit Bauten fest verbundene Einrichtungen, wie Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen sowie gärtnerische Anlagen. In den Bauinvestitionen sind im Gegensatz zum Bauvolumen Reparaturen nicht enthalten; es sei denn, sie haben einen größeren Umfang und führen zu einer wesentlichen Steigerung des Anlagewertes.
Baukosten
Auftraggeberseitig anfallende Kosten für die Objektbearbeitung und Bauwerkserstellung.
Baulast
a) Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstücksigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus sonstigen baurechtlichen Vorschriften, sondern allein durch Willenserklärung des Grundstückseigentümers ergibt; die Baulast muss in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
b) Öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, bestimmte bauliche Anlagen ganz oder teilweise herzustellen und/oder zu unterhalten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Verpflichtungen, die sich auf den Hochbau beziehen (Kirchenbaulast, Schulbaulast), und solchen, die sich auf Tiefbauten beziehen (Straßenbaulast).
Bauleistung
Nach § 1 VOB/A sind Bauleistungen Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird, mit oder ohne Lieferung von Materialien oder Bauteilen. Dazu gehören alle Roh- und Ausbauarbeiten, die Baukonstruktionen, Installationen, betriebliche Einbauten und besondere Bauausführungen umfassen, einschließlich der Lieferung und Montage der zur baulichen Anlage gehörenden maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen.
Bauleiter
a) Baustellenführungskräfte, die im Regelfall ein Ingenieurstudium absolviert haben und mit der Koordination, Abwicklung und Kontrolle von einzelnen Großbaustellen bzw. mehreren kleineren Baustellen betraut sind. Sie besitzen eingeschränkte Handlungsvollmachten gegenüber dem Auftraggeber. Je nach Unternehmensorganisation und -größe unterscheidet man zusätzlich Oberbauleiter und Bauführer: Erstere leiten meist Bausparten, besitzen Handlungsvollmacht und sind auch zuständig für die Auftragsbeschaffung. Bauführer werden im wesentlichen als Abschnittsbauleiter eingesetzt, zu deren Aufgabenbereich die Bauablaufsteuerung sowie das zugehörige Berichtswesen und die Aufmaße gehören (sofern beides nicht von Polieren übernommen wird).
b) Öffentliche Auftraggeber verwenden den Begriff "Bauleiter" für die örtliche Bauüberwachung, soweit diese von ihnen ausgeführt wird.
Bauleitplan
Ergebnis des Planungsverfahrens der Gemeinden. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), durch die der Rahmen für die Nutzung von Grund und Boden unter Beachtung öffentlicher Interessen abgesteckt wird.
Baumarkt
Teilmarkt der Volkswirtschaft, auf dem sich die Preise für bauliche Leistungen aller Art bilden. Besonderes Kennzeichen des Baumarktes ist seine große regionale und spartenmäßige Differenzierung.
Baunebenkosten
Zusätzliche, außerhalb des eigentlichen Bauvertrags mit den Bauunternehmen anfallende Kosten, wie z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Finanzierung, Versicherung während der Bauzeit, sowie dem Auftraggeber entstehende Verwaltungskosten für die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme.
Baunebenrecht
Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder mit Auswirkung auf die bauliche Planung oder mit Anforderungen an Bauwerke. Das Baunebenrecht hat wesentlichen Einfluss auf Gestaltung, Beschaffenheit und Ausstattung der Bauobjekte, ist in seiner Gesamtheit wenig überschaubar und wirkt i. d. R. kostenerhöhend.
Baunormen
Gesamtheit der vereinheitlichenden Festlegungen für Baustoffe, Bauteile und den Bautenschutz; zu beachten bei Entwurf, Vorbereitung, Ausführung, Erhaltung und Schutz von baulichen Anlagen.
Bauordnung
Landesrechtliche Vorschrift, in denen die Voraussetzungen für die Errichtung, die Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen und das baurechtliche Verfahren geregelt sind.
Baupreisindex
Messziffer zur Beobachtung der Preisentwicklung bei ausgewählten Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus sowie für Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Basis für die Berechnung der Baupreisindizes sind die zwischen Bauherren und Bauunternehmen vertraglich vereinbarten Preise für einzelne Bauleistungen. Baupreisindizes dienen häufig als Bezugsgröße von Wertsicherungsklauseln in Miet-, Pacht- und anderen Verträgen.
Baurecht
Gesamtheit der Normen des öffentlichen und privaten Rechts (siehe Bauvertrag) zur Regelung des Bauwesens. Hierzu gehören beispielsweise die Bauordnungen der Bundesländer, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die BauvorlageVO, das Bundesbaugesetz, die AtomanlagenVO sowie anerkannte Regeln der Technik.
Baustelle
Ort der Erbringung der Bauleistung (Errichtung, Umbau, Sanierung, Abbruch) einschließlich der erforderlichen Nebenflächen.
Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste
BAL: Auflistung technischer und wirtschaftlicher Daten (z. B. Kenngröße, Einheit, Wert) von Kleingeräten und Werkzeugen.
Die BAL dient (wie die BGL für Geräte und Maschinen) der innerbetrieblichen Verrechnung von Vorhalte- bzw. Gebrauchsstoffen sowie der zwischenbetrieblichen Berechnung dieser Stoffe zwischen ARGE-Gesellschaftern und ARGEN.
Baustellengemeinkosten
siehe Gemeinkosten
Baustellenverordnung
Diese "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Bau-stellV) verpflichtet Bauherren unter bestimmten Umständen (z. B. abhängig von der Dauer der Bauarbeiten, der Zahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten oder bei besonders gefährlichen Arbeiten) zur Bestellung eines Koordinators, um eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zu erreichen. Die Aufgaben des SiGe-Koordinators können als Besondere Leistung auch vom bauausführenden Unternehmen übernommen werden.
Baustoffrecycling
Rückgewinnung von Baumaterialien aus Bauabfällen (z. B. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Asphalt, gemischte Bau- und Abbruchabfälle). Vorteile des Baustoffrecycling sind die Verminderung der Abfallmengen und der damit verbundenen Entsorgungskosten bei gleichzeitiger Schonung der Rohstoffreserven. Voraussetzung für die Rückgewinnung ist eine getrennte Sammlung von Abfällen.
Bautagebuch
Vordruck, auf dem alle für die Durchführung eines Bauprojektes relevanten Informationen lückenlos und rechtzeitig gewonnen, erfasst, strukturiert, weitergeleitet, umgeformt und dokumentiert (z. B. Bauberichte des Auftragnehmers an den Auftraggeber, Meldungen, Lieferscheine, Rechnungen, Besprechungsinhalte) werden.
Bauteam
Eine wichtige Ursache für die oft ineffiziente und damit teure Bauweise in Deutschland ist die Zersplitterung des Planungs- und Bauprozesses in eine Vielzahl von Zuständigkeiten. Im Gegensatz dazu werden in den Niederlanden sog. Bauteams mit allen am Bau beteiligten Akteuren (Bauherr, Architekt, Bauunternehmen, Kommune etc.) gebildet, die unter Bündelung des gesamten Know-hows frühzeitig um eine präzise Planung des gesamten Bauvorhabens bemüht sind. Das ist kostensparend (siehe Kostengünstiges Bauen), weil in der Planungsphase die Baukosten weitgehend festgeschrieben werden.
Bautechnik
Sammelbegriff für das Entwickeln und Anwenden von Baustoffen, Bauteilen, Bauarten, Bauverfahren sowie für das Berechnen und Durchbilden von Konstruktionen des Ingenieurbaus.
Bauträger
Lässt Wohn-, Geschäfts- oder Verwaltungsbauten zum Zwecke der Veräußerung errichten; führt in der Regel keine eigene Bauleistung aus.
Bauverfahren
Stichwortartige Beschreibung der technisch-methodischen Vorgehensweise bei der Herstellung einzelner Bauleistungen (z. B. Bauverfahren zur Herstellung einer Baugrubenumschließung: Trägerbohlwand, Bohrpfahlwand, Spundwand oder Schlitzwand).
Bauvergabe
siehe Vergabe von Bauleistungen
Bauvolumen
Summe aller Bauleistungen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes. Ferner werden alle in Bauwerke eingehenden Leistungen des Verarbeitenden Gewerbes, Architekten- und Planungsleistungen sowie die Eigenleistungen des Auftraggebers und die Erstellung der Außenanlagen der Bauwerke einbezogen. Umfassender Begriff, da im Gegensatz zu den Bauinvestitionen auch kleinere Reparaturen enthalten sind.
Bauvorlageberechtigung
Bauvorlagen gehören nach den Landesbauordnungen zu einem Bauantrag und enthalten alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Statik). Die Bauvorlageberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen, wonach z. B. Architekten und/oder Bauingenieure bei der Bauaufsichtsbehörde vorlageberechtigt sind.
Bauwagnis
Spezifische Gefahr des Entstehens von Verlusten, die sich aus der Durchführung eines Bauvorhabens ergeben, z. B. Kalkulationswagnis, Gewährleistungswagnis und Schadenersatzwagnis.
Bauwerker
Ungelernte Bauarbeiter (Hilfsarbeiter), die einfache Bauarbeiten verrichten.
Bauwirtschaft
Sammelbezeichnung für alle am Baugeschehen beteiligten Produzentengruppen, wie z. B. das bauausführende Gewerbe, Architekten und Ingenieurbüros, die Baustoffindustrie, Bauträgergesellschaften etc.
Bauwirtschaftsverbände
Freiwillige Zusammenschlüsse von juristischen Personen oder Vereinigungen (der Bauwirtschaft) zur Förderung und Wahrnehmung gemeinsamer Interessen, z. B. Bauindustrieverband NRW e.V. (zugehöriger Spitzenverband: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.).
Bebauungsplan
Als Satzung beschlossener verbindlicher Bauleitplan einer Gemeinde, der die bauliche und sonstige Nutzung von Flächen festsetzt.
Behinderung
Störung im Ablauf der Bautätigkeit, die den planmäßigen Fortgang der Bauausführung verzögert oder hemmt, ohne dass sie ihn zum Stillstand bringt. Rechtsfolgen der Behinderung sind in § 6 VOB/B geregelt. Eine Behinderung kann bereits die Aufnahme der Bautätigkeit beeinträchtigen (wenn z. B. die Ausführungspläne zu spät zur Verfügung gestellt werden) oder während der Bauausführung auftreten; sie kann tatsächlicher (z. B. widrige Bodenverhältnisse) oder rechtlicher Natur (z. B. Nichterteilung oder Verzögerung von Genehmigungen) sein (siehe Unterbrechung).
Behinderungsanzeige
Muss gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B unverzüglich und schriftlich vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erfolgen, wenn der Auftragnehmer sich in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Bauleistung behindert glaubt.
Berufsbildungsumlage
Nach der betrieblichen Bruttolohnsumme bemessener Beitrag aller Bauunternehmen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Im Rahmen eines Solidarausgleichsverfahrens werden damit den ausbildenden Arbeitgebern die Ausbildungsvergütungen teilweise sowie die Kosten für die überbetriebliche Ausbildung vollständig erstattet.
Berufsförderungswerk
Das Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes NRW (BFW) unterstützt und fördert die bauindustriellen Unternehmen Nordrhein-Westfalens bei der Heranbildung qualifizierter Mitarbeiter in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung, Aufschulung und Umschulung und vermittelt dazu die notwendige Fachpraxis in drei überbetrieblichen Ausbildungszentren. Andere Bauverbände haben analoge Einrichtungen.
Betreibermodell
Spezielle Organisationsform im Rahmen der Public Private Partnership. Hierbei plant, finanziert, baut, besitzt und betreibt ein privates Unternehmen ein öffentliches Bauvorhaben (z. B. ein Klärwerk oder eine Brücke) in eigener Verantwortung, aber nach den Vorgaben und in Abstimmung mit dem öffentlichen Projektträger. Es erhält dafür im Gegenzug die Erlaubnis, für einen bestimmten Zeitraum eine Gebühr zu erheben.
BGL
siehe Baugeräteliste
Bietergemeinschaft
(BGB-) Gesellschaft aus zwei oder mehr Unternehmen, die zur Erlangung eines Bauauftrages ein gemeinschaftliches Angebot abgeben. Die Bietergemeinschaft endet mit der Auftragserteilung.
Die Vergabehandbücher der öffentlichen Auftraggeber sehen vor, dass Bietergemeinschaften unter den gleichen Bedingungen wie einzelne Bieter zum Wettbewerb zuzulassen und bei beschränkter Ausschreibung zur Teilnahme aufzufordern sind.
BOT
(build, operate, transfer/bauen, betreiben, transferieren) siehe Betreibermodell
Bundesecklohn
Im Tarifvertrag vereinbarter Tarifstundenlohn für Spezialbaufacharbeiter der Berufsgruppe III/2. Dient als Basis für die Berechnung der übrigen Tariflohnsätze (Zu- und Abschläge).
Bundesrahmentarifvertrag
BRTV: Allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe, in dem die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiter zusammengefasst sind. Für die Poliere sowie für die technischen und kaufmännischen Angestellten gelten besondere Rahmentarifverträge.
Ansprechpartnerin

Chefsvolkswirtin Branche / Klima / Gesundheit
BWI-Bau GmbH Institut der Bauwirtschaft