Düsseldorf vom 24.06.2024

Nachhaltigkeit als Unternehmensziel: Welche gesetzlichen Vorgaben kommen auf Bauunternehmen zu?

Wie Sie sicherlich schon erfahren haben, müssen Bauunternehmen im Zuge der Umsetzung der CSRD-Richtlinie, der Taxonomie und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine Vielzahl von Berichtspflichten in Hinblick auf ihre soziale und ökologische Einstufung erfüllen.

Dazu müssen sämtliche Prozesse im Unternehmen evaluiert und entsprechend umgestaltet werden. Eine große Transformationsaufgabe steht der Branche bevor.

Von der Berichtspflicht betroffen sind zunächst alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
1) Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro,
2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro,
3) mindestens 250 Beschäftigte.

Auch wenn die Vorgaben für die großen Unternehmen erst 2025 greifen, müssen die wesentlichen Inhalte für eine nachhaltige Entwicklung bereits in 2024 identifiziert werden. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren sehr detailliert die Inhalte, über die Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD informieren müssen.

Selbst wenn die Entwicklungen im Bereich der Berichtspflichten ausgeblendet werden: Der Finanzsektor setzt auf mehr Transparenz und ist bemüht, eigene Prüfleistungen zu reduzieren. Es gilt die Prämisse, dass nachhaltige Unternehmen geringere inhärente Risiken aufweisen, weshalb sie in ihrer Prozesstransparenz besser eingeschätzt werden können.

Um die Bauunternehmen in ihrer Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen, haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und vier seiner Landesverbände nunmehr mit der ZNB GmbH eine eigene Nachhaltigkeitsgesellschaft gegründet: Diese berät branchenspezifisch von der Nachhaltigkeitsstrategie bis zur Umsetzung und bietet individuelle Hilfestellung in der Priorisierung und Auswahl geeigneter Tools und Kennzahlensysteme an.

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