Düsseldorf vom 04.05.2020

Krisenmanagement in Zeiten von Corona

Die Corona Krise stellt auch für alle Bauunternehmen eine sehr große Herausforderung an das Management und die operativen Einheiten dar.

Einschränkungen bei der Versorgung mit Stoffen und Vorleistungen, Nachunternehmer, die zurzeit nicht mehr in Deutschland einreisen dürfen, Vorschriften für den Gesundheitsschutz, mit denen ein geordneter Baustellenbetrieb kaum mehr möglich ist, Stillstand beim öffentlichen Auftraggeber, Absagen von geplanten Bauvorhaben sind nur einige Beispiele.

Die Corona Hilfen des Staates in Form von Stundungen und Krediten können zwar nicht alle Unwägbarkeiten auffangen. Dennoch können sie eine echte Hilfe darstellen, die Liquiditätsbelastungen, z. B durch Mehraufwendungen für Schutzmaßnahmen einerseits und ggf. einen Rückgang der Bauleistung andererseits, zeitweise abzumildern. Aber auch nach der Corona Krise und dem Wiederanlaufen der Wirtschaft werden hohe Belastungen der Liquidität entstehen, allein schon durch die notwendigen Vorfinanzierungen.

Bei allen Maßnahmen - Stundungen, Kredite, Kündigungsschutzrechte, nicht zu zahlenden Mieten etc. - handelt es sich jedoch in der Regel nicht um Zuschüsse! Die meisten Unterstützungsleistungen müssen in einer noch nicht bekannten Form wieder zurückgezahlt werden. Die Insolvenzantragspflicht, die durch den Gesetzgeber bis zum 30. September 2019 gelockert wurde, endet zu diesem Datum und die ursprünglichen Pflichten an die Sorgfalt des Unternehmers treten wieder in vollem Umfang in Kraft. Die Haftung der Geschäftsführung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen worden.

Angesichts der Ungewissheit, ob und zu welchem Zeitpunkt mittelständische Bauunternehmen mit Krediten der Förderbankenrechnen können, liegt der beste Weg durch diese Krise in den im Unternehmen selbst gefundenen und umgesetzten Lösungen. Nicht nur das eigene Liquiditätsmanagement wird zu einem wesentlichen Teil eines unternehmensindividuellen Krisenbewältigungsplan, sondern das gesamte Krisenmanagement muss sich bewähren: Einrichtung einer eigenen Krisen-Task-Force, die aktuelle Kenntnis der Hilfsangebote der Steuerbehörden, der Sozialversicherungsträger und der Förderbanken spielen hier eine genauso große Rolle wie die Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Infektionsschutz.

Auch für den Fall, dass die Krise die Liquidität derart in Anspruch nimmt, dass auch keine stattlichen Hilfsmaßnahmen das Problem lösen, so ist gerade in diesen Zeiten das vom Gesetzgeber geschaffene Instrument des Schutzschirms bzw. der Eigenverwaltung eine dauerhafte Lösungsmöglichkeit, um das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen.

Um für die Bauunternehmen die besten Lösungen zu finden, kooperieren das BWI BAU und Buchalik Brömmekamp bereits seit langem. Wir unterstützen als professionelle und pragmatisch arbeitende Berater Ihren individuellen Lösungsweg ganz besonders auch in Zeiten wie diesen. Sprechen Sie uns an:

Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, CISA
BWI BAU GmbH - Institut der Bauwirtschaft
Tel.: 0211/6703-275
s.wiehager@bwi-bau.de