Kredit- und Bürgschaftsprogramme von EU, Bund und Ländern - Auszug NRW
Aus dem Arbeitspapier mit den Kredit- und Bürgschaftsprogrammen von Europäischer Investitionsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Förder- und Bürgschaftsbanken der Länder haben wir einen Auszug für Nordhrein-Westfalen erstellt. Die anliegend zum Download bereitgestellte Unterlage enthält allein die Förder- und Bürgschaftsprogramme, auf die Bauunternehmen mit Sitz oder Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen zugreifen können.
Seit Juni 2002 arbeiten die beiden Standardsetter IASB und FASB gemeinsam an dem Revenue-Recognition-Projekt zur Etablierung eines einheitlichen Modells zur Ertragsvereinnahmung, dessen Anwendungsbereich sich auf Verträge mit Kunden beschränkt.
In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum der Deutschen Bauindustrie begleitete das BWI-Bau eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Revenue Recognition", die sich aus Unternehmensvertretern der Bauindustrie zusammensetzte. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete eine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier "Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers", in der die neuen Regelungen zum "Revenue Recognition" aus Sicht der Bauindustrie kommentiert werden.
Diese Stellungnahme, die als Comment-Letter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie auf der Internet-Seite des Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht wurde, haben wir für Sie als pdf-Datei zum Download bereitgestellt. Für eine vertiefte Einarbeitung in das Thema steht das Diskussionspapier "Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers" unter
zur Verfügung.
Potentialberatung für kleine und mittlere Unternehmen - Neue Förderkonditionen
Bereits seit längerem unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (EFS) in Form der sogenannten Potentialberatung. Für dieses Förderinstrument gelten seit dem 1. April 2009 neue Förderkonditionen. So soll der Zugang zu externer Beratung durch den neu eingeführten "Beratungsscheck" attraktiver gestaltet werden. Mit Hilfe der Potentialberatung können die Unternehmen ein breites Themenspektrum - von der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung über die Kompetenzentwicklung bis zur Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz - bearbeiten.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die älter als fünf Jahre sind und weniger als 250 Beschäftigte haben. Gefördert werden 50% der Beratungskosten mit bis zu 500,00 € pro Beratungstag. Die Beratung dauert zwischen einem und fünfzehn Tagen. Der neue Beratungsscheck, der in einer von landesweit rund 100 Beratungsstellen erhältlich ist, ersetzt das frühere Beantragungs- und Bewilligungsverfahren. Ausführliche Informationen zum Förderinstrument "Potentialberatung" entnehmen Sie bitte der Internetseite www.potentialberatung.nrw.de.
Für den Fall, dass Sie eine Potentialberatung in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen das BWI-Bau als Beratungsgesellschaft gerne zur Verfügung.
Zum 1. Januar 2009 tritt das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) in Kraft. Eine Synopse mit den wichtigsten gesetzlichen Änderungen haben wir für Sie zum Downloaden bereitgestellt.
In seiner Eigenschaft als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum hat das BWI-Bau ein Pilotprojekt zum Aufbau und zur Einführung eines Risikomanagementsystems auf Unternehmensebene durchgeführt.
Der ausführliche Bericht zu diesem ersten Projekt steht Ihnen anliegend zum Download bereit.

